Berichtsvorlage - 0738/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die BV Mitte hat aufgrund des von der Verwaltung vorgelegten Sachstandsberichts in ihrer Sitzung vom 02.03.2023 beschlossen, dass die Verwaltung eine Konzeption für die Neugestaltung bzw. Modernisierung der Parkanlage erstellen soll. In der Drucksache 1146/2022 zur Umgestaltung des Fritz-Steinhoff-Parks wurde seitens der Verwaltung dargestellt, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes und der Bau des Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße Anlass für eine freiraumplanerische Gesamtbetrachtung des Fritz-Steinhoff-Parks ist.

 

Am 20.05.2021 hatte der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße beschlossen. Desweiteren wurde vom Rat unter Ziffer c) der Beschluss gefasst, dass zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung verschiedene Entwürfe für die Maßnahme durch Architekturbüros erstellt werden sollen. Da das Ergebnis dieser Mehrfachbeauftragung einen erheblichen räumlich-funktionalen Einfluss auf die Gesamtanlage haben wird, sollte dieses bei der Erstellung einer freiraumplanerischen Gesamtkonzeption für die Parkanlage mitberücksichtigt werden.

 

Bisher konnte die Mehrfachbeauftragung für das Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße nicht beauftragt und durchgeführt werden. Dementsprechend kann ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Parks diese wichtige räumlich-funktionale Änderung nicht berücksichtigen. Erst bei Vorlage der Ergebnisse können Überlegungen zur baulichen Erschließung und Anpassung von vorhandenen Wegeanschlüssen, Nutzung und Gestaltung und von (Rest-)Flächen in die Gesamtkonzeption einfließen. Aus diesem Grund ist bisher auch keine Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt worden. Die Durchführung von Bürgerbeteiligungen ist erst dann sinnvoll, wenn sichergestellt werden kann, dass die darauffolgenden Planungs- und Realisierungsschritte auch zeitnah und für den Bürger transparent durchgeführt werden können. Alle weiteren Planungsschritte sind aufgrund der zeitlichen Abhängigkeiten gleichfalls noch nicht erfolgt.

 

 

Begründung

 

Im letzten Sachstandsbericht (DS 1146/2022) zur Umgestaltung des Fritz-Steinhoff-Parks wurde seitens der Verwaltung dargestellt, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes und der Bau des Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße Anlass für eine freiraumplanerische Gesamtbetrachtung des Fritz-Steinhoff-Parks sein soll. Am 20.05.2021 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße beschlossen. Des-weiteren wurde vom Rat unter Ziffer c) der Beschluss gefasst, dass zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung verschiedene Entwürfe für die Maßnahme durch Architekturbüros erstellt werden sollen. Da das Ergebnis dieser Mehrfachbeauftragung einen erheblichen räumlich-funktionalen Einfluss auf die Gesamtanlage haben wird, soll dieses bei der Erstellung einer freiraumplanerischen Gesamtkonzeption für die Parkanlage entsprechend Berücksichtigung finden. Methodisch folgt eine Betrachtung der Teilräume, wie z. B. die Umgestaltung des Bolz- bzw. Basketballplatz der Gesamtkonzeption nach.

 

Bisher konnte die Mehrfachbeauftragung bzw. Wettbewerb für das Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße nicht beauftragt und durchgeführt werden. Ein Ergebnis liegt daher noch nicht vor und diese wichtige räumlich-funktionale Änderung steht dementsprechend bisher nicht für die weiteren Überlegungen des Gesamtkonzepts zur Umgestaltung des Parks zur Verfügung. Das hat auch Auswirkungen auf die nachfolgenden Planungsschritte.

 

 

Projektzeitplan

 

Der Projektzeitplan für den Fritz-Steinhoff-Park hatte sich bereits im Laufe der vergangenen Jahre aufgrund unvorhersehbarerer Ereignisse (z. B. Corona-Pandemie u.a.) verschoben. Stand Februar 2023 hatte die Verwaltung in ihrem Sachstandsbericht (DS 1146/2022) einen Zeitplan für die Planung und Realisierung vorgestellt, der der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2024/25 zugrunde gelegt wurde. Dieser sah folgende Planungs- und Umsetzungsschritte vor:

 

2023 - 2. Quartal: Beauftragung Lärmgutachten
2023 - 3. Quartal: Beauftragung und Durchführung Kinder- und Jugendbeteiligung
2023 - 4. Quartal: Ausschreibung Planungsleistungen (Extern)

2024 - 2. Quartal: Vorstellung der Entwurfsplanung in der Politik

2025 Ausführungsplanung und Ausschreibung der Bauleistungen

2026 Durchführung der Baumaßnahme und Fertigstellungspflege

2027 Entwicklungspflege

2028 Entwicklungspflege und Abschluss der Maßnahme

 

Dieser Zeitplan beruhte auf einem zugrunde gelegten Regelzeitplan für Projekte dieser Größenordnung und Komplexität ohne die Einplanung möglicher relevanter Störungen. Ein solcher Zeitplan ist regelmäßig bei der Haushaltsplanung im Vorfeld der Mitteleinplanung zugrunde zu legen.

 

Stand Februar 2023 musste die planende Verwaltung davon ausgehen, dass auf-grund der gebotenen Dringlichkeit bei der Planung von Einrichtungen der Kinder-tagespflege die vom Rat beschlossene Mehrfachbeauftragung bei der Planung des Kinder- und Jugendzentrums Cunostraße zeitnah erfolgen wird und die Planungen für den Hochbau und die Freianlage entsprechend zeitnah aufeinander aufbauen können. Wie sich jedoch herausstellte war dies aufgrund fehlender personeller Ressourcen an entsprechender Stelle nicht der Fall.

 

Da das Konzept für die Umgestaltung der Parkanlage die Planung des Kinder- und Jugendzentrums berücksichtigen sollte, bzw. dieser Hochbau mit seinen Nutzungen den Außen- bzw. Freiraum betreffend Auslöser für die Inaussichtstellung einer Gesamtkonzeption war, hat die Verzögerung bei der Zeitplanung des Hochbauvorhabens gleichfalls Auswirkungen auf die Freiraumplanung. Aktuell gibt es keinen neuen Zeitplan für die Gesamtkonzeption, da es keinen verbindlichen Zeitplan für die vom Rat beschlossene Mehrfachbeauftragung für das Kinder- und Jugendzentrum gibt.

 

 

Kosten für Rückbau und Entsorgung bei Herstellung eines Wasserspielplatzes

 

Die Kosten für Rückbau und Entsorgung des rund 1.650 m² großen Bolz- bzw. Basketballplatzes einschließlich der Herstellung einer einfachen Rasenfläche wurden im Jahr 2021 gemäß DIN 276 in einer Höhe von rund 350.000 € ermittelt (siehe auch DS 1146/2022). Die Kosten, die dabei auf Abbruch und Entsorgung entfielen, ergaben sich wie folgt:

 

Kostengruppen
210 Herrichten (der Baustelle) 1.500 €
212 Abbruchmaßnahmen 31.195 €
512 Bodenarbeiten 9.900 €
514 Geländeoberfläche (Rodungsarbeiten) 4.000 €
519 Geländeflächen sonstig (Abtransport, Deponiekosten) 162.360 €

721 Analysen, Prüfungen 5.000 €

Summe netto 213.955 €

Summe brutto (gerundet) 255.000 €

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch bei der gewünschten Zweckbestimmung Wasserspielplatz keine relevanten Kosteneinsparungen in den oben aufgeführten Kostengruppen realisiert werden können. Zuzüglich zu den jeweils aktuellen Preissteigerungen im tatsächlichen Herstellungsjahr kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Wasserspielplatzes einschließlich der jeweils anteilig anfallenden Personalkosten des WBH, die bei den vorstehenden Abbruch- und Deponiekosten aus dem Jahr 2021 noch nicht mit aufgeführt worden waren.

 

Zum Vergleich: das als Brunnenanlage geplante, aber sich aufgrund der zentralen Lage und als Erfrischung an heißen Tagen als „Wasserspielplatz“r Groß und Klein großer Beliebtheit erfreuende Wasserspiel im Volkspark hat eine Fläche von knapp 250 m², das entspricht lediglich 15% der Fläche des ehem. Bolz- bzw. Basketballplatzes im Fritz-Steinhoff-Park.

 

Es ist also davon auszugehen, dass die Kosten für Rückbau und Entsorgung bei gewünschter Herstellung eines Wasserspielplatzes in einer ähnlichen Größenordnung wie im Volkspark in gleicher Höhe zu veranschlagen wären und auf den kompletten Austausch der Tragschicht nicht verzichtet werden könnte, da für ein unterirdisches Wasserreservoir, die Grube für die Pumpentechnik, die Zu- und Ableitung für das Wasser etc. entsprechend in diese Tragschicht eingegriffen und diese beseitigt werden müsste.

 

 

 

Umsetzung eines Wasserspielplatzes als Einzelmaßnahme

 

Eine vorweg genommene Planung und Umsetzung eines (Wasser-)Spielplatzes auf der Fläche des aufgegebenen Bolz- bzw. Basketballplatzes war bisher nicht Gegenstand des abgestimmten Verwaltungshandelns. Bisher sollte der Umgestaltung einzelner Parkbereiche eine Gesamtkonzeption zu Grunde gelegt werden und neue Nutzungen frei an unterschiedlichen Standorten je nach Anforderung und Eignung gedacht werden. Von diesem Grundsatz wurde bisher bis auf wenige Ausnahmen aufgrund von kurzfristigen Förderzusagen wie z.B. für die Errichtung der Calisthenics-Anlage im Rahmen des Förderprogramms Moderne Sportstätten 2022 abgewichen.

 

r die Umgestaltung bzw. den Neubau von Kinderspielplätzen gibt es eine mit der Politik abgestimmte Prioritätenliste (DS 0292/2023 Prioritätenliste zur Grundsanierung und Einrichtung von Kinderspielplätzen) die in der Sitzung der BV Mitte am 25.05.2023 ungeändert beschlossen worden ist. Im Rahmen der Fortschreibung dieser Prioritätenliste war die Errichtung eines (Wasser-)Spielplatz im Fritz-Steinhoff-Park bisher nicht als Bedarf diskutiert worden.

 

Der politische Wunsch nach Beseitigung des ehem. Bolz- bzw. Basketballplatzes und Umgestaltung der Parkanlage ließ die neue Nutzung dieser freiwerdenden Fläche letztlich offen. Die Errichtung eines Wasserspielplatzes war nur eine von mehreren von der Politik vorgetragenen Möglichkeiten der zukünftigen Nutzungen dieses Bereichs, die im Rahmen eines Beteiligungsprozesses endgültig ermittelt werden sollte. Neben dem Wasserspielplatz fanden auch die Errichtung eines Outdoor-Geräte-parks, einer Boule-Anlage sowie eines Aufenthaltsbereiches mit Bänken im Bereich des ehemaligen Bolz- bzw. Basketballplatzes Erwähnung (siehe Beschluss Satz 6).

 

 

Einordnung der Lärmemissionen eines Wasserspielplatzes

 

Im Regelfall ist Lärm, der von Spielplätzen ausgeht, immissionsschutzrechtlich privilegiert. Er gilt als sozialadäquat und ist von den Nachbarn zu dulden, so die gängige Rechtsprechung. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen im Regelfall keine schädliche Umwelt-einwirkung, d. h. bei der Beurteilung werden keine Immissionsgrenz- und Richtwerte herangezogen.

 

Anders verhält es sich mit einem Wasserspielplatz je nach dessen Ausgestaltung. Wasserspielelemente, wie sie auch auf anderen Spielplätzen in Hagen zu finden sind, die mit einer Handpumpe zu bedienen sind und lediglich eine beliebige Abfolge von Rinnen sowie Wasser- bzw. Matschspieltische beinhalten stellen unter dem Gesichtspunkt Lärm keinen Sonderstatus dar.

 

Sollte ein Wasserspielplatz jedoch attraktiv und raumgreifender sein und Elemente enthalten, wie Sprudler, kleinen Fontänen, Wasser- und Nebelduschen, plätschernde Wasserläufe etc., dann gelten r diese Elemente die Bestimmungen des BImschG, wie auch für herkömmliche Brunnenanlagen. Diese Wasserelemente dürfen maximal 25 Dezibel (dB) zur Nachtzeit und maximal 50 dB zur Tageszeit in reinen Wohngebieten erzeugen. Das Auftreffen von Wasser kann je nach Druck und Beschaffenheit der Oberfläche auf die das Wasser auftrifft erhebliche Geräusche verursachen, die weit über den genannten Tageswert von 50 dB hinausgehen. Aus diesem Grund ist die Verortung eines solchen Wasserspielplatzes anstelle des ehem. Bolz- bzw. Basketballplatzes in diesem Fall nicht zu empfehlen, da die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung von der äeren Kante des ehem. Bolz- bzw. Basketballplatzes keine 15 Meter und von der inneren Kante keine 50 Meter entfernt liegt und damit die empfohlene Entfernung von lärmintensiven Spiel- und Freizeitnutzungen deutlich unterschreitet.

 

Sollte ein Wasserspielplatz, der über eine Wasser-Sandspiel-Anlage hinaus geht, zukünftig ein neues Element im Fritz-Steinhoff-Park sein, so ist dieser mit größtmög-lichem Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung zu platzieren und mit Blick auf die Bestimmungen des BImschG so zu gestalten, dass die Wasserelemente ge-räuscharm ausgestaltet werden.

 

 

Gartendenkmalpflegerische Prüfung des Landschaftsverband Westfalen-Lippe

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat inzwischen seine Gartendenkmalpflegerische Untersuchung abgeschlossen. In den Fritz-Steinhoff-Park wurde in der Vergangenheit zu viele großumig wirksame Eingriffe vorgenommen, so dass er nicht mehr als repräsentatives Beispiel der Gartenarchitektur seiner Zeit gelten kann. Er wird daher nicht in die Gartendenkmalliste aufgenommen. Seitens des LWL wird allerdings empfohlen, die teilweise noch aus den 1960er Jahren erhaltenen Wegestrukturen einschließlich deren bauliche Beschaffenheit sowie den alten Baumbestand, insbesondere an der Cunostraße zu erhalten und in die neue Planung zu integrieren.

 

In Bezug auf die Beschlussfassung der BV Mitte vom 02.03.2023 ist hierzu festzuhalten, dass diese Einordnung der Parkanlage zukünftig aus denkmalpflegerischer Sicht keine Einschränkung der Nutzungsfähigkeit und Optimierung des Parks für Zwecke der Erholung und Bewegung in allen Altersgruppen“ (Beschluss letzter Satz) darstellen wird, jedoch zielen die Empfehlungen des LWL nicht allein auf den Denkmalwert. Der Erhalt des Altbaumbestandes und die Reduzierung versiegelter, hier asphaltierter Wegeflächen, sind auch aus Gründen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel geboten.

 

 

Abfluss von Finanzmitteln im Haushaltsjahr 2024

 

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024/25 und das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024 wurden im April dieses Jahres vom Rat beschlossen, seit dem 14.06.2024 ist der Haushalt nunmehr genehmigt unter der Maßgabe, dass die Maß-nahmen des HSK umzusetzen sind. Auf die Höhe der geplanten investiven Aus-zahlungen gemäß der Investitionsplanung und die Auswirkungen auf die weiter voranschreitende Verschuldung wird seitens der der Bezirksregierung Arnsberg explizit Bezug genommen.

 

Die im Haushalt zur Verfügung stehenden bzw. eingeplanten Finanzmittel gemäß Planung Stand Februar 2023 belaufen sich für die nächsten Jahre, basierend auf dem zugrunde gelegten Zeitplan (s. o., gleichfalls Stand Februar 2023) wie folgt:

 

Aktuelle Finanzplanung:

2024: 171.429 €

2025: 94.000 €

2026: 1.371.000 €

2027: 2.500 €

2028: 2.500 €

 

Zum Zeitpunkt der Einplanung in den Haushalt waren der Verwaltung keine Förderprogramme bekannt, daher stehen diesen Kosten bzw. Ausgaben, keine Einnahmen gegenüber. Planung und Umsetzung der Maßnahme würde aus 100% Eigenmittel erfolgen.

