Beschlussvorlage - 0816/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau von Kunstrasenplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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18.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, aus Mitteln der Sportpauschale frühestens ab dem Jahre 2025 einen weiteren Kunstrasen sowie ein eventuelles Kleinspielfeld in Haspe zu realisieren und frühestens ab dem Jahre 2029 einen weiteren Kunstrasenplatz in Hohenlimburg zu errichten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund der hohen Zahl von rund 220 am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften besteht in Hagen weiterhin großer Bedarf an zusätzlichen Kunstrasenflächen für den Fußball. Insbesondere in den Stadtbezirken Haspe und Hohenlimburg. Dies wurde entsprechend auch in der Sportentwicklungsplanung für Hagen festgehalten und im Herbst 2023 durch den Beschluss des Rats der Stadt Hagen (Vorlage 0647/2023) bestätigt. Aus sportfachlicher Sicht ist der Bedarf in Haspe aufgrund der Zahl der anspruchsberechtigten Mannschaften im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Platzfläche größer als in Hohenlimburg. In Haspe gibt es aktuell lediglich einen Kunstrasenplatz in der Bezirkssportanlage; in Hohenlimburg einen Kunstrasenplatz plus ein Kleinspielfeld am Kirchenberg sowie angrenzend den Rasenplatz im Erich-Berlet-Stadion, wobei aktuell der Austausch des Kunstrasenbelages am Kirchenberg einschließlich Kleinspielfeld erfolgt.
Begründung
Im Fußball gelten Tennenplätze schon lange nicht mehr als zeitgemäß. Rasenplätze hingegen sind sehr pflegeintensiv und witterungsanfällig. Sie können bei Schnee und Eis sowie nach starken Regenfällen in der Regel nicht bespielt werden. Entsprechend hat sich der Kunstrasen als Alternative etabliert. Mit Blick auf die hohe Zahl von gut 220 Hagener Mannschaften, die am Spielbetrieb teilnehmen, genügt die Zahl der in Hagen vorhandenen Kunstrasenplätze nicht aus. Mittels der Vergaberichtlinie wird daher geregelt, wer Anspruch auf die Nutzung eines Kunstrasenplatzes hat, da nicht alle Wünsche nach Zeiten auf Kunstrasen abgedeckt werden können. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens und der fehlenden Förderkulisse können Tennenplätze nur sukzessive und in großem zeitlichem Abstand in Kunstrasenplätze umgewandelt werden.
Nach dem Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße und dessen Fertigstellung im Jahr 2021 ist derzeit noch der Bau des Kunstrasenplatzes Emst II in Arbeit. Dessen Fertigstellung soll, abhängig von der Witterung, im Herbst 2024, spätestens im Frühjahr 2025 erfolgen. Dieser Platz ersetzt den Loheplatz, der in Bauland umgewandelt wird. Die Mannschaften, die bis dahin am Loheplatz trainierten und spielten, werden künftig den Kunstrasenplatz Emst II nutzen. Planerisch ist der Platz damit komplett belegt. Das heißt, weitere Mannschaften können – abgesehen von der SpVg. Hagen 1911 und dem SC Concordia Hagen, die vorher am Loheplatz angesiedelt waren – die neue Fläche nicht nutzen.
Die größten Bedarfe bestehen aus sportfachlicher Sicht eindeutig in den Stadtbezirken Haspe und Hohenlimburg. Dies wurde entsprechend auch im Rahmen der im Jahre 2023 verabschiedeten Sportentwicklungsplanung (Vorlage 0647/2023) bestätigt. Bereits mehrfach hatte sich der Sport- und Freizeitausschuss in seinen Sitzungen mit dem Bau möglicher weiterer Kunstrasenplätze im Stadtgebiet beschäftigt. In der Vorlage 0895/2015 wurde zunächst festgelegt, dass nach dem Bau des Kunstrasen in Dahl ein Kunstrasenplatz in Haspe und anschließend in der Bezirkssportanlage Helfe entstehen sollte. Diese Rangfolge wurde aufgegeben, nachdem die Möglichkeit bestand, den Platz in der BSA Helfe weitgehend mit Mitteln
aus einem Konjunkturpaket für die Schulen zu finanzieren. Danach verschoben sich abermals die Prioritäten, so dass der Umbau des Sportplatzes an der Alexanderstraße vorgezogen wurde.
Gemäß Vorlage 1052/2018 wurde dann beschlossen, weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet zu realisieren. Mit der Vorlage 0138/2019 wurde durch den Sport- und Freizeitausschuss festgelegt, dass perspektivisch maximal noch zwei weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet realisiert werden sollen. Bei der abermaligen Behandlung des Themas hat der Sport- und Freizeitausschuss in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 (Vorlage 0128/2022) eine Beschlussfassung über die Reihenfolge der zu bauenden Kunstrasenplätze verschoben.
Mit Blick auf die beiden Stadtbezirke lässt sich folgender Ist-Zustand bei der Belegung feststellen: Am Kirchenberg in Hohenlimburg trainieren auf dem Kunstrasen, dem Kleinspielfeld und dem Rasen im Erich-Berlet-Stadion zusammen aktuell 21 Teams; am nahegelegenen Ostfeld in Hohenlimburg trainiert und spielt mit TSK Hohenlimburg ein weiteres, allerdings nicht anspruchsberechtigtes Team. Die SG Hohenlimburg-Holthausen verfügt über ein Herrenteam sowie drei Jugendteams; der SV Hohenlimburg 1910 über zwei Herren, ein Damen- sowie 14 Jugendteams. Hinzu kommen am Kirchenberg und Ostfeld zusammen drei Alte Herren Teams, denen gemäß Richtlinie keine Nutzungszeiten auf Sportplätzen zustehen. In Summe sind in Hohenlimburg also 21 anspruchsberechtiget Mannschaft am Ball.
In Haspe sind es in der Bezirkssportanlage aktuell 24 Teams (plus drei Alte-Herren-Teams). Der Hasper SV hat eine Herren- und fünf Jugendteams im Spielbetrieb; der SV Fortuna Hagen drei Herren- und 15 Jugendteams. Am Freiheitsplatz (Tennenplatz) spielen und trainieren mit Blau-Weiß Haspe ein weiteres, anspruchsberechtigtes Team sowie ein nicht-anspruchsberechtigtes Team. Hinzu kommen drei (nicht anspruchsberechtigte) Alte-Herren-Teams in der Bezirkssportanlage Haspe. In Summe sind dies 24 anspruchsberechtigte Teams.
Anspruchsberechtigte Vereine Hohenlimburg | Herren | Damen | Jugend | Summe |
SG Hohenlimburg-Holthausen | 1 | 0 | 3 |
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SV Hohenlimburg 10 | 2 | 1 | 14 | 21 |
Anspruchsberechtigte Vereine Haspe |
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Hasper SV | 1 | 0 | 5 |
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SV Fortuna Hagen | 3 | 0 | 15 |
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Blau-Weiß Haspe | 1 | 0 | 0 | 25 |
Zur Erläuterung: Gemäß Vergaberichtlinie vom 15. Februar 2023 ist genau geregelt, wer Anspruch auf die Nutzung eines Kunstrasenplatzes hat. Dort heißt es u.a.: „…Anspruch auf Zuteilung von Trainings- und Spielzeiten auf Kunstrasenplätzen haben lediglich Vereine, die mindestens in den letzten drei Jahren kontinuierlich Jugendarbeit geleistet haben, es sei denn, mindestens eine Mannschaft spielt überkreislich (ab Bezirksliga), dann besteht ein Anspruch nur für diese Mannschaft. Als Nachweis für mindestens drei Jahre kontinuierliche Jugendarbeit muss ein Verein mit mindestens einer Jugendmannschaft an drei aktuell aufeinander folgenden Jahren am Meisterschaftsspielbetrieb des Fußballkreises Hagen-Ennepe-Ruhr oder überkreislich teilgenommen haben. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Kunstrasenplatzes im Stadtgebiet besteht nicht.“
Weiter heißt es in der Vergaberichtlinie vom 15. Februar 2023 unter §4: Höhere Spielklassen haben Vorrang vor den unteren Spielklassen. Und in §4.2.: Die Anzahl der jeweiligen Gesamtpunkte entscheidet über die Rangfolge der zu vergebenden Trainingszeiten. Hier geht es also ausschließlich um die Zahl der Trainingseinheiten,
die einem Verein im Verhältnis zu den Gesamtnutzungszeiten in einer Sportstätte zustehen. D.h. sind mehrere Vereine an einem Standort vertreten, werden die Trainingszeiten an dieser einen Sportstätte im Verhältnis der Punkte aus dem Punktesystem aufgeteilt.
Bei der Standortfrage für die Realisierung des nächsten Kunstrasenplatzes geht es jedoch allein aus sportfachlicher Sicht um die Zahl der anspruchsberechtigten Vereine und Mannschaft im Kontext mit den vorhandenen Platzflächen. Daher ist es in diesem Zusammenhang auch nicht relevant, ob der SV Hohenlimburg aufgrund der Ligazugehörigkeit mehr Punkte besitzt als beispielsweise der Hasper SV. Denn alle Vereine, die bei der Abwägung, ob zunächst in Haspe oder Hohenlimburg ein weiterer Kunstrasen realisiert werden soll, eine Rolle spielen, sind anspruchsberechtigt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in Hohenlimburg aktuell drei anspruchsberechtigte Teams weniger am Ball sind. Diesen steht im Vergleich zu den Hasper Fußballern deutlich mehr Fläche zur Verfügung: Neben dem Kunstrasenplatz am Kirchenberg gibt es am Kirchenberg ein Kleinspielfeld sowie angrenzend den Rasenplatz im Erich-Berlet-Stadion, der vom SV Hohenlimburg 1910 mit den Herren in der Westfalenliga und den Damen in der Landesliga genutzt wird.
Da der Naturrasen im Berlet-Stadion im Jahresturnus immer mal wieder witterungsbedingt nicht bespielbar ist, müssen die Herren in der Westfalenliga und die Damen in der Landesliga bei einer Platzsperre auf den Kunstrasen am Kirchenberg ausweichen. Das am ursprünglich auf dem Kunstrasen eingeteilte Team muss dann auf den Tennenplatz am Ostfeld ausweichen. In 2022 war der Rasenplatz inklusive der Trainingstage an 17 Tagen, an 20 Tagen in 2023 sowie im laufenden Jahr (Stand 28. August 2024) an 35 Tagen nicht nutzbar. Ursachen waren im genannten Zeitraum nicht nur witterungsbedingte Sperrungen, sondern u.a. die Erneuerung der Tartanbahn sowie die obligatorische Rasenregeneration.
Die Hasper stehen im Vergleich (siehe oben) schlechter da, da es weder ein zusätzliches Kleinfeld noch einen Rasenplatz gibt. Außerdem sind alle Hasper Vereine anspruchsberechtigt. BW Haspe verzichtet nur aktuell auf den Anspruch um weiter am Freiheitsplatz zu trainieren und zu spielen. Hagen United, das auf dem Tennenplatz an der Waldlust in Wehringhausen trainiert, ist ebenfalls anspruchsberechtigt, verzichten aber aktuell ebenfalls auf die Nutzung von Kunstrasen.
Aus sportfachlicher Sicht sollte daher zunächst ein Kunstrasen in Haspe und danach ein Kunstrasen in Hohenlimburg realisiert werden. Der genaue Standort für den neuen Kunstrasen sowie Detailplanungen und Kostenschätzungen sollen entsprechend im Sommer 2025 beziehungsweise 2029 zur Verabschiedung durch den Sport- und Freizeitausschuss vorgelegt werden.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der Austausch eines Tennenbelags gegen einen Kunstrasen etwa 1 Millionen Euro kostet.
Sollte sich zwischenzeitlich als Alternative für die Finanzierung aus Mitteln der Sportpauschale eine (externe) Förderung für den Bau eines oder mehrerer Kunstrasenplätze ergeben, würde das Servicezentrum Sport sich um eine entsprechende Förderung bemühen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 0810 | Bezeichnung: | Sportförderung
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Finanzstelle: | 5.000848 | Bezeichnung: | Neubau Kunstrasen Haspe |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn | 1.000.000€ |
| 200.000 € | 800.000 € |
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Eigenanteil | 1.000.000€ |
| 200.000 € | 800.000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für den Neubau des Kunstrasens in der BSA Haspe in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Kunstrasen unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren und der Unterbau des Kunstrasens hat eine Nutzungsdauer von 45 Jahren. ²/3 Drittel der Gesamtkosten entfallen hierbei auf den Unterbau des Sportplatzes. Ein Abgang der Sportfläche entfällt, da der Restbuchwert 0 Euro beträgt. Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Kunstrasen beläuft sich auf 22.222,22 Euro und für den Unterbau auf 14.814,81 Euro, somit insgesamt 37.037,03 Euro. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 1.000.000 Euro auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 37.037,03 Euro. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 37.037,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 37.037,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 37.037,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | |
Henning Keune Technischer Beigeordneter | |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

18.09.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, aus Mitteln der Sportpauschale spätestens ab dem Jahre 2025 einen weiteren Kunstrasen sowie ein eventuelles Kleinspielfeld auf der Bezirkssportanlage in Haspe zu realisieren und spätestens ab dem Jahre 2029 einen weiteren Kunstrasenplatz in Hohenlimburg zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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AfD | 1 |
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Hagen Aktiv | 2 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
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FDP |
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Die Linke | 1 |
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HAK | 1 |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||