Beschlussvorlage - 0248/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfehier: Bericht zur Auskömmlichkeit der Refinanzierung von Personal- und Sachkosten durch den Bund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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06.04.2006
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Geplant
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Personalausschuss
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Vorberatung
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25.04.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht zur Auskömmlichkeit
der Refinanzierung von Personal- und Sachkosten, die der Stadt Hagen durch die
Erbringung von originären Bundesaufgaben mit kommunalem Personal und kommunalen
Ressourcen innerhalb der ARGE Hagen entstehen, zur Kenntnis.
Sachverhalt
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 16. Dezember 2004 beteiligt sich die Stadt Hagen an der Aufgabenerfüllung im Rahmen des SGB II mit personellen und sächlichen Ressourcen über das vom Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinaus. Voraussetzung für ein weiteres städtisches Engagement in vergleichbarem Umfang ist die Auskömmlichkeit der Refinanzierung durch den Bund. Für den Fall, dass die städtischen Mehrkosten nicht vollständig refinanziert werden, hat sich der Rat der Stadt Hagen eine erneute Entscheidung über den Umfang des freiwilligen städtischen Beitrags an der Aufgabenerfüllung innerhalb der ARGE vorbehalten.
In dieser Vorlage wird
aufgezeigt, dass die städtischen Mehrkosten in 2005 vollständig refinanziert
worden sind.
Prüfung der Auskömmlichkeit der Refinanzierung von
Personal- und Verwaltungskosten
1. Ausgangslage: Der Ratsbeschluss vom 16. Dezember
2004
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 16. Dezember 2004 beteiligt sich die Stadt Hagen an der Aufgabenerfüllung im Rahmen des SGB II mit personellen und sächlichen Ressourcen über das vom Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinaus. Voraussetzung für ein weiteres städtisches Engagement in vergleichbarem Umfang ist die Auskömmlichkeit der Refinanzierung der städtischen Mehrkosten durch den Bund. Für den Fall, dass diese Mehrkosten nicht vollständig refinanziert werden, hat sich der Rat der Stadt Hagen eine erneute Entscheidung über den Umfang des freiwilligen städtischen Beitrags an der Aufgabenerfüllung innerhalb der ARGE Hagen vorbehalten.
2. Das
ARGE-Verwaltungskostenbudget
a) Ausgabenseite des Verwaltungskostenbudgets
Zu den Verpflichtungen, die aus dem ARGE-Verwaltungskostenbudget zu finanzieren sind, gehören
1. die Personalkosten für die in die ARGE Hagen entsandten städtischen Mitarbeiter (städtische Personalkosten)
2. die Kosten für die der ARGE Hagen von der Stadt zur Verfügung gestellten Büroarbeitsplätze (städtische Sachkosten)
3. die Personalkosten für die in die ARGE Hagen entsandten Mitarbeiter der Agentur für Arbeit (Personalkosten der AA)
4. die Kosten für die der ARGE Hagen von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Büroarbeitsplätze (Sachkosten der AA)
b) Einnahmenseite des Verwaltungskostenbudgets
Das ARGE-Verwaltungskostenbudget setzt sich zusammen aus einem städtischen Beitrag und einem vom Bund zugeführten Budgetbeitrag. Ergebnis der Verhandlungen zwischen Agentur für Arbeit Hagen und Stadt Hagen für 2005 war, dass der originäre städtische Aufgabenanteil (im Wesentlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewilligung von Kosten der Unterkunft) innerhalb der ARGE Hagen mit 10 % anzusetzen ist.[1] Dementsprechend fließen in das ARGE Verwaltungskostenbudget zu 90 % Gelder des Bundes und zu 10 % städtische Gelder.
3. Auskömmlichkeitsprüfung
Mit der Vereinbarung des städtischen 10-Prozent-Aufgabenanteils ist auch der städtische Anteil an den ARGE-Verwaltungskosten definiert, der nicht überschritten werden darf, damit die Refinanzierung noch als auskömmlich einzustufen ist: Dieser Anteil liegt nämlich dementsprechend ebenfalls bei 10 %. Vereinfacht ausgedrückt: Mit diesen 10% der Gesamtverwaltungskosten finanziert die Stadt ihren 10-prozentigen-Aufgabenanteil an der ARGE-Verwaltung.
Da die Stadt wie oben geschildert aber personelle und sächliche Ressourcen einsetzt, die weit über 10 % der ARGE-Verwaltungskosten hinausgehen, musste ein Weg der Refinanzierung der überschießenden kommunalen Kosten gefunden werden, damit die Refinanzierung als auskömmlich einzustufen ist. Dies wird dadurch erreicht, dass sich die Stadt an jeder Ausgabe aus dem ARGE-Verwaltungskostenbudget mit 10 % beteiligt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die städtischen Personal- und Verwaltungskosten in dem Umfang erstattet werden, wie städtische Mitarbeiter in der ARGE Hagen Bundesaufgaben wahrnehmen. Damit ist schon durch die angewandte Systematik die Auskömmlichkeit der Refinanzierung gesichert. Der Ratsforderung nach einer auskömmlichen Refinanzierung ist Genüge geleistet.
4. Auskömmlichkeit auf Basis
der vereinbarten Pauschalen
Zu beachten ist, dass in Ermangelung einer städtischen Kostenrechnung zur Vereinfachung der Abrechnung auf Pauschalen zurückgegriffen wird. Damit ist auf der Ebene unterhalb der Auskömmlichkeitsprüfung von Bedeutung, ob die Pauschalen die Realität hinreichend genau erfassen. Wenn die Pauschalen die Stadt benachteiligen, dann muss über die Höhe der Pauschalen nachverhandelt werden.
a) Pauschalierung der Personalkosten
Die der Refinanzierung zu Grunde liegenden Personalkostensätze enthalten neben den durchschnittlichen Personalkostensätzen (Basis hierfür sind die Zahlen des städtischen Personalkostencontrollings) der entsprechenden Vergütungs- und Besoldungsgruppen angemessene Kostenbestandteile für
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· Beamtenpensionen |
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auf der Basis des Personalkostencontrollings |
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· Aus- und Fortbildung |
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10 % der Personalkosten (einschl. Pensionen)[2] |
Unter Berücksichtigung dieser eingerechneten Kostenbestandteile sind die der Refinanzierung von Personalkosten zu Grunde liegenden Pauschalen als sachgerecht einzustufen.
b) Pauschalierung der Sachkosten
Der Erstattung der Sachkosten in 2005 lag eine KGSt-Arbeitsplatzpauschalierung zu Grunde. Diese Werte wurden allerdings korrigiert, da die Bundesagentur z. B. die Kosten für Hardware und Software größtenteils bereits vorab und ohne eine kommunale Kostenbeteiligung abzieht. Ob die Pauschale tatsächlich alle Kosten hinlänglich abdeckt, lässt sich in Ermangelung einer Kostenrechnung abschließend (noch) nicht sagen. Eine offensichtlich unrealistische Höhe der Pauschale ist aber auch nicht abzuleiten. Nachfolgend sind die einzelnen Bestandteile einer monatlichen Arbeitsplatzpauschale[3] aufgeführt:
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· Büroausstattung, Geschäftsbedarf u. a. |
126,20 € |
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· Kommunikationskosten (Porto und Telefon) |
97,54 € |
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· (Kalkulatorische) Mieten |
345,78 € |
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· Raumbewirtschaftung und Raumunterhaltung |
94,47 € |
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· Kosten für IT-Unterstützung am Arbeitsplatz[4] |
224,82 € |
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· Telefonanlage4 |
15,19 € |
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Summe |
904,00 € |
Im Ergebnis sind zumindest bis zur Implementierung einer Kostenrechnung die derzeit verhandelten Erstattungspauschalen als kostendeckend einzustufen.
5. Auskömmlichkeit
auf Basis von Einnahmen und Ausgaben
Auf das Problem der fehlenden Kostenrechnung wurde bereits mehrfach hingewiesen. Um ggf. doch ein Indiz für die Auskömmlichkeit der Pauschalen zu bekommen, kann man – allerdings in methodisch durchaus anfechtbarer Weise - auch auf die relevanten Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen des Unterabschnitts 4050 (ARGE Hagen) im städtischen Haushalt zurückgreifen. Auf Basis der hier abgebildeten Zahlungsströme wird deutlich, dass die Einnahmen die Ausgaben sehr deutlich um fast 400.000 € überwiegen:
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Personal- und Sachkosten im UA 4050 Spalte (a) |
Refinanzierung des Bundes für 90 % der Personal- und Sachkosten Spalte (b) |
Städtischer 10-%-Anteil an den Personal- und Sachkosten Spalte (c) |
Einnahmeplus: Spalte (d) (b) + (c) – (a) |
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3.381.000 € |
3.400.500 € |
378.500 € |
398.000 € |
[1] In den verschiedenen ARGEn wurden höchst unterschiedliche kommunale Aufgabenanteile verhandelt, die in 2005 meistens zwischen 10 und 20 % lagen. Für 2006 wird durch den Bund eine Vereinheitlichung des Prozentsatzes angestrebt. Der könnte bei 12,6 % liegen. Auch für Hagen ist damit noch nicht abschließend geklärt, ob der 10-Prozentanteil auch weiterhin Gültigkeit hat.
[2] U.a. aufgrund des in 2005 für 2006 ff. festgestellten erheblichen Fortbildungsbedarfs wurde der Zuschlag in 2006 auf 20 % erhöht.
[3] Die Pauschale gilt auch für mit Teilzeitkräften besetzte und unbesetzte Arbeitsplätze sowohl in kommunalen Gebäuden als auch im Hochhaus der Agentur für Arbeit zu Grunde.
[4] Die Dienstleistung wurde in 2005 auch für die kommunalen Gebäuden sitzenden Mitarbeiter von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Dementsprechend fließt dieser Bestandteil der Pauschale auch für die Mitarbeiter, die in kommunalen Gebäuden sitzen, an die Agentur für Arbeit.