 

Die Verwaltung geht gegenwärtig davon aus, dass in diesem Jahr, keine nennenswerten Finanzmittel mehr abfließen werden. Selbst bei kurzfristiger Durchführung eines Beteiligungsprozesses und anschließendem Vergabeverfahren kann nicht mit einer Beauftragung der Planung vor Mitte 2025 ausgegangen werden.

 

 

Deckung von Mehrausgaben

 

Die Frage hinsichtlich möglicher Mehrausgaben und daraus folgend einer notwendigen Deckung durch Minderausgaben an anderer Stelle stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, ist aber vom Grundsatz gemäß Haushaltsrecht gegeben.

 

 

rderung

 

Die im Herbst 2023 bzw. Frühjahr 2024 neu bekannt gegebenen Förderprogramme „Grüne Infrastruktur“ und „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ bieten keine Förderbedingungen für die Maßnahme Rückbau Bolz- bzw. Basketballplatz und anschließender Neugestaltung der Fläche. Gemäß Beschluss der BV Mitte (Beschluss Satz 4): „Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob im Zusammenhang mit der Entsiegelung der Bolzplatzfläche Fördergelder in Anspruch genommen werden können“, hat die Verwaltung die Förderbestimmungen der aktuellen Programme eingehend geprüft. In den Merkblättern und Anlagen zu Mindestanforderungen heißt es z.B. beim Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz:

 

Entsiegelung von Böden (zum Beispiel überbaute oder wasserundurchlässig befestigte Flächen) als Maßnahme zur Bodenverbesserung und den r die Bodenrenaturierung notwendigen Rückbau (Aufbruch und Abtragen von Versiegelung inklusive Tragschichten und Aufschüttungen, erforderliche Verlagerungen von Leitungen oder Kanälen, fachgerechte Entsorgung von Material, Bodenaufbereitung). Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 % der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Der Abriss beziehungsweise Rückbau von Gebäuden sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen (Altlastensanierung) sind nicht förderfähig.“

 

 

 

Fazit

 

Der Fritz-Steinhoff-Park ist ein sehr gut in den Stadtteil integrierter Stadtteilpark. Durch seine Ausrichtung als Spiel- und Sportpark weist er überdurchschnittliche viele Nutzungsangebote auf: Spielangebote für alle Altersklassen z. T. in räumlich voneinander getrennten Bereichen, Rollschuhplatz, Weitsprunggrube, Laufbahn, weite Wiesen- und Rasenflächen zum Lagern und Bolzen, Outdoor-Fitnessgeräte etc.. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder einzelne Interventionen, die das Angebot noch erweitert haben, zuletzt durch das Förderprogramm Moderne Sportstätten 2022 mit der Calisthenics-Anlage (die kürzlich leider mutwillig beschädigt wurde) sowie eine Sportbox. Zudem wurde der Hauptweg asphaltiert, was Lauf- und Dreirädern von Kindern ebenso zu Gute kommt, wie Senioren mit Rollatoren.

 

Der schon seit langer Zeit nicht mehr benutzbare und inzwischen gesperrte Bolz- bzw. Basketballplatz stellt zweifelsohne einen Handlungsbedarf dar. Die Funktionen sind aber nicht weggefallen, da auf dem benachbarten Schulhof Basketballkörbe zur Nutzung zur Verfügung stehen. Auch das Bolzen auf den Rasenflächen ist generell, insbesondere zwischen den Bolztoren möglich und wird sehr gut genutzt.

 

Der Abbruch und die damit verbundenen hohen Entsorgungskosten, werden aus 100% Eigenmitteln finanziert werden müssen. Aus Sicht der Verwaltung wird die Abfuhr des kontaminierten Belages favorisiert, um dauerhaft die Flächen für zukünftige Nutzungen und aus Gründen des Klimaschutzes zurückzugewinnen.

 

Die Errichtung eines attraktiven Wasserspielplatzes wird aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung nicht empfohlen. Dies würde auch im Rahmen der Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen vorab kommuniziert werden müssen. Wