Beschlussvorlage - 0468/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die zur Abschaltung vorgeschlagenen Lichtzeichenanlagen (LZA) wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren daraufhin untersucht, inwieweit die Abschaltung unter Verkehrssicherheitsgründen verantwortbar ist. Danach ergeben sich für den Bezirk Eilpe / Dahl keine Vorschläge, die zur Abschaltung von LZA führen würden.

 

Bitte beachten sie den Hinweis unter 3. In der Begründung (Teil 3, Seite 3)

 


 
 

Begründung

2003 hatte das damalige Straßen- und Brückenbauamt eine Vorlage über die Abschaltung von LZA in Tempo 30-Zonen in den politischen Beratungslauf gegeben. Dies war möglich geworden durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 01.01.2001. Danach haben LZA in Tempo 30-Zonen, die zum Schutz des Fußgängerverkehrs (insbesondere vor Schulen, Kindergärten oder sonstigen schutzwürdigen Einrichtungen) aufgestellt wurden, zwar Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden, neu sind solche Anlagen in diesen Zonen aber nicht mehr zulässig.

Die Vorlage fand allerdings keine politische Zustimmung. Die Verwaltung wurde stattdessen aufgefordert, andere LZA zur Abschaltung vorzuschlagen.

Darauf hin hat die Straßenverkehrsbehörde, zuständig für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen (LZA, § 43 StVO), nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, also unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers, sämtliche LZA im Hagener Stadtgebiet untersucht. Dabei lag die Priorität auf Verkehrssicherheit, und zwar nicht nur derjenigen des fließenden Verkehrs, sondern auch der Fußgänger und hier besonders der Kinder, sowie älterer und behinderter Menschen. Dies hat auch die Politik offenbar so gesehen und die Verwaltung ausdrücklich aufgefordert, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ebenfalls den Behindertenbeirat in die Ergebnisfindung mit einzubeziehen. Auch der Seniorenbeirat hat von sich aus zu der Thematik Stellung bezogen.

Bei der Untersuchung sämtlicher 226 LZA im Stadtgebiet, die sich in der Baulast der Stadt befinden, wurden die Anlagen in Tempo 30-Zonen sowie die Vorschläge aus Politik, Medien und von Bürgern besonders intensiv betrachtet.

Im Ergebnis haben die Polizei, der Behinderten- sowie der Seniorenbeirat die Abschaltung von LZA als wirksamstes Mittel zur Verkehrssicherheit abgelehnt.

Die Straßenverkehrsbehörde hat deshalb nach Abwägung aller Argumente eine Entscheidung getroffen, die mit der nachfolgenden Aufstellung vorgelegt wird:

 

.

 

 

 

1. – Nicht abzuschaltende LZA im Bezirk Eilpe / Dahl

 

Vorschläge der Politik, Medien, Bürger

 

In dieser Liste finden sich LZA, die durch Politik, Medien und Bürger zur Abschaltung vorgeschlagen wurden. An vorderster Stelle der Prüfkriterien steht immer Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, vornehmlich jedoch für Fußgänger. Lichtsignalanlagen sind allemal sicherer als andere Verkehrseinrichtungen. 

Die Stadt Hagen hat  durch konsequente Bemühungen im Bereich der Verkehrssicherheit inzwischen, zumindest was die Häufigkeit von Kinderunfällen angeht, eine vordere Position in NRW erlangt.. Dies ist sicherlich genau so hoch zu bewerten wie der Spitzenplatz unter den sichersten (Kriminalität) Großstädten in der BRD, zumal die Hagener Bürger in den Befragungen stets deutlich gemacht haben, dass die Gefahr, durch einen Verkehrsunfall zu Schaden zu kommen, demjenigen durch Kriminalität in Nichts nachsteht! Dieser “weiche” Standortfaktor sollte nicht ohne weiteres aus der Hand gegeben werden.

 

 

 

 

 

Standort

 

 

 

Gründe gegen die

Abschaltung

Kosten der lfd.

Unterhaltung jährlich €

Wartung +

Lampen-tausch

Strom

 

 

Delsterner Brücke

ò Schulwegsicherung

ò Kreisverkehr möglich, aber baulich sehr aufwändig, teuer

 

 

 

ca. 3.750

 

 

 

ca. 1.850

 

Eilper Str. / Selbecker Str.

ò Abschaltung muss im Projekt “Südstadt” noch genau untersucht werden

 

 

ca. 3.050

 

 

ca. 2.100

Summe lfd. jährliche Unterhaltung

 

 

6.800

 

3.950

 

2. - Nicht zu bauende LZA im Bezirk Eilpe / Dahl

 

Beim Fachbereich für Plannen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken, Abteilung Verkehrstechnik, wird eine Prioritätenliste über zu bauende LZA geführt, die auf Beschlüsse der Politik zurückzuführen ist. Aus dieser Liste konnte in den letzten Jahren mangels HH-Mittel nicht eine beschlossene LZA gebaut werden. Auf die Umsetzung der Beschlüsse sollte verzichtet werden. Die von der BV Eilpe-Dahl beschlossene Anlage Franzstraße / Schule befindet sich in einer Zone 30 und ist nach den geänderten Vorschriften der StVO nicht mehr zulässig.

 

 

 

 

Franzstraße / Schule

 

Geschätzte Baukosten:                                         30.000 €

 

 

 

3. Hinweis

 

 

Mittlerweile liegt der Verwaltung aus den Reihen der Bezirksvertretung eine Anfrage vor, ob es noch erforderlich ist, die Ampelanlage Selbecker Str./ Zur Höhe in Betrieb zu halten.

 

Der Prüfauftrag ist für die Aufnahme in dieser Vorlage zu spät eingegangen. Die Verkehrsbehörde ist jedoch bemüht, bis zum Sitzungstermin die erforderliche Anhörung der beteiligten Stellen durchzuführen um  ihre Entscheidung darstellen zu können.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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31.05.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abschaltung der Ampelanlage Selbecker Straße/ Zur Höhe von der Verwaltung noch zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl vorzustellen ist. 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen