Beschlussvorlage - 0381/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH zu entsenden.

 

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

 

1.      entsprechend dem Beschluss des Rates in nichtöffentlicher Sitzung zum Tagesordnungspunkt 1 der Gesellschafterversammlung abzustimmen,

2.      den Lagebericht des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2005 zu genehmigen,

 

3.      den Jahresabschluss 2005 festzustellen,

 

4.      der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

 

5.      dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 15.05.2006 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Die ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926 % mittelbar beteiligt ist, hält am 29. Mai 2006 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.      Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2005

 

2.      Genehmigung des Lageberichtes des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2005

 

3.      Feststellung des Jahresabschlusses 2005

4.      Ergebnisverwendungsbeschluss

5.      Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

 

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahme der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 


 
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH findet am 29. Mai 2006 um 15.00 Uhr im Sitzungszimmer der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/ 1 b, 58095 Hagen, statt.

 

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

 

 

1.      Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2005

 

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Jahresabschluss 2005 ist der Vorlage Drucksachen-Nr. 0382/2006 zu entnehmen, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

 

2.      Genehmigung des Lageberichtes des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2005

 

 

 

3.      Feststellung des Jahresabschlusses 2005

 

 

 

4.      Ergebnisverwendungsbeschluss

 

 

 

5.      Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005

 

 

Zu den Tagesordnungspunkten 2 - 5 hat der Aufsichtsrat folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.      

Den Bericht der Geschäftsführung (Lagebericht) zu genehmigen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

 

2.      

Den Bericht des Aufsichtsrates zu genehmigen und ihm für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

 

3.      

Den Jahresabschluss 2005 mit einer Bilanzsumme von 98.733.056,06 € festzustellen.

 

4.      

Den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 275.769,57 € auf neue Rechnung vorzutragen und den anderen Gewinnrücklagen 2.200.000,00 € zuzuweisen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, den Jahresabschluss festzustellen, den Bericht des Geschäftsführers und den Bericht des Aufsichtsrates zu genehmigen und dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen sowie den Bilanzgewinn in der angegebenen Höhe auf neue Rechnung vorzutragen und den anderen Gewinnrücklagen den vorgesehenen Betrag zuzuweisen.

 

 

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 07.07.2005 hat Herr Jochen Weber und an der letzten außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 06.12.2005 der Prokurist der G.I.V. mbH Herr Michael Klippert teilgenommen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen