Beschlussvorlage - 0410/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwendung gegen die Haushaltssatzung gemäß § 79 Absatz 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Sachverhalt
Die Kurzfassung entfällt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 hat in der Zeit
vom 18. April bis zum 26. April 2006 öffentlich ausgelegen. Nach § 79 Abs. 3
Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in der bis zum 31. Dezember 2004 gültigen
Fassung haben Einwohner und Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb von 14
Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen zu erheben.
Die BOELER BÜRGERBEWEGUNG – gegen – den 2.
BA der “Ortsumgehung Boele” hat mit Schreiben vom 02. Mai 2006
(Eingang bei der Stadtkämmerei per Telefax am 02. Mai 2006 um 20:07 Uhr)
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 erhoben. Die Einwendungen
wurden fristgerecht geltend gemacht.
Das Schreiben der Bürgerbewegung ist als Anlage 1
beigefügt.
Nach § 79 Abs. 3 letzter Satz GO NRW muss der Rat über
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschließen.
Die städtischen Fachämter (Amt für Immobilien - 23 -,
Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken - 66 -,
Stadtkämmerei - 20 -) haben sich mit den Einwendungen auseinandergesetzt. Die
Darstellungen sind als Anlagen 2 bis 4 beigefügt.
Aufgrund der Stellungnahmen wird vorgeschlagen, die Einwendungen zurückzuweisen.
