Beschlussvorlage - 0351/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung Volmepark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.06.2006
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Sachverhalt
Hierin wird ersucht, auf kommunaler Ebene darauf
hinzuwirken, dass der durch die Sparkassenbebauung untergegangene Name
Grashof auflebt.
Nach ordnungsrechtlicher Prüfung bestehen
hiergegen keine Bedenken.
Aus diesem Grund kann der vorgenannte Beschluss
umgesetzt werden.
Die
Bezirksvertretung Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.03.2006 unter Vorlage
0179/2006 den Beschluss gefasst, den durch die Körnerstraße, Badstraße und den
mit der gesamten Grashofstraße begrenzten Bereich Sparkassen-Karree zu
benennen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung
Grashofstraße für die gesamte Sparkassenhinterfahrung untergegangen.
Darüber
hinaus hat die Bezirksvertretung Mitte unter Vorlage 0144/2006 den Beschluss
gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die Benennung des sogenannten
Volmeparks in Grashofpark zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag für
die nächste Sitzung vorzulegen.
Der
von den Entscheidungsträgern vorgeschlagene Park befindet sich in der
Gemar-kung Hagen, Flur 48, Flurstück 107, 109 u. 117. Dieser Park wird im
Volksmund auch Volmepark genannt und befindet sich im städtischen Eigentum.
Er wird von der Springmannstraße, Volme, Badstraße, Sparkassen-Karree und der
Körnerstraße umschlossen. Dem bisher ordnungsrechtlich gesehen namenlosen Park
ist folglich auch kein Adressenplatz zugeordnet.
Dieser
Vorschlag ist aus fachlicher Sicht auf Eignung überprüft worden.
Unter
Berücksichtigung aller relevanten Benennungskriterien bestehen aus fachlicher
Sicht gegen den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Mitte keine Bedenken.
Konflikte,
hervorgerufen durch Einwände eventuell vorhandener Familienmitglieder, sind von
hier nicht zu erkennen, weil in den amtlichen Verzeichnissen des Personen-standswesen
keine Personen mit Namengleichheit nach Grashof gelistet sind. Unter diesem
Aspekt sind jedoch keine verwandtschaftlichen Beziehungen herstellbar.
Vermutlich würde dessen Nachkommenschaft hiergegen auch keine Ansprüche
anmelden.
Sowohl
die tatsächliche Nutzung (Grünanlage) als auch die Ausweisung des
rechts-verbindlichen Bebauungsplanes 1/99 (506) -Neuordnung des
Rathausbereiches (öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Parkanlage) stehen
diesem Vorschlag nicht entgegen.
Die
Fachbereiche 61/02, 66/5 und 67/S erheben keine Einwände.
Aus
diesen Gründen wird dem vorgenannten Antrag stattgegeben.
Den
zur Verfügung gestellten Unterlagen 47/Historisches Zentrum ist zu entnehmen:
Grashof,
Franz, geb. 11. Juli 1826 zu Düsseldorf, als Sohn eines Gymnasialprofessors,
besuchte die Hagener Gewerbeschule; nach deren Absolvierung er drei Jahre auf
dem Berliner Gewerbeinstitut Mathematik und Physik studierte. Er fuhr 3 Jahre
lang zur See, um Marineoffizier zu werden. 1854 machte er die Staatsprüfung für
Gewerbelehrer. Er folgte dann dem Ruf der Badischen Regierung an das
Polytechnikum zu Karlsruhe als Nachfolger von Redtenbacher. Er gab heraus
Theoretische Maschinenlehre, 3 Bände, 1875-1890 und war Direktor des Vereins
Deutscher Ingenieure, vom Gründungstage (1856) an durch volle 34 Jahre
hindurch, bis 3 Jahre vor seinem Tode. Grashof starb am 26. September 1898 zu
Karlsruhe, wo ihm im Jahre 1896 ein Denkmal errichtet ist. Grashof ist einer
der berühmtesten Schüler der Hagener Gewerbeschule, ...
Danach
könnte die Namengebung lauten:
Franz
- Grashof - Park, alternativ Grashofpark.
Zur
entsprechenden Würdigung sollte aber bei personenbezogenen Bezeichnungen der
Vorname vorangestellt sein. (In den Fällen Fritz Steinhoff, Ferdinand David,
Adolf Nassau usw. ist in dieser Weise verfahren worden.)
Zur
Erklärung scheint es nützlich, mit einem zusätzlichen Schild auf Eigenschaft,
Lebzeit und Verdienst des Namengebers hinzuweisen.
Auf
dem Zusatzschild zum Straßenschild könnten foögende Angaben zu lesen sein:
-
Franz Grashof
-
geb. 11.7.1826, gest. 26.9.1898
-
berühmter Schüler der Hag. Gewerbeschule
Zusammen
mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert
dargestellt) des zu benennenden Parkes hervorgeht. Der als Anlage beigefügte
Lageplan wird Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Der
Park ist dem Schiedsamtsbezirk 1 zuzuordnen.
Die
Bezirksvertretung Mitte wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage:
Übersichtsplan, Maßstab 1:2.000
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, dem beidseitig der Volme
liegenden und durch Springmannstraße, Voswinckelstraße, Ricarda-Huch-Gymnasium,
Badstraße, Sparkassen-Karree und Körnerstraße umschlossenen Park offiziell den
Namen:
“Volmepark”
zu erteilen.
Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 1 zugeordnet.