Dringlichkeitsentscheidung Vorsitzender - 0810/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Kunstrasenplatzes am Kirchenberg hier: Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung Vorsitzender
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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18.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, das die ET-Schicht am Kunstrasen des Hohenlimburger Kirchenbergs gemäß Nachtragsangebot für 50.274,44 Euro aus Mittel der Sportpauschale erneuert wird.
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Dietmar Thieser Dr. Hans-Dieter Fischer
Vorsitzender Stv. Vorsitzender
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der derzeit laufenden Erneuerung des Kunstrasenplatzes am Kirchenberg und des angrenzenden Kleinspielfelds wurde nach Aufnahme des Kunstrasens festgestellt, dass die darunter liegende Elastische Tragschicht (ET-Schicht) stark in Mitleidenschaft gezogen und in der bestehenden Form nicht mehr tragfähig ist. Dies wurde erst sichtbar, nachdem in den vergangenen Tagen der alte Kunstrasen entfernt wurde. Der Austausch bzw. die Reparatur der ET-Schicht kostet 50.274,44 Euro zusätzlich (siehe Nachtragsangebot). Die Mittel können aus den Minderausgaben für den Kunstrasenplatz Alexanderstr. bereitgestellt werden.
Da der Kunstrasen bereits aufgenommen ist und die Arbeiten im vollen Gange sind, sollte die neue ET-Schicht schnellst möglich eingebaut werden, um die zeitnahe Fertigstellung des Kunstrasens realisieren zu können. Zudem sind bestimmte Teilarbeiten für den neuen Kunstrasen nur während der warmen Jahreszeit möglich. Die bevorstehenden Herbsttage könnten für weitere witterungsbedingte Verzögerungen sorgen. Sowohl der Kunstrasenplatz als auch das Kleinspielfeld sind bis zur Fertigstellung für den Schul- und Vereinssport nicht nutzbar.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Für den Austausch des Kunstrasenbelages am Kirchenberg muss die gebundene elastische Tragschicht überarbeitet werden. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 50.274,44 € können aus den nicht verbrauchten Mitteln für den Neubau des Kunstrasens Sportplatz Alexanderstraße gedeckt werden. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 0810 | Bezeichnung: | Sportstätten und -förderung |
Finanzstelle: | 5.000849 | Bezeichnung: | Sanierung Kunstrasenpl.-Erich-Berlet-Stadion- |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Auszahlung (+) 7nnnnn | 50.274,44 € | 50.274,44 € |
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Eigenanteil | 50.274,44 € | 50.274,44 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 0810 | Bezeichnung: | Sportstätten und -förderung |
Finanzstelle: | 379040 | Bezeichnung: | Verbindlichkeiten aus der Sportpauschale |
| Kostenart | Bezeichnung | 2024 | 2025 |
Minderaus-zahlung (+) | 379040 | Verbindlichkeiten aus der Sportpauschale | 50.274,44 € |
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x | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Für den Austausch des Kunstrasenbelages (0753/2023) am Kirchenberg muss die gebundene elastische Tragschicht überarbeitet werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 50.274,44 € an, die als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren sind. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre und ergibt einen jährlichen Aufwand von 3.351,63 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 50.274,44 € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.351,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 3.351,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 3.351,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
4. Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
5. Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Henning Keune |
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Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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222,4 kB
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