Beschlussvorlage - 0449/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
Mit Beschluss der BV Eilpe/Dahl v. 15.03.2006 wurde die Verwaltung gebeten, Vorschläge zur Umgestaltung des Sportplatzes “Auf der End” zu machen und eine Kostenplanung zu erstellen.

 

Der Sportplatz liegt im Außenbereich innerhalb eines Waldgebietes und ist Teil des Landschaftsschutzgebietes “Westlich Priorei”. Der Platz befindet sich in sehr schlechtem Zustand und wird seit Jahren, außer durch einige Freizeitsportler sowie für Veranstaltungen im Rahmen des Schulsports, kaum noch genutzt.

 

Sicher besteht hier ein Zusammenhang mit der schlechten Anfahrbarkeit der Anlage. Die Zufahrt von der Ringstraße aus ist insgesamt ca. 150 m lang und verläuft auf den ersten Metern zwischen einem Privatgrundstück und einer Parzelle der Stadtwerke, auf der sich eine Trafostation befindet. Das private Wohngrundstück wird durch eine Mauer begrenzt.

 

Der Zufahrtsweg hat eine Breite von 3,0 m und knickt nach 20 m scharf ab, um parallel des Hanges zum Sportplatz hinab zu führen. Unmittelbar in dieser scharfen Kurve steht die Trafostation und engt den Weg ein. Aufgrund der geringen Breite im Zusammenhang mit der scharfen Kurve ist nur ein Befahren mit kleineren Fahrzeugen (LKW mit bis zu 3,5 to) möglich. Der Weg ist mit einer einfachen Schotterdecke befestigt und verläuft teilweise mit einem Gefälle von ca. 15%. Aufgrund des starken Gefälles wurde die Schotterdecke durch Niederschlagswasser ausgespült und ist in einem sehr schlechten Zustand. Die angrenzende Strauch- und Krautvegetation ist etwas in den Weg hineingewachsen.

 

Der erheblich längere Weg zum Sportplatz aus Richtung Roland-Volme ist stellenweise unter 2,50 m breit, aber ohne starkes Gefälle und scharfe Kurven. Eine Zufahrt wäre auch über diesen Weg nur mit kleineren Fahrzeugen möglich.

 

Aufgrund der geschilderten Zufahrtsprobleme sollte sich die Umgestaltung des Sportplatzes auch an der bestehenden Erschließungssituation orientieren. Vor diesem Hintergrund erscheint die Neuanlage eines Bolzplatzes mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da eine gute Anfahrbarkeit der Baustelle Voraussetzung für eine wirtschaftliche Durchführung der Bauarbeiten ist. Dies gilt auch für die Anlage eines Spielbereichs mit Sandspielfläche. Diese Einrichtungen müssen auch im Hinblick auf die Unterhaltung, z. B. turnusmäßiger Sandaustausch sehr kritisch gesehen werden.

 

Die Anlage eines Grillplatzes muss aufgrund des unzureichenden Waldabstandes ausgeschlossen werden. Aufgrund eines zu geringen Waldabstandes sind in den letzten Jahren bereits mehrere Grillplätze auf Veranlassung der Unteren Forstbehörde geschlossen worden, wodurch es auf Hagener Stadtgebiet aktuell keine Grillplätze mehr in unmittelbarer Waldnähe gibt.

 

Um für Freizeitaktivitäten und Schulsport eine Verbesserung zu erreichen wird unter Berücksichtigung der genannten Fakten folgendes vorgeschlagen:

 

-          Die Herstellung eines Kleinfeldspielfeldes sollte unter Beibehaltung der vorhandenen Platzdecke durch regelmäßiges Mähen einer Fläche im Randbereich des vorhandenen Großspielfeldes erfolgen. Der Bolzplatz erhält 2 Kleinfeldtore, die fest eingebaut werden. Die vorhandene “Rundlaufbahn” für die Freizeitsportler bleibt ebenso erhalten, wie die Großfeldtore.

-          Die Rasenfläche des Kleinspielfeldes wird zukünftig jährlich häufiger gemäht, um eine Bespielbarkeit sicher zu stellen.

-          Die vorhandene Weitsprunganlage erhält eine neue Einfassung und einen neuen Absprungbalken. Die Sandfüllung wird ausgetauscht.

-          Mit Anbindung an den Volmehangweg wird ein Sitzplatz mit Unterstand angelegt, der mit Sitzmöglichkeiten ausgestattet wird.

 

Zur grundlegenden dauerhaften Sanierung des Zufahrtsweges von der Ringstraße, ist aufgrund des starken Gefälles eine Befestigung mit Betonpflaster oder durch eine Asphaltdecke erforderlich, was allerdings mit relativ hohen Kosten verbunden ist. Eine evtl. Überarbeitung der Wegedecke durch Einbau von ca. 10 cm Schotter als kostengünstige Variante wird seitens der Verwaltung als nicht sinnvoll angesehen. Diese Bauweise würde aufgrund des starken Wegegefälles nur dann eine längerfristige Verbesserung bringen, wenn anschließend eine regelmäßige Wartung durch Nachdecken und Abwalzen erfolgt um erneute Auswaschungen der Wegedecke zu beseitigen. Dies würde zu hohen Folgekosten führen.

 

Eine entscheidende Verbesserung der Zufahrt zur Erreichung einer Befahrbarkeit auch für größere Fahrzeuge, ist aufgrund des beengten Verlaufs nicht möglich.

 

Herstellungskosten

 

Für den Unterstand einschließlich Sitzgelegenheiten, die Sprunggrube und die beide Bolzplatztore sind Kosten in Höhe von ca.15.700 Euro anzusetzen. Die Kosten gliedern sich wie folgt:

 

2 Bolzplatztore                                                                                     2.700 Euro

Weitsprunggrube                                                                                 1.200 Euro

Schutzhütte                                                                                         10.800 Euro

2x Mähen zur erstmaligen Herrichtung des Bolzplatzes                  1.000 Euro

 

Für eine evtl. Renovierung des Zufahrtsweges von der Ringstraße durch Pflasterung oder Asphaltierung würden weitere ca. 20.000 Euro benötigt.

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushalt enthalten.

 

Eine abschnittsweise Durchführung ist möglich. Einsparungen durch Eigenleistungen sind in geringem Umfang nur bei der Erstellung der Sprunggrube, beim Aufstellen der Tore, bei der Herstellung des Platzes durch Mähen, sowie in nennenswerter Höhe evtl. bei einer Pflasterung des Zufahrtsweges möglich.

 

Folgekosten

 

Für das regelmäßige Mähen der Platzfläche im Rahmen der Unterhaltung sowie für die Unterhaltung der Ausstattung einschl. evtl. Instandsetzung bzw. Erneuerung sind jährliche Kosten von ca. 2.300 Euro zu veranschlagen, die ebenfalls nicht im Haushalt bereitstehen.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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31.05.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl