Beschlussvorlage - 0354/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Scharnhorststraße 9 wird gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

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Sachverhalt

Das Grundstück Scharnhorststraße 9  Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 360 soll mit 5 Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Das Einvernehmen der Gemeinde soll erteil werden.


 
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern mit 33 Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Scharnhorststraße 9 vor.

(Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 360)

 

O.g. Antrag ist am 20.4.06 im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen eingegangen. Die Zwei-Monats-Frist nach § 36 (2) BauGB zur Erteilung des Einvernehmens beginnt mit diesem Datum.

 

Planungsrechtliche Situation:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WR (reines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

Jetzige Situation:

Bei dem Grundstück handelt es sich um einen parkähnlichen Garten, der zu einer ehemaligen Fabrikantenvilla gehört und nun zur Vermarktung ansteht.

 

Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen:

 

Das geplante Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Im Südwesten befindet sich ebenfalls mehrgeschossiger Wohnungsbau (siehe Fotos).

Geplant sind Gebäude mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Die Erschließung erfolgt über die Hardenbergstraße und die Scharnhorststraße.

 

Der ökologisch wertvolle Kastanienbestand an der Nordostgrenze , sowie die Baumgruppen (Weiden) an der Südwestgrenze  sollen bis auf eine Weide erhalten bleiben. Der Pappel- und Fichtenbestand soll entfernt und durch Ersatzpflanzungen ersetzt werden.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen