Beschlussvorlage - 0277/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag: Einrichtung eines Großhandels für Obst, Gemüse u.a. Lebensmitteln im 24 Std.-Betrieb an Werk-, Sonn- und Feiertagen auf dem Grundstück Neue Straße 15 wird gem. § 14(2) BauGB i.V.m. § 36 BauGB erteilt.

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Sachverhalt

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag: Einrichtung eines Großhandels für Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln im 24 Std.-Betrieb an Werk-, Sonn- und Feiertagen soll erteilt werden.

Der Nutzungsänderungsantrag, ebenfalls für diese Halle,: Gewerbehalle zu zwei Veranstaltungsräumen für max. 400 bzw. max.500 Personen wurde aufgrund der Veränderungssperre versagt.


 
Der Stadtverwaltung liegt ein Bauantrag: Einrichtung eines Großhandels für Obst, Gemüse u.a. Lebensmitteln im 24 Std.-Betrieb an Werk-, Sonn- und Feiertagen auf dem Grundstück Neue Straße 15 vor. (Gemarkung Westerbauer, Flur 7, Flurstück 601)

 

O.g. Antrag ist am 18.4.06  im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen  eingegangen. Die Zwei-Monats-Frist nach § 36 Abs. 2 BauGB zur Erteilung des Einvernehmens beginnt mit diesem Datum.

 

Planungsrechtliche Situation:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

Nr. 12/68 -Industriegelände Aske- 1.und 2. Nachtrag, 3.und 4. Änderung u.a. mit der Festsetzung GI (Industriegebiet)

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 3.6.2004 die Einleitung des

6. Änderungsverfahrens des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Zielsetzung: Erstelllung eines “Negativkataloges”, damit dieses Industriegebiet für Betriebe vorgehalten werden kann, deren Unterbringung in anderen Baugebieten nicht möglich ist. Die Bearbeitung dauert z.Z. noch an.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.5.2005 die Veränderungssperre nach

§ 14 (1) BauGB für den zu ändernden Bebauungsplan beschlossen.

 

Nach § 14(2) BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Es wird empfohlen, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 14 (2) BauGB i.V.m.

§ 36 BauGB zu erteilen.

 

Die vorgesehene Nutzung widerspricht nicht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

 

Ein Lärmgutachten liegt dem Antrag bei.  

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Beschlüsse

Erweitern

09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.05.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen