Beschlussvorlage - 0323/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken-hier:a) Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmenb)Beschluss gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.05.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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02.05.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.05.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 05.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- vom 05.04.2006, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Geltungsbereich :
Das gesamte, erweiterte Plangebiet des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt
durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand
der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der
Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in
östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231
(tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung
Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung
Garenfeld.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des
Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.
Sachverhalt
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung und insbesondere zur Abrundung bzw. Fassung der Wohnbebauung/des Ortsrandes im südlichen Bereich des Dorfes Garenfeld.
Vorbemerkung:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung und insbesondere zur Abrundung bzw. Fassung der Wohnbebauung/des Ortsrandes im südlichen Bereich des Dorfes Garenfeld.
Das Bebauungsplanverfahren wurde mit der Zielsetzung eingeleitet, in diesem Bereich Wohnbauflächen zu schaffen, um weitere Abwanderungen bauwilliger Bevölkerungsschichten ins Umland/ländliche Nachbargemeinden zu verhindern.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- wurde nach der Einleitung des Verfahrens um einen Bereich erweitert, der in direkter Nähe zur vorhandenen Bebauung am Steinbergweg und der Neisenstraße als Außenbereich (Beurteilung gem. § 35 BauGB) einzustufen ist.
Dieser Bereich war bislang mit einer -inzwischen abgebrochenen- Reithalle bebaut und soll im Rahmen des laufenden Verfahrens ebenfalls einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Plangebiet:
Das gesamte, erweiterte
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird
begrenzt durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom
südlichen Rand der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m
nördlich der Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des
Steinbergweges in östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken
hinaus nach Osten.
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren geändert.
Verfahren
Bisheriger Verfahrensablauf
Einleitung des Verfahrens:
Ratsbeschluss: 29.11.2001
Bekanntmachung d. E. d. V.: 19.12.2001
Bürgeranhörung: 14.07.2003
Plangebietserweiterung (Bereich Reithalle Lobbe):
Ratsbeschluss: 11.12.2003
Bekanntmachung: 16.01.2004
öffentliche Auslegung: 09.01.2006 - 10.02.2006
Beteiligung der TÖB/Ämter: 09.01.2006 - 10.02.2006
(Wegen der Lage des Gebietes im Außenbereich ( § 35 BauGB) werden bei einem Stand nach § 33.2 BauGB (alt) die Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht außer Kraft gesetzt. Es ist daher notwendig, vor Erteilung einer Baugenehmigung, den Satzungsbeschluss für das Verfahren herbeizuführen.)
Von einem Bürger sind während der öffentlichen Auslegung Anregungen eingegangen:
Herr Dipl. Ing. Manfred Grüll, Westhofener Straße 20, 58099 Hagen
Die Problematik wird unter "Anregungen der Bürger" behandelt.
Von folgenden Behörden/TÖB sind Stellungnahmen eingegangen:
Die Hagener Naturschutzverbände: Stellungnahme vom _ _ 2006, Brief,
eingegangen bei der Stadtverwaltung Hagen am 17.01.2006
Mark-E, Schreiben vom 02.02.2006, Brief.
Stadtentwässerung Hagen (SEH), Schreiben vom 21.02.2006, e-mail und 24.03.2006, e-mail.
Die vorgebrachte Anregung des Bürgers bzgl. der Baumerhaltung und die vorgebrachten Stellungnahmen der Trägern öffentlicher Belange (TÖB) betr. Bodenschutz, Eingriffsregelung/Ausgleich, Niederschlagswasserproblematik etc. sind durch die Beschreibung in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- berücksichtigt bzw. werden in den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der TÖB behandelt.
Sofern sich diese Stellungnahmen auf die Bauausführung beziehen, wurde der Erschließungsträger diesbezüglich im Verfahren laufend informiert.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen müssen geringfügige Änderungen im Plan vorgenommen werden:
Ø Die "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)" neben der Westhofener Straße werden geändert in "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a BauGB)". Die den Flächen zugeordnete textliche Festsetzung bleibt bestehen.
Ø Der östlich der Straße Gräweken liegende "Rückhalteraum mit variablen Volumen (Regenrückhaltebecken (RRB))"wird über eine Belastungsfläche zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger an den Wohnweg der östlich der Straße Gräweken liegenden Bebauung angeschlossen. Die für das RRB festgesetzte "Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)" wird erweitert.
Ø Der westlich der Straße Gräweken liegende "Rückhalteraum mit variablen Volumen (Regenrückhaltebecken (RRB))" wird über eine "Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)" im Bereich der platzartigen Aufweitung der Planstraße A angeschlossen.Diese Fläche wird mit einer Belastungsfläche zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger versehen, da neben dem RRB
Ø eine Elektroversorgungsstation für das geplante Baugebiet untergebracht wird. Die "Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)" wird entsprechend neu ausgewiesen.
Ø Zwischen der Straße Gräweken und dem Rückhalteraum entfällt die "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)" und wird ersetzt durch eine "Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)".
Ø Punkt 6 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- vom 17.11.2005 "Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie" wird wie folgt geändert/ergänzt: "Die Kanäle werden entsprechend ATV A 142 "Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten" erstellt.
Ø
Es wird die textliche Festsetzung Nr. 6: " Die Führung von Telekommunikationsleitungen hat
unterirdisch zu erfolgen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) für das gesamte Plangebiet
eingefügt.
Ø Die öffentliche Verkehrsmischfläche wird im Bereich des Wohnweges östlich der Straße Gräweken geringfügig verlängert; der schmalere Wohnweg entsprechend der Verlängerung auf unter 50 m verkürzt.
Ø Punkt 11 f) und Punkt 11 g) der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- vom 17.11.2005 "die Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (11 f))" und "die Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (11 g)) wird gestrichen.
Ø Es wird der Punkt 11 h) "die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" eingefügt.
Die o.a. Begründung vom 17.11.2005 wird in Punkt 8 Grünordnung und Kompensation unter Bezug auf die Empfehlungen des Landschaftsbeirates und der Umweltverbände wie folgt geändert:
Ø der Text:
8.1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
Die Eingriffs- und
Ausgleichsbilanz ist in dem dieser Begründung als Anlage beigefügten
"Landschaftspflegerischen Beitrag zum Bauvorhaben "Bebauungsplan Nr.
5/00 (523) Garenfeld Gräweken"" vom November 2005 dargestellt.
8.2 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
Die Flächen für die
Ausgleichsmaßnahmen befinden sich als Maßnahme zur Waldumwandlung in Hagen,
Gemarkung Dahl, Flur 12,
Flurstück 49 (Teil) 9.000 qm
Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 69 (Teil) 3.000 qm
Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 44 (Teil) 10.000 qm
Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 19 (Teil) ca. 8.000 qm
Die Art und der Umfang der
Ausgleichsmaßnahme auf dieser Fläche wird im o.a.
"Landschaftspflegerischen Beitrag" beschrieben.
Die Verpflichtung, die
Ausgleichsmaßnahmen an dieser Stelle durchzuführen wird im Erschließungsvertrag
festgeschrieben.
wird ersetzt durch:
8.1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ist in dem dieser Begründung als Anlage beigefügten "Landschaftspflegerischen Beitrag zum Bauvorhaben "Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) Garenfeld Gräweken"" vom April 2006 dargestellt.
8.2 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
Die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen befinden sich als Maßnahme zur Waldumwandlung in Hagen,
Gemarkung Garenfeld, Flur 3, Flurstück 165(Teil) 5.400 qm
Gemarkung Ergste, Flur 16, Flurstück 3 13.000 qm
Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 44 (Teil) 10.000 qm
Die Art und der Umfang der Ausgleichsmaßnahme auf dieser Fläche wird im o.a. "Landschaftspflegerischen Beitrag" beschrieben.
Die Verpflichtung, die Ausgleichsmaßnahmen an dieser Stelle durchzuführen wird im Erschließungsvertrag festgeschrieben.
Die Eigentümer der Grundstücke haben die Freiheit der Grundstücke von Versorgungsleitungen, Dienstbarkeiten und Baulasten bestätigt und durch Grundbuchauszüge bzw. Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis nachgewiesen.
Eine erneute Beteiligung der Eigentümer bzw. der Versorgungsträger (TÖB) ist daher nicht notwendig.
Durch die Berücksichtigung der Änderungen/Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist deshalb nicht notwendig.
Ein Umweltbericht für dieses Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich, da die nach den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- mögliche überbaubare/versiegelbare Fläche unterhalb von 20.000 m2 liegt.
Weitergehende Ausführungen/Erläuterungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- sind der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken-, vom 06.04.2006 zu entnehmen.
Anregungen
der
Bürger
Anregung von Herrn Dipl. Ing. Manfred Grüll, Westhofener Straße 20, 58099 Hagen.
Anregung vom 16.01.2006, persönlich vorgebrachte, zu Protokoll gegebene Anregung (Protokoll: Herr Schellhase).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die angesprochenen Walnussbäume werden im Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- nicht als zu erhaltende bzw. bestehende Bäume festgesetzt. Sie werden aber in der Berechnung von Ausgleich und Ersatz berücksichtigt.
Das heutige Ortsbild wird sich durch die Neubebauung verändern, so dass auch die ortsbild-/ortsrandbildprägende Wirkung der Walnussbäume eingeschränkt wird bzw. entfällt.
Die Empfehlung/Anregung wird zurückgewiesen.
Stellungnahmen
der
Träger öffentlicher Belange
TÖB
Die Hagener Naturschutzverbände, Schreiben vom 14.01.2006 ?, Brief, eingegangen bei der Stadtverwaltung Hagen am 17.01.2006.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Ausgleichsmaßnahmen
möglichst nah am Ort des Eingriffs:
Diese Forderung ist ohne
Zweifel sinnhaft aber seit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 1998
nicht gesetzlich erforderlich.
Es gibt seit diesem
Zeitpunkt die räumliche, sachlich-funktionale und zeitliche Entkoppelung von
Eingriff und Ausgleich.
Gleichwohl ist mit den
in der Vorlage beschriebenen Änderungen der Ausgleichsflächen den Anregungen
größtenteils gefolgt worden.
Die Ausgleichsmaßnahmen
werden im Rahmen eines Erschließungsvertrages vertraglich und mit
entsprechenden Bürgschaften gesichert.
Zu Bodenpotenzial
Es ist mit der ULB das
vereinfachte Bewertungsverfahren nach der Hagener Liste und nicht A/N/V als
anzuwendendes Verfahren abgestimmt worden, da es sich um einen Planungsraum
handelt, der weder umfangreiche, hochwertige Biotoptypen beeinhaltet, noch
schutzwürdige Bereiche betroffen sind.
Hierbei werden alle
biotischen und abiotischen Faktoren pauschal behandelt.
Die untere Bodenschutzbehörde sieht die Belange des Bodenschutzes in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- als richtig dargestellt an.
Die Beteiligung des StUA (Staatliches Umweltamt Hagen) ergab keinen Hinweis auf die Notwendigkeit von Lärmuntersuchungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken-.
Die Entwässerung (Niederschlagswasser, Schmutzwasser) ist mit der SEH (Stadtentwässerung Hagen) und der unteren Wasserbehörde im laufenden Verfahren abgestimmt worden.
Die Straßenbaulastträger wurden ohne negatives Ergebnis
bzgl. einer evtl. verschlechterten Standsicherheit der Westhofener Straße durch
die Anlage der "Rückhalteräume mit variablem Volumen" beteiligt.
Diese Bedenken werden zurückgewiesen.
Mark-E, Schreiben vom 02.02.2006, Brief.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der geplante Standort für die Errichtung einer 10 kV - Station zur Versorgung der geplanten Bebauung mit elektrischer Energie wird im Bebauungsplan gesichert.
Wegen der Zugangsnotwendigkeit der SEH (Stadtentwässerung Hagen) zum anliegenden Regenrückhaltebecken ("Rückhalteraum mit variablem Volumen") wird der Standort geringfügig gegenüber der mit o.a. Schreiben eingereichten Planung nach Nordwesten verschoben.
Auf privaten Flächen bzw. der Fläche der SEH neben dem RRB werden die Trassen der Ver- und Entsorger durch Belastungsflächen gesichert.
Die Stellungnahme der Mark-E wurde dem Erschließungsträger
wg. der angesprochenen Belange der Bauausführung, die nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens sind, zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Anregung wurde gefolgt.
Stadtentwässerung Hagen (SEH), Schreiben vom 21.02.2006, e-mail und 24.03.2006, e-mail.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Festsetzungen zur Entwässerung des geplanten Baugebietes werden gem. der Vorgaben der SEH angepasst und im Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- in der entsprechenden Form festgesetzt.
Den Anregungen wurde gefolgt.

04.05.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der Prämisse zu, dass in dem Verfahren
Rechtssicherheit gewährleistet ist.
Der Umweltausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen,
-
im Bereich der Westhofener Straße einen Kreisverkehr
vorzusehen und
-
eine Naturbegrünung des Regenrückhaltebeckens mit standortgerechten Gehölzen vorzuschreiben.