Beschlussvorlage - 0354/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Scharnhorststraße 9hier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 63 Baurodnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.06.2006
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Sachverhalt
Das Grundstück Scharnhorststraße 9
Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 360 soll mit 5 Mehrfamilienhäusern
bebaut werden. Das Einvernehmen der Gemeinde soll erteil werden.
Der Verwaltung
liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit 33
Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Scharnhorststraße 9 vor.
(Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 360)
O.g. Antrag ist am 20.4.06 im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen eingegangen. Die Zwei-Monats-Frist nach § 36 (2) BauGB zur Erteilung des Einvernehmens beginnt mit diesem Datum.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WR (reines
Wohngebiet) zu beurteilen.
Jetzige Situation:
Bei dem Grundstück handelt es sich um einen parkähnlichen Garten, der zu
einer ehemaligen Fabrikantenvilla gehört und nun zur Vermarktung ansteht.
Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB
zu erteilen:
Das geplante Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Im Südwesten befindet sich ebenfalls mehrgeschossiger Wohnungsbau (siehe
Fotos).
Geplant sind Gebäude mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Die
Erschließung erfolgt über die Hardenbergstraße und die Scharnhorststraße.
Der ökologisch wertvolle Kastanienbestand an der Nordostgrenze , sowie
die Baumgruppen (Weiden) an der Südwestgrenze
sollen bis auf eine Weide erhalten bleiben. Der Pappel- und
Fichtenbestand soll entfernt und durch Ersatzpflanzungen ersetzt werden.
