Beschlussvorlage - 0351/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, dem durch Springmannstraße, Volme, Badstraße, Sparkassen-Karree und Körnerstraße umschlossenen Park den Namen:

 

” Franz – Grashof – Park “

 

zu erteilen.

 

 

Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 1 zugeordnet.

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Sachverhalt

Mit Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte am 21.03.2006 wird die Verwaltung beauftragt, die Benennung des so genannten ”Volmeparks” in ”Grashofpark” zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag fristgerecht der Bezirksvertretung zu unterbreiten.

 

Hierin wird ersucht, auf kommunaler Ebene darauf hinzuwirken, dass der durch die Sparkassenbebauung untergegangene Name ”Grashof” auflebt.

 

Nach ordnungsrechtlicher Prüfung bestehen hiergegen keine Bedenken.

 

Aus diesem Grund kann der vorgenannte Beschluss umgesetzt werden.


 
Die Bezirksvertretung Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.03.2006 unter Vorlage 0179/2006 den Beschluss gefasst, den durch die ”Körnerstraße, Badstraße und den mit der gesamten Grashofstraße” begrenzten Bereich ”Sparkassen-Karree” zu benennen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung ”Grashofstraße” für die gesamte Sparkassenhinterfahrung untergegangen.

 

Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Mitte unter Vorlage 0144/2006 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die Benennung des sogenannten Volmeparks in ”Grashofpark” zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag für die nächste Sitzung vorzulegen.

 

 

Der von den Entscheidungsträgern vorgeschlagene Park befindet sich in der Gemar-kung Hagen, Flur 48, Flurstück 107, 109 u. 117. Dieser Park wird im Volksmund auch ”Volmepark” genannt und befindet sich im städtischen Eigentum. Er wird von der Springmannstraße, Volme, Badstraße, Sparkassen-Karree und der Körnerstraße umschlossen. Dem bisher ordnungsrechtlich gesehen namenlosen Park ist folglich auch kein Adressenplatz zugeordnet.

 

 

 

Dieser Vorschlag ist aus fachlicher Sicht auf Eignung überprüft worden.

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Benennungskriterien bestehen aus fachlicher Sicht gegen den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Mitte keine Bedenken.

Konflikte, hervorgerufen durch Einwände eventuell vorhandener Familienmitglieder, sind von hier nicht zu erkennen, weil in den amtlichen Verzeichnissen des Personen-standswesen keine Personen mit Namengleichheit nach Grashof gelistet sind. Unter diesem Aspekt sind jedoch keine verwandtschaftlichen Beziehungen herstellbar. Vermutlich würde dessen Nachkommenschaft hiergegen auch keine Ansprüche anmelden.

 

 

Sowohl die tatsächliche Nutzung (Grünanlage) als auch die Ausweisung des rechts-verbindlichen Bebauungsplanes 1/99 (506) -Neuordnung des Rathausbereiches (öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Parkanlage) stehen diesem Vorschlag nicht entgegen.

 

Die Fachbereiche 61/02, 66/5 und 67/S erheben keine Einwände.

 

Aus diesen Gründen wird dem vorgenannten Antrag stattgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Den zur Verfügung gestellten Unterlagen 47/Historisches Zentrum ist zu entnehmen:

 

”Grashof, Franz, geb. 11. Juli 1826 zu Düsseldorf, als Sohn eines Gymnasialprofessors, besuchte die Hagener Gewerbeschule; nach deren Absolvierung er drei Jahre auf dem Berliner Gewerbeinstitut Mathematik und Physik studierte. Er fuhr 3 Jahre lang zur See, um Marineoffizier zu werden. 1854 machte er die Staatsprüfung für Gewerbelehrer. Er folgte dann dem Ruf der Badischen Regierung an das Polytechnikum zu Karlsruhe als Nachfolger von Redtenbacher. Er gab heraus ”Theoretische Maschinenlehre”, 3 Bände, 1875-1890 und war Direktor des Vereins Deutscher Ingenieure, vom Gründungstage (1856) an durch volle 34 Jahre hindurch, bis 3 Jahre vor seinem Tode. Grashof starb am 26. September 1898 zu Karlsruhe, wo ihm im Jahre 1896 ein Denkmal errichtet ist. Grashof ist einer der berühmtesten Schüler der Hagener Gewerbeschule, ...”

 

 

Danach könnte die Namengebung lauten:

 

”Franz - Grashof - Park”, alternativ ”Grashofpark”.

 

Zur entsprechenden Würdigung sollte aber bei personenbezogenen Bezeichnungen der Vorname vorangestellt sein. (In den Fällen Fritz Steinhoff, Ferdinand David, Adolf Nassau usw. ist in dieser Weise verfahren worden.)

Zur Erklärung scheint es nützlich, mit einem zusätzlichen Schild auf Eigenschaft, Lebzeit und Verdienst des Namengebers hinzuweisen.

 

 

Auf dem Zusatzschild zum Straßenschild könnten foögende Angaben zu lesen sein:

 

-          Franz Grashof

-          geb. 11.7.1826, gest. 26.9.1898

-          berühmter Schüler der Hag. Gewerbeschule

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu benennenden Parkes hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan wird Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

 

Der Park ist dem Schiedsamtsbezirk 1 zuzuordnen.

 

Die Bezirksvertretung Mitte wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1:2.000

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

 

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Beschlüsse

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13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, dem beidseitig der Volme liegenden und durch Springmannstraße, Voswinckelstraße, Ricarda-Huch-Gymnasium, Badstraße, Sparkassen-Karree und Körnerstraße umschlossenen Park offiziell den Namen:

 

“Volmepark”

 

zu erteilen.

 

 

Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 1 zugeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0