Beschlussvorlage - 0198/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und Einsatz SAP-Software-Zwischenbericht-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/NKF
- Bearbeitung:
- Ina Burgath
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.04.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.05.2006
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt einer zusätzlichen Ausweisung einer Teilprojektleiterstelle nach
Vergütungsgruppe Ib BAT (Entgeltgruppe 14 TVöD) befristet bis 2010 zu. Sofern kein interner Bewerber/keine interne Bewerberin gefunden werden kann, erfolgt die Personalauswahl für eine externe Besetzung abschließend im Personalausschuss.
Die Umsetzung
der Vorlage erfolgt bis zum 15.10.2006.
Sachverhalt
Mit Beschluss des Rates vom 30.06.2005 wurde die Verwaltung
u.a. damit beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements und den
Einsatz der SAP-Finanzsoftware kurzfristig umzusetzen, um die termingerechte
Einführung des NKF auf der Basis der SAP-Software sicherzustellen.
Hierzu gibt die Verwaltung einen Zwischenbericht und informiert gleichzeitig
über die erforderliche Weiterentwicklung der Projektarbeit.
Im Zusammenhang mit den notwendigen Umstellungsarbeiten ist
u.a. die zukünftige Organisation der
Finanzbuchhaltung aufgegriffen worden. Für die Ämter der ersten Welle soll
diese Aufgabe zentral bei der Kämmerei wahrgenommen werden.
Weiterhin sind die Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten eines sogenannten
Bürgerkontos geprüft worden. Generell sollen alle
“Geschäftsbeziehungen” (z.B. Grundsteuern, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren) mit einem
“Geschäftspartner” in einem Konto zusammen gefasst werden.
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Bilanzerstellung standen und stehen die
gesetzlich zugelassenen Bewertungswahlrechte und
–spielräume im Vordergrund der Überlegungen. Da die in der
Eröffnungsbilanz festgelegten Werte sich auf die Ergebnisrechnungen der
Folgejahre unmittelbar auswirken, sollen diese
Beziehungen bzw. Auswirkungen anhand von Szenariorechnungen simuliert
werden, um so innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine für die Stadt Hagen
optimale Konzeption zu erhalten bzw. den Entscheidungsträgern belastbare
Entscheidungsgrundlagen liefern zu können.
Die anstehenden Arbeiten werden auf Seiten der Stadt Hagen erstmalig
durchgeführt, die fehlende Erfahrung und die Komplexität machen deshalb eine
externe Beratung erforderlich.
Aus diesem Grunde wurde mit der Firma Rödl und Partner ein Unternehmen mit der
Beratung beauftragt, das vielfältige Erfahrungen aus den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerrecht und Neues kommunales Finanzmanagement
mitbringt. Der Berater ist in der Lage, ad-hoc Fragen zu beantworten, die bei
der Bewertung und Erfassung des städtischen Vermögens auftreten. Des weiteren
ist er in der Lage, konzeptionelle Ansätze für strategische und
bilanzpolitische Aspekte zu erkennen und Hinweise zu möglichen
Entscheidungsalternativen aufzuzeigen.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Teilprojektarbeit
leitet sich die Überarbeitung der Projektstruktur ab.
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Teilprojektleiters 3 – Erfassung,
Bewertung und Bilanz – ergibt sich personalwirtschaftlicher
Handlungsbedarf.
Vor dem Hintergrund des geplanten Stichtags der Eröffnungsbilanz ist es
dringend geboten, die Intensität der Teilprojektarbeit zu erhöhen. Die Vorlage
gibt einen ausführlichen Überblick über die eingeleiteten und noch
einzuleitenden Erfassungen und Bewertungen, die weitere zeitintensive
konzeptionelle Arbeiten erfordern.
Es ist beabsichtigt, die Leitungsfunktion des TP 3 hauptberuflich,
gegebenenfalls extern, zu besetzen.
Die sich ergebenden Aufwendungen für das Projekt teilen sich in die insgesamt
zur Verfügung gestellten Personalressourcen und die Kosten der
SAP-Finanzsoftware. Bei der Bereitstellung von qualifizierten Beschäftigten hat
die Verwaltung zunächst, wie in der Vorlage aus Mai 2005 (Drucksachennr.
0488/2005) dargestellt, auf die vorhandenen städtischen Beschäftigten
zurückgegriffen.
1.
Einleitung
Mit Beschluss des Rates vom 30.06.2005 wurde die Verwaltung u.a. damit
beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements und den Einsatz der
SAP-Finanzsoftware kurzfristig umzusetzen, um die termingerechte Einführung des
NKF auf der Basis der SAP-Software sicherzustellen.
Im Nachfolgenden gibt die Verwaltung einen Bericht über den Fortgang der
Einführungsarbeiten sowie über die erforderliche Weiterentwicklung der
Projektarbeit.
2.
Stand der Projektarbeiten
2.1 Kernprojekt
Das Kernprojekt hat sich mit Fragen der Personalwirtschaft, dem Produktkatalog,
der Produktsteuerung sowie möglichen Ämtern der ersten Welle befasst. Weiterhin
standen die Überarbeitung der Meilensteinplanung sowie die Überlegungen für
eine neue Projektstruktur auf der Tagesordnung.
Im Zusammenhang mit den notwendigen Umstellungsarbeiten hat sich das
Kernprojekt auch mit der zukünftigen Organisation der Finanzbuchhaltung,
bestehend aus der Geschäftsbuchhaltung (Haupt- und Nebenbuchhaltungen) sowie
der Zahlungsabwicklung (Debitoren, Kreditoren, Mahn- und Vollstreckungswesen),
befasst.
Die Finanzbuchhaltung für die Ämter der ersten Welle wird zentral bei der
Kämmerei wahrgenommen. Aus dem Bereich der Kämmerei sind zunächst drei Buchhalter/innen
für die Geschäftsbuchhaltung und drei Mitarbeiter/innen für den Bereich der
Zahlungsabwicklung vorgesehen.
Durch die zentrale Bündelung soll einerseits das erforderliche know-how
aufgebaut und andererseits eine Vertretungsregelung sichergestellt werden.
Kapazitätsschwankungen, mit denen in der Startphase noch zu rechnen ist, sollen durch den
variablen Einsatz der Kräfte - sowohl im “Altverfahren” als auch im
neuen Verfahren - ausgeglichen und aufgefangen werden.
Weiterhin hat sich das Kernprojekt mit den Voraussetzungen sowie den
Möglichkeiten eines sogenannten Bürgerkontos beschäftigt. Generell sollen alle
“Geschäftsbeziehungen” (z.B. Grundsteuern, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren) mit einem
“Geschäftspartner” in einem Konto zusammen gefasst werden. Eine
Ausnahme hierzu sind die Bußgelder, die aufgrund des Massengeschäftes in einem
vereinfachten Verfahren bearbeitet werden sollen.
2.2 Teilprojekt 1 Neuausrichtung der Steuerung
Die Mitglieder des Teilprojektes
haben sich mit Fragen der zukünftigen generellen Verwaltungssteuerung auf Basis
der konkreten Produktsteuerung auseinandergesetzt.
Unter dem Stichwort “Hagener Produktbildung und –steuerung im
NKF” ist hierzu ein Vorschlag für die sukzessive Weiterentwicklung der Steuerung erarbeitet
worden. Neben den Kriterien der Produktbildung sind darin auch die Festlegungen
zur Gestaltung der Teilpläne enthalten. Weiterhin setzt sich das Papier mit
Festlegungen bezüglich der Zuständigkeiten im Hinblick auf die zukünftige
Produktsteuerung auseinander.
Der neue kommunale Haushalt sieht zukünftig die Produkte als zentralen
Bezugspunkt, einerseits für die Ausrichtung der Kosten- und Leistungsrechnung,
andererseits für eine wirksame Verwaltungssteuerung.
Dem Verwaltungsentwurf wird zur Zeit im Rahmen eines Arbeitskreises
(Fraktionsgeschäftsführer, OB/A – Strategische Steuerung – sowie
Projektleitung NKF/SAP) vertiefend nachgegangen. (Zwischen-) Ergebnisse sollen
anschließend erneut in der Lenkungsgruppe präsentiert werden.
Abschließend haben die Mitglieder des TP 1 weitere Aufgaben- und Themenfelder
benannt, die jetzt sukzessive von den verantwortlichen Stellen innerhalb der
Verwaltung weiter bearbeitet werden:
Für den Bereich Zielsysteme sollen unter Federführung der Strategischen Steuerung,
OB/A, u.a. die Leitzielbildung (für die Stadt Hagen sowie für die Verwaltung)
und die Standards für Zielformulierungen aufgegriffen werden. Während die Kämmerei, 20, federführend ein
Budgetierungskonzept erarbeitet, entwickelt die Zentrale Steuerung ein Konzept
für ein verwaltungsweites Controlling.
Diese Konzepte bilden für jetzt anstehende Entscheidungen im NKF- und
SAP-Verfahren eine wesentliche Grundlage.
Durch die Fortführung der notwendigen Arbeiten innerhalb der Linienorganisation
ist die Weiterführung dieses Teilprojektes nicht mehr erforderlich.
2.3 Teilprojekt 2 Ergebnisplanung/-rechnung, Finanzplanung/-rechnung und
Teilprojekt 4 Finanzsoftware
Das Projekt SAP der Stadt Hagen hat seine Arbeit nach Einzug in die bereitgestellten Räume Anfang September 2005 aufgenommen. Basierend auf dem konkreten Projektziel der Einführung der SAP-Software zur Unterstützung des NKF bei der Stadt Hagen waren die ersten Monate geprägt von den in der nachstehenden Tabelle enthaltenen Projektschritten.
|
Projektschritte |
Status |
|
Schulung von betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen |
abgeschlossen |
|
Schulung in den Prozessen der NKF –Musterlösung am SAP-Schulungssystem |
abgeschlossen |
|
Durchführung von Workshops zur Ermittlung der speziellen Hagener Anforderungen an die NKF-Geschäftsprozesse (Delta-Fachkonzepte) |
abgeschlossen |
|
Erstellung der Delta-Fachkonzepte zu den einzelnen NKF-Geschäftsprozessen auf Basis der SAP-Software |
in Arbeit |
|
Übernahme der definierten Anforderungen in die SAP – Programme (Customizing) |
in Planung |
|
Tests der (angepassten) Prozesse |
in Planung |
|
Freigabe der getesteten Prozesse |
in Planung |
|
Produktionsvorbereitung des Gesamtsystems |
in Planung |
|
Produktivsetzung der Prozesse und des Gesamtsystems |
in Planung |
Durch diese praktische Arbeit der
ersten Monaten ist deutlich geworden, dass im Projekt SAP mit der
Softwareeinführung die Aufgabenstellungen der bisher in der Projektorganisation
der NKF-Einführung enthaltenen Teilprojekte 2 (Ergebnisplanung/-rechnung,
Finanzplanung/-rechnung) und 4 (Finanzsoftware) untrennbar mit einander
verbunden sind. Während zunächst im Rahmen der Teilprojekte die
Aufgabenstellung in der rechtlichen Vorbereitung der NKF-Geschäftsprozesse und
der Softwareauswahl lag, geht es im Projekt SAP konkret um die Einführung
sowohl der NKF-Geschäftsprozesse in der Verwaltung als auch der diese
unterstützenden finanzwirtschaftlichen Software von SAP. Die
NKF-Geschäftsprozesse der Stadt Hagen müssen in der Software abgebildet werden,
weshalb die Gestaltung der Prozesse unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen
nicht ohne die gleichzeitige Umsetzung in der Software erfolgen kann.
Die veränderten Rahmenbedingungen machen ein neues Projektdesign, das unter
Punkt 3. dargestellt wird, erforderlich.
Das neue Haushaltsrecht soll aus Aufwands- und Sicherheitsgründen in zwei
Wellen eingeführt werden; in einer ersten Welle werden zum 01.01.2007 in 12
Amts- bzw. Fachbereichen die Voraussetzungen für die Umstellung geschaffen. Um
bereits in der ersten Welle ein breites Erfahrungswissen sicherzustellen,
erstrecken sich die Amts- bzw. Fachbereiche auf alle Vorstandsbereiche.
Folgende Amts- und Fachbereiche sind für die
1. Welle vorgesehen:
- Amt des Oberbürgermeisters OB/A Vorstandsbereich 1
- Öffentlichkeitsarbeit OB/A Vorstandsbereich 1
- Tourismus OB/A Vorstandsbereich 1
- Gleichstellungsstelle OB/GB Vorstandsbereich 1
- Örtliche Prüfung 14 Vorstandsbereich 1
- Zentrale Steuerung 19 Vorstandsbereich 4
-
Haushaltswirtschaft, Ergebnis-
und Finanzplanung 20 Vorstandsbereich 2
-
Volkshochschule und
Bücherei 43
Vorstandsbereich 3
- Musikschule 44 Vorstandsbereich 2
- Katastrophen-/Zivilschutz 37 Vorstandsbereich 4
- Gesundheitsamt 53 Vorstandsbereich 4
-
Sonstige Einrichtungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien 55/3 Vorstandsbereich 3
- Wohnungsbauförderung 61/3 Vorstandsbereich 5
- Bau- und Grundstücksordnung 63 Vorstandsbereich 5
- Denkmalschutz und –pflege 63 Vorstandsbereich 5
Nach den im Februar 2006
durchgeführten Informationsveranstaltungen für die betreffenden Ämter /
Fachbereiche läuft zur Zeit die Erarbeitung der NKF- / SAP-Grundlagen vor
Ort. Zur Gewährleistung eines
kontinuierlichen Fortgangs der Umstellungsarbeiten erfolgt eine zeitnahe
Abstimmung der auftretenden Fragen in enger Zusammenarbeit zwischen
Rechnungsprüfungsamt, Zentraler Steuerung, Kämmerei und dem Projekt NKF / SAP.
2.4 Teilprojekt 3 Erfassung, Bewertung und Bilanz
Der Projektplan im NKF sieht vor, zum 01.01.2008 den ersten gesamtstädtischen
NKF-Haushalt einzubringen. Zu diesem Stichtag ist dann auch die
Eröffnungsbilanz der Stadtverwaltung zu erstellen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, zum 31.12.2010 einen Gesamtabschluss zu
erstellen. Neben dem Gesamtergebnis und dem Gesamtüberblick über die Finanzlage
im Konzern “Stadt” wird dann in der Konzernbilanz ein
Gesamtüberblick über Vermögen und Schulden der Kommune gegeben.
2.4.1 Erfassung und Bewertung
Derzeit findet die Bewertung und die Erfassung des städtischen Vermögens statt.
Die durchgeführten Bewertungen sind bis zum Eröffnungsbilanzstichtag
fortzuschreiben:
Grund und Boden:
Die Daten über den städtischen Grund und Boden stehen in einer Datenbank des
Liegenschaftsamtes umfassend und aktuell zur Verfügung. Die Vollständigkeit der
Daten wurde durch einen Abgleich mit dem Allgemeinen Liegenschaftsbuch bzw. dem
Allgemeinen Liegenschaftskataster verifiziert. Ein weiterer Datenabgleich mit
der Gebäudewirtschaft Hagen ist erfolgt.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (insbes. Hochbauten):
Die Erfassungen und Bewertungen werden von der städtischen Bewertungsstelle,
die um zwei Fachkräfte verstärkt wurde, durchgeführt. Die Arbeiten laufen seit
Oktober 2005 auf Hochtouren. Die Gesamterfassungsdauer ist auf maximal zwei
Jahre ausgelegt. Die Arbeiten liegen im Zeitplan.
Straßenvermögen
Die NKF-bezogene Erfassung der Straßen, Wege und Plätze wird im Rahmen des
Aufbaus eines Straßenkatasters, das die Fachverwaltung benötigt, mit erledigt.
Auf Grund des Umfangs und der Komplexität der Erfassung können die notwendigen
Arbeiten nicht mit eigenem Personal erledigt werden. Der Aufbau des
Straßenkatasters mit dem “Nebenprodukt” NKF-Erfassung und Bewertung
soll daher durch ein entsprechend qualifiziertes Ingenieurbüro erfolgen.
Eine (beschränkte) Ausschreibung ist für April/Mai 2006 vorgesehen. Die
Arbeiten werden deshalb nicht vor Mitte Juni 2006 beginnen können. Die
ursprünglich für Ende Dezember 2006 geplante Ablieferung der NKF-Daten ist
damit nicht mehr zu halten. Die Abstimmungen über einen neuen Termin sind noch
nicht abgeschlossen.
Brücken, Tunnel, Stützmauern
Die Datenlage bei Brücken und Tunnel ist ausreichend, so dass die NKF-bezogenen
Erfassungen und Bewertungen in Eigenregie vorgenommen werden können.
Die Daten für die Stützmauern werden mit externer Unterstützung ermittelt.
Lichtsignal- und Verkehrsrechneranlagen, Straßenbeleuchtung, Parkleitsystem
Die Datenlage für diese Bereiche ist ausreichend. Es muss jedoch die
NKF-bezogene Erfassung und Bewertung abgeleitet werden. Dies soll ebenfalls in
Eigenregie erfolgen.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Das Teilprojekt konnte sich dieser Sparte bisher noch nicht konkret annehmen.
Es muss für diesen Bereich noch eine konzeptionelle Aufbereitung stattfinden.
Insbesondere ist hier zu prüfen, welche Vereinfachungsverfahren Anwendung
finden können. Es sollen weitgehend Gruppen- bzw. Festbewertungen erfolgen. Da
die Betriebs- und Geschäftsausstattung bereits für die Ämter der 1. Welle
aufzunehmen ist, müssen die Vorbereitungsmaßnahmen kurzfristig erfolgen.
Spielplätze
Die Fachverwaltung hat mit den Erfassungsarbeiten begonnen.
Friedhöfe
Für diesen Bereich ist zu prüfen, ob die gesetzliche Möglichkeit der Übernahme
der entsprechenden Daten aus der Gebührenbedarfskalkulation ohne weitere
Korrekturen genutzt werden kann. Konkrete Arbeitsergebnisse liegen noch nicht
vor. Ein besonderes Problem wird für die Dauergrabstätten die Bildung von
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite darstellen.
Wald
Das Forstamt hat vor einigen Wochen die turnusmäßig notwendige Bestandsaufnahme
(Forsteinrichtungswerk) beauftragt. Aus den insoweit erhobenen Daten können die
Daten für das NKF abgeleitet werden. Allerdings ist noch eine Konzeption für
die Datenableitung zu erarbeiten.
Pensionsrückstellungen
Eine Möglichkeit für die Ermittlung der erforderlichen Pensionsrückstellungen
ist die kostenintensive Einholung von einzelnen versicherungsmathematischen
Gutachten.
Alternativ besteht eine kostengünstigere Möglichkeit, Pensionsrückstellungen
mit Hilfe einer speziellen Software in Eigenregie zu ermitteln.
Zwischenzeitlich hat eine Präsentation der Software stattgefunden sowie eine
ergänzende Abfrage bei einer anderen Großstadt zu den Erfahrungen mit dieser
Software. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wird dieser Möglichkeit
vertiefend nachgegangen.
Bereich Kunst
Dem Bereich Kunst und Kulturdenkmäler konnte sich das Teilprojekt bisher noch
nicht intensiv widmen.
Sonstiges Anlagevermögen
Die Erfassung von sonstigem Anlagevermögen (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte,
Ausrüstungsgegenstände usw.) wurde bisher noch nicht konkret bearbeitet. Hier
sind auch noch konzeptionelle Überlegungen erforderlich. Die Arbeiten sollen in
nächster Zeit sukzessive aufgenommen werden.
Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Nach den gesetzlichen Regelungen sind geringwertige Wirtschaftsgüter (Wert
zwischen 60 € und 410 €) grundsätzlich zu erfassen. Die Thematik
ist auf der Grundlage noch zu erstellender konzeptioneller Überlegungen
aufzugreifen.
Erfassung von Zuwendungen und Beiträgen (Sonderposten auf der
Passivseite)
Die Erfassung von in der Vergangenheit durch Dritte an die Stadt Hagen gezahlte
Zuwendungen und Beiträgen (Sonderposten) gestaltet sich zum Teil problematisch,
da die benötigten Daten – zumindest für die länger zurückliegenden
Investitionen – schwierig zu ermitteln sind. Deshalb wird zur Zeit mit
der Fachverwaltung ein Verfahren diskutiert, das ein pauschaliertes Vorgehen
ermöglichen soll.
Sonstige Bilanzpositionen
Die Erfassung maßgeblicher Daten und die Bewertungen z.B. der Finanzanlagen,
des Umlaufvermögens (einschließlich der Forderungen), sonstiger Rückstellungen
und Sonderposten sowie der Verbindlichkeiten kann überwiegend nur zeitnah zum
Bilanzstichtag erfolgen und ist daher noch nicht bearbeitet worden.
2.4.2 Bilanz
Bilanzpolitischer Beratungsbedarf – Einbeziehung von Beratern
Die gesetzlich zugelassenen Bewertungswahlrechte und –spielräume
können nur dann verantwortlich ausgeübt / ausgenutzt werden, wenn hierfür ein
ausreichend bemessener Zeitabschnitt zur Verfügung steht. Die in der
Eröffnungsbilanz festgelegten Werte wirken sich auf die Ergebnisrechnungen der
Folgejahre unmittelbar aus. Diese Beziehungen bzw. Auswirkungen sollen deshalb
anhand von Szenariorechnungen simuliert werden, um so innerhalb des
gesetzlichen Rahmens eine für die Stadt Hagen optimale Konzeption zu erhalten
bzw. den Entscheidungsträgern belastbare Entscheidungsgrundlagen liefern zu
können.
Die anstehenden Arbeiten werden auf Seiten der Stadt Hagen erstmalig
durchgeführt, die fehlende Erfahrung und die Komplexität machen deshalb eine
externe Beratung erforderlich. Kurzfristig auftretende Fragestellungen sind zum
Fortgang der Arbeiten ad-hoc zu beantworten. Mittelfristig sind die Ergebnisse
aber auch unter dem Gesichtspunkt der Bilanzpolitik zu betrachten.
Aus diesem Grunde wurde mit der Firma Rödl und Partner ein Unternehmen mit der
Beratung beauftragt, das vielfältige Erfahrungen aus den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerrecht und Neues kommunales Finanzmanagement
mitbringt. Der Berater ist in der Lage, ad-hoc Fragen zu beantworten, die bei
der Bewertung und Erfassung des städtischen Vermögens auftreten. Des weiteren
ist er in der Lage, konzeptionelle Ansätze für strategische und
bilanzpolitische Aspekte zu erkennen und Hinweise zu möglichen
Entscheidungsalternativen aufzuzeigen.
Bei den Ad-hoc-Fragestellungen handelt es sich beispielsweise um
- Hilfestellung bei der Bewertung von Anlagevermögen,
- Hinweise zur möglichen verfahrenstechnischen und inhaltlichen Vereinfachung,
- Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Erfassung und Bewertung von
· abnutzbarem und nicht abnutzbarem Vermögen,
· speziellen Vermögenswerten wie u.a. Kunstgegenstände, Brücken und Treppenanlagen,
· Betriebs- und Geschäftsausstattung,
·
Unterstützung bei der Frage der Bewertung bzw.
der Rückstellung des Instandhaltungsstaus.
Strategische und bilanzielle Aspekte beinhalten u.a. Fragen zu
- der Wirkung der Bewertung des abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögens auf die Eröffnungsbilanz und die Konzernbilanz,
- der Rückstellungsbildung (u.a. Pensionsrückstellungen, Inanspruchnahme von Altersteilzeit, Instandsetzung) und deren Wirkungen auf die Eröffnungsbilanz und die Konzernbilanz,
- der Bewertung der Beteiligungen im Hinblick auf die Konzernbilanz und
- der Bildung von Sondervermögen und deren Wirkung auf die Eröffnungsbilanz und die Konzernbilanz sowie ggfls.
- dem strategisch richtigen Zeitpunkt der Bildung von Sondervermögen,
- dem optimalen Beschaffungszeitpunkt und
- der optimalen Finanzierungsform von Projekten
und deren Wirkung auf die Eröffnungsbilanz und die Konzernbilanz.
Für die nächsten zwei
Jahre ist eine Beratungsleistung von jeweils einem Beratertag pro Monat
vorgesehen.
2.5 Teilprojekt 5
Qualifizierung und Informationsmanagement
Das Teilprojekt hat im Rahmen des NKF-Prozesses zielgruppenspezifische Qualifizierungsprogramme
entwickelt und seit Beginn des Prozesses 463 Führungskräfte,
Teilprojektmitglieder und sonstige Mitarbeiter/innen der Stadt qualifiziert.
Seit Beginn des Jahres 2006 wurde ein 39 Tage umfassender
Bilanzbuchhalterlehrgang mit 17 Personen gestartet. Im 1. Halbjahr des Jahres
2006 werden die Mitarbeiter/innen der Ämter der 1. Welle sowohl im
kaufmännischen Rechnungswesen als auch in der Kosten- und Leistungsrechnung
qualifiziert.
Im 2. Halbjahr 2006 soll bereits mit der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen
der Ämter der 2. Welle begonnen werden. Es ist momentan von einem
Qualifizierungsbedarf für ca. 260 Personen auszugehen. Im Rahmen des
Informationsmanagements wurde ein NKF/SAP-Flyer entwickelt, der verwaltungsweit
an alle städt. Mitarbeiter/innen verteilt wird. Die im Intranet angebotenen
Informationen des Landes NRW zum Thema NKF werden laufend aktualisiert.
3.
Neues Projektdesign
Die einzelnen Veränderungen in den Teilprojekten führen zu einer
Überarbeitung der Projektstruktur. Wie bereits unter Punkt 2.2 aufgeführt, ist eine Weiterführung des
Teilprojektes 1 - Neuausrichtung des
Steuerung - nicht mehr erforderlich, da die Fortführung der noch erforderlichen
Arbeiten innerhalb der Linienorganisation fortgesetzt werden soll.
Ausgehend von den beschriebenen Erkenntnissen und der Tatsache, dass zahlreiche
Mitglieder der bisherigen Teilprojekte 2 und 4 im Projekt SAP vertreten sind,
soll das Projektdesign für die NKF/SAP Einführung bei der Stadt Hagen
dahingehend geändert werden, dass die inhaltlich stattgefundene Verschmelzung
im Design nachvollzogen wird.

4.
Personalwirtschaftlicher Handlungsbedarf
Die geplante Einführung des NKF zum 01.01.2008 stellt allgemein und für das
Teilprojekt 3 ganz besonders ein äußerst ambitioniertes Ziel dar. Die bisher in
der Teilprojektarbeit bzw. bei den Maßnahmen der Fachverwaltung aufgetretenen
Engpässe und Schwierigkeiten sowie die Eigendynamik begonnener Prozesse
vermitteln, dass für die Zielerreichung umgehend eine deutliche Ausweitung des
Engagements und der Ressourcen erforderlich ist.
Zusätzlich zu einem verwaltungsinternen
Wechsel des NKF-Koordinators ergibt sich personalwirtschaftlicher
Handlungsbedarf in der Nachfolge des Leiters des TP 3 – Erfassung,
Bewertung und Bilanz –.
Insbesondere durch Belastungen im Rahmen der hauptberuflichen Regeltätigkeit
hat sich die projektbezogene Leistungskapazität von einzelnen
Teilprojektmitgliedern zum Teil deutlich reduziert. Darüber hinaus ist es mit
Blick auf die Kontinuität der Erfassungs- und Bewertungsarbeit notwendig,
zeitnah einen neuen Teilprojektleiter zu bestellen, weil der bisherige Leiter
zum Jahresende aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Vor dem Hintergrund des geplanten Stichtags der Eröffnungsbilanz ist es somit dringend
geboten, die Intensität der Projektarbeit zu erhöhen. Die eingeleiteten und
noch einzuleitenden Erfassungen und Bewertungen (siehe ausführliche
Beschreibung unter Punkt 2.4) erfordern sowohl weitere, im Regelfall
zeitintensive, konzeptionelle Arbeiten als auch eine hohe Betreuungsleistung
für die Fachverwaltungen, die die Umsetzungsarbeiten vor Ort zu leisten haben.
Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, die Leitungsfunktion des TP 3 Erfassung,
Bewertung und Bilanz hauptberuflich
zu besetzen. Die Funktion erfordert vertiefte betriebswirtschaftliche
Kenntnisse und Erfahrungen, eine mehrjährige Verwaltungserfahrung mit
ausreichenden Kenntnissen sowohl im bisherigen Haushaltsrecht (insbes.
Vermögenshaushalt) als auch im neuen kommunalen Finanzmanagement. Auf der Basis
dieser Anforderungen soll eine tarifgerechte Ausweisung nach Vergütungsgruppe
Ib BAT (Entgeltgruppe 14 TVöD) erfolgen.
Sofern verwaltungsintern kein geeigneter Bewerber/keine geeignete Bewerberin
gefunden werden kann, soll diese Funktion extern ausgeschrieben werden. Der
Einsatz innerhalb des Projektes sollte bis längstens 2010 befristet werden, da
zu diesem Zeitpunkt die Konzernbilanz erstmalig zu erstellen ist.
Die Personalauswahl für eine externe Besetzung soll im Personalausschuss erfolgen.
5.
Kostenentwicklung 2005 – 2008
Die sich ergebenden Aufwendungen für das Projekt teilen sich in die
insgesamt zur Verfügung gestellten Personalressourcen und die Kosten der
SAP-Finanzsoftware. Bei der Bereitstellung von qualifizierten Beschäftigten hat
die Verwaltung zunächst, wie in der Vorlage aus Mai 2005 (Drucksachennr.
0488/2005) dargestellt, auf die vorhandenen städtischen Beschäftigten
zurückgegriffen.
Durch die bereits dargestellte
erforderliche Neubesetzung der Funktion des /der Teilprojektleiter/in des Teilprojektes 3 ergeben sich bei einer
externen Besetzung zusätzliche Personalkosten
in Höhe von jährlich 66.200,- EUR.
Aufgrund des im letzten Jahr durchgeführten Ausschreibungs- und
Besetzungsverfahrens für KeyUser IT für das Customizing (Anpassung der Software
auf Hagener Bedürfnisse durch Programmierung) sind beim HABIT vier
Mitarbeiter/innen zum 01.09. bzw. 16.09.2005 extern eingestellt worden.
Nach der aktualisierten Projektplanung werden voraussichtlich folgende Kosten
entstehen:
|
|
|
|
in TEURO |
|
|
voraussichtliche
Verteilung |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
Kosten Kernprojekt |
|
|
|
|
|
Projektleitung 50 % |
124 |
124 |
124 |
124 |
|
Koordinator NKF |
||||
|
Kosten TP 3 Bilanz |
|
|
|
|
|
Teilprojektleitung Personalkosten
(bei externer Besetzung) |
0 |
30 |
66 |
67 |
|
Personalkosten (2,5 Kräfte a 69 TEURO) |
85 |
173 |
173 |
173 |
|
Straßendaten, geschätzte
|
|
150 |
4 |
4 |
|
Kosten Einführung
SAP-Software |
|
|
|
|
|
4 für SAP-Projektorganisation, a 59 TEURO |
404 |
807 |
807 |
807 |
|
4 HABIT IT, a 69 TEURO |
138 |
276 |
276 |
276 |
|
Beratung ( 450 - 550 Tage, |
0 |
400 |
400 |
0 |
|
IT-SAP Schulung HABIT |
0 |
150 |
0 |
0 |
|
Schulung SAP-Projektteam |
40 |
60 |
0 |
0 |
|
Betriebswirtschaftliche
Schulungen |
90 |
90 |
90 |
90 |
|
Anwenderschulungen
SAP-System |
0 |
30 |
30 |
30 |
|
Lizenzkosten für SAP
(einmalig) |
948 |
0 |
0 |
0 |
|
Datenbanklizenzen
(einmalig) |
100 |
0 |
0 |
0 |
|
IT-Basisbetrieb Siegburg |
150 |
225 |
145 |
145 |
|
Wartungskosten |
183 |
183 |
183 |
183 |
|
Gesamt |
2262 |
2698 |
2298 |
1899 |
6.
Ausblick / Weiteres Vorgehen
/Meilensteinplanung
Die ursprüngliche Projektplanung sah vor, die NKF-Geschäftsprozesse daraufhin
zu untersuchen, ob sie den Bedarfen der Hagener Finanzwirtschaft genügen oder,
ob gegebenenfalls Erweiterungen hätten vorgenommen werden müssen.
Die Erkenntnisse aus den durchgeführten Fachworkshops zur Ermittlung der
funktionalen Deltas machen eine veränderte Vorgehensweise notwendig.
Wie bereits unter Punkt 2.3 aufgeführt, müssen die NKF-Geschäftsprozesse in der
Stadt Hagen in der Software von SAP abgebildet werden. Somit ist die Gestaltung
der Prozesse unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen nicht ohne die
gleichzeitige zeitaufwendigere Umsetzung in der Software möglich. Die
wesentliche Erkenntnis daraus ist, dass die einzelnen Geschäftsprozesse
nacheinander zu gestalten und ins System einzupflegen sind.
Auch vor dem Hintergrund dieses erhöhten Einführungsaufwandes wird an der
ursprünglichen zeitlichen Projektplanung zunächst festgehalten. Danach ist
weiterhin die Umstellung der Ämter und Fachbereiche der 1. Welle zum 01.01.2007
vorgesehen; für die Gesamtumstellung der Verwaltung ist weiterhin der
01.01.2008 geplant.
Eine maßgebliche Voraussetzung für die Einhaltung dieses ambitionierten
Zeitplanes ist das Ergebnis des derzeit über die KDN laufenden
Ausschreibungsverfahrens für Beratungsdienstleistungen für die Einführung der
SAP-Software. Innerhalb dieses Ausschreibungsverfahrens findet zur Zeit die
Bewertung der abgegebenen Angebote statt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen
sieht die Projektplanung folgende
Meilensteine zur Einführung des NKF-/SAP-Projektes vor:
|
|
|
2006 |
2007 |
||||||
|
|
Einführung SAP-Software in 2 Wellen |
I |
II |
III |
IV |
I |
II |
III |
IV |
|
|
Projektvorbereitung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
NKF-Grundlagen und Geschäftsprozesse |
X
|
X |
|
|
|
|
|
|
|
1. Welle |
Planung |
X |
X |
X |
|
|
|
|
|
|
Bewirtschaftung mit Kasse |
X |
X |
X |
X |
|
|
|
|
|
|
2. Welle |
Planung |
|
|
|
|
X |
X |
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Bewirtschaftung mit Kasse |
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Die wesentlichen Grundlagen des Gesamtprojektes (NKF und SAP), die bisherigen
Meilensteine sowie die beabsichtigten weiteren Projektschritte sollen in
separaten Informationsveranstaltungen für Politik und Verwaltung präsentiert
werden. Angedacht sind hierfür die Monate Mai / Juni 2006.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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x |
des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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|
HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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|
Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt einer zusätzlichen Ausweisung einer Teilprojektleiterstelle nach Vergütungsgruppe II BAT (Entgeltgruppe 13 TVöD) befristet bis 2010 zu. Sofern kein interner Bewerber/keine interne Bewerberin gefunden werden kann, erfolgt die Personalauswahl für eine externe Besetzung abschließend im Personalausschuss.
Die Umsetzung
der Vorlage erfolgt bis zum 15.10.2006.
11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt einer zusätzlichen Ausweisung einer Teilprojektleiterstelle nach
Vergütungsgruppe II BAT (Entgeltgruppe 13 TVöD) befristet bis 2010 zu. Sofern kein interner Bewerber/keine interne Bewerberin gefunden werden kann, erfolgt die Personalauswahl für eine externe Besetzung abschließend im Personalausschuss.
Die Umsetzung
der Vorlage erfolgt bis zum 15.10.2006.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |