Beschlussvorlage - 0380/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Satzung der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen folgt dem Beschluss des Verwaltungsrates der SEH vom 25.04.2006 und stimmt der Gründung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) durch die Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH) auf Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages zu.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.08.2006.

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Sachverhalt

Die Beschlussvorschläge dieser Vorlage ersetzen die in der Vorlage 0353/2006 enthaltenen Vorschläge.


Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2006 mit der Thematik befasst und dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt. Dabei wurde beschlossen, die von der Verwaltung vorgeschlagene weitergehende Änderung der Anstaltssatzung vorzunehmen und den Vorschlägen der Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat teilweise zu folgen. Der genaue Beschlusswortlaut ist beigefügt.

 

 
Die Änderung der Anstaltssatzung kann sich zur angemessenen Wahrung der Rechte der Stadt Hagen und SEH nicht auf die Erweiterung des Tätigkeitsspektrums beschränken. Eine Anbindung der neu zu gründenden Gesellschaft an Vorgaben aus der Stadt Hagen und der SEH muss ebenfalls vorgesehen werden. Diesem Zweck dient die Ergänzung der §§ 7 und 8 der Anstaltssatzung.

 

Durch die Änderung des § 7 Abs. 1 wird sichergestellt, dass Vertreter der SEH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) den Weisungen des Verwaltungsrates der SEH hinsichtlich ihres Stimmverhaltens unterworfen sind.

Die Beschränkung des Weisungsrechts auf Beteiligungsunternehmen, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt ist, erscheint notwendig, da die SEH auch an der C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH & Co. KG sowie der C.C. Reststoff-Aufbereitung-Verwaltungs GmbH (beide nachstehend als CCR bezeichnet) mit jeweils 20 % beteiligt ist und in diesen Gesellschaften auch Entscheidungen von ausgesprochen geringer finanzieller Bedeutung der Gesellschafterversammlung obliegen. Eine Erstreckung des Weisungsrechtes auf alle Beteiligungsunternehmen würde daher die Entscheidungsfindung in der CCR unangemessen erschweren. Die Grenzziehung bei einem Anteil von 25 % erscheint sinnvoll, um die Vorteile einer “Sperrminorität” angemessen ausnutzen zu können.

 

Um eine Anbindung der HEG über die SEH auch an die Stadt Hagen zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, auch § 8 Abs. 2 der Anstaltssatzung entsprechend zu ergänzen. § 8 Abs. 2 unterwirft bedeutsame Entscheidungen der Organe des Kommunalunternehmens der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen. Diese Anbindung muss auch dann noch sichergestellt werden, wenn Aufgaben nicht durch das Kommunalunternehmen selbst, sondern durch von ihm maßgeblich beeinflusste Beteiligungsunternehmen wahrgenommen werden. Dies wird durch die vorgeschlagene Ergänzung gewährleistet.

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates wurden auch Änderungswünsche von Seiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert. Diese sind als Anlage der Vorlage beigefügt. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, der Anregung unter Ziff. 3 dieser Vorschläge zu folgen.

 

In dem der Vorlage 0353/2006 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages waren noch kleinere Unstimmigkeiten enthalten, die ausgeräumt werden mussten. Es wurden § 2 Abs. 1 ergänzt sowie die §§ 8 und 10 redaktionell überarbeitet. Die sich ergebende Fassung ist beigefügt.

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Auswirkungen

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 Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Vorlage 0353/2006 verwiesen.

 

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Beschlüsse

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27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Satzung der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen folgt dem Beschluss des Verwaltungsrates der SEH vom 25.04.2006 und stimmt der Gründung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) durch die Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH) auf Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages zu.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

4.      Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH hat die Aufgabe folgende Flächen umgehend zu erschließen:

 

Rolandstraße                            16 Wohneinheiten

Liebigstr./Thaerstr.                  12 Wohneinheiten

Steltenberg/Saatland              04 Wohneinheiten

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.08.2006.

 

Abstimmungsergebnis:

 

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 Mit Mehrheit beschlossen