Beschlussvorlage - 0832/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung (Vorlage: 0810/2024) gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen genehmigt gemäß § 60 Abs.1 S. 3 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung aus der Vorlage 0810/2024 zur Erneuerung des Kunstrasenplatzes am Kirchenberg.

 

Die Dringlichkeit ist in der genannten Vorlage erörtert. Sie liegt dem Antrag auf Genehmigung bei. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde zwischen dem Ausschussvorsitzenden Herrn Thieser und Herrn Dr. Fischer am 05.09.2024 getroffen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Siehe Dringlichkeitsvorlage 0810/2024

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Siehe Dringlichkeitsvorlage 0810/2024

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:)

Siehe Dringlichkeitsvorlage 0810/2024

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

 

Siehe Dringlichkeitsvorlage 0810/2024

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

 Siehe Dringlichkeitsvorlage 0810/2024

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.09.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen