Beschlussvorlage - 0492/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Platzbenennung an der Bahnstraße/Grünrockstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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14.06.2006
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, den zwischen der Bahnstraße und Grünrockstraße gegenüber Hausnummer 21 gelegenen Platz, anlässlich der Würdigung des Pfarrers Dr. Burkardt, in
” Dr. - Karl - Burkardt - Platz ”
zu benennen.
Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 7
zugeordnet.
Sachverhalt
Hierin wird
ersucht, auf kommunaler Ebene darauf hinzuwirken, dass die verdienstvolle
Person in das öffentliche Bewusstsein gerückt wird.
Nach
ordnungsrechtlicher Prüfung bestehen hiergegen keine Bedenken.
In der Sitzung der BV-Hohenlimburg am 19.10.2005 wurde
von Herrn Buschkühl (FDP) die Frage gestellt, ob in Hohenlimburg ein Weg, eine
Straße oder ein Platz nach Dr. Karl Burkardt benannt werden könne.
Danach wurde in Abstimmung mit den zuständigen
Stellen die Fläche zwischen der Bahnstraße und der Grünrockstraße gegenüber
Hausnummer 21 ausgewählt.
Andere adäquate Plätze kamen nicht in Betracht,
da entweder eigentumsrechtliche Vorbehalte oder privatrechtliche
Regressforderungen drohten.
Die nun zur Benennung anstehende Fläche befindet
sich auf dem Grundstück in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 17, Flurstücke 419,
420, 425, 429, 430. Diese Fläche befindet sich im städtischen Eigentum. Ein
Teil davon ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1/79 (346) -Hohenlimburg
Innenstadt- als Öffentliche Grünfläche (Spielplatz) ausgewiesen. Für diesen im
Kataster der Grünrockstraße zugeordneten Platz ist folglich auch kein
Adressenplatz vorhanden.
Diese Maßnahme ist ordnungsrechtlich auf Eignung
überprüft worden.
Nach erfolgter Ortsbesichtigung am 23.05.06 und
unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte bestehen aus fachlicher Sicht
gegen den Antrag keine Bedenken. Die Fachbereiche 23/0, 61/2, 66/5 erheben
ebenfalls keine Einwände.
Dem Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon
ist entnommen:
”BURKARDT, Karl, ref. Pfarrer und
Regionalhistoriker, *24. November 1902 in Duisburg-Ruhrort als Sohn....,
+1.Oktober 1978 in Wissen an der Sieg. ....1937 wurde er Pfarrer der
evangelisch-reformierten Kirchengemeinde in Hohenlimburg. ....Die ersten Jahre
seiner Dienstzeit dort waren überschattet vom Kirchenkampf, in dem sich die
reformierte Gemeinde dezidiert gegen Übergriffsversuche des Regimes zur Wehr
setzte. Sowohl als eifriger Verfechter der reformierten Sache als auch auf dem
Feld der Kirchengeschichte im Bereich der alten Grafschaft Limburg machte er
sich einen Namen. ....”
Das Wirken des ehemaligen Pfarrers in
Hohenlimburg ist unvergessen.
Es scheint deshalb geboten, die Erinnerung an
Herrn Dr. Burkardt durch eine Namennennung an geeigneter Stelle im Zentrum von
Hohenlimburg für die Nachwelt aufrecht zu erhalten.
Danach könnte die Namengebung lauten:
”Dr. - Karl - Burkardt - Platz” ,
alternativ ”Burkardtplatz”.
Mit dieser Würdigung könnte es ratsam sein, durch
ein zusätzliches Schild auf Lebzeit und Verdienst des Verstorbenen hinzuweisen.
Auf dem Zusatzschild zum Straßenschild könnten
folgende Angaben zu lesen sein:
-
geb.
24.11.1902, gest. 01.10.1978
-
Pfarrer in
Hohenlimburg von 1937-1971
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu benennenden Platzes hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan soll Bestandteil des evtl. zu fassenden Beschlusses werden.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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