Beschlussvorlage - 0479/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wir zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
Mit Beschluss vom 08.03.2006 wurde die Verwaltung durch die BV Hohenlimburg um Vorschläge zur Verbesserung der Situation am Containerplatz Berchmer Straße Ecke Rüggeweg gebeten. Es soll versucht werden, eine begrünte Einzäunung zu erstellen um die Container optisch abzuschirmen und dem Umherfliegen von Altpapier entgegenzuwirken.

 

Der Containerplatz besteht aus 3 Altpapier- und 2 Glascontainern, die zur Zeit in 2 Gruppen beidseitig eines vorhandenen Ahorn stehen. Dazwischen befinden sich noch 2 Kleidercontainer.

 

Aufgrund der etwas ungeordneten Aufstellung der Container ist eine Einzäunung der bestehenden Anlage in sinnvoller Weise nicht möglich.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Altpapier- und Glascontainer unter Ausnutzung des vorhandenen Platzangebotes in einer Reihe aufzustellen, sodass die vorgelagerte Fläche weiterhin durch Fahrzeuge zur Anlieferung bzw. zum Entleeren der Container genutzt werden kann.

 

Als Einzäunung wird entlang der straßenabgewandten Seite ein Stahlgitterzaun in 1,50 m Höhe vorgeschlagen, der so aufgestellt wird, dass die Container zum Einwerfen beidseitig gut zugänglich bleiben. Der Zaun kann mit Efeu berankt werden. Zur Straße hin erfolgt keine Einzäunung um Probleme bei der Containerentleerung zu vermeiden.

 

Um diese Anordnung der Container und die Einzäunung zu ermöglichen, ist es erforderlich, einen der 5 vorhandenen Ahorn zu entfernen. Der Baum fällt mit einem Stammumfang von 85 cm nicht unter die Baumschutzsatzung. Er  steht z. Z. 1-2 m von den Containern entfernt und wurde in der Vergangenheit im unteren Kronenbereich bereits einseitig aufgeastet, was möglicherweise zum ungehinderten Entleeren der Container erforderlich wurde.

 

Die Anzahl der Kleidercontainer wird nach Abstimmung zwischen 66 und dem HEB auf einen reduziert, der noch innnerhalb der geplanten Einzäunung einen Platz finden kann.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme wurden Kosten von 1500 Euro ermittelt, die im städtischen Haushalt und bei der HEB GmbH nicht zur Verfügung stehen.

 

Folgekosten

 

Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.06.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen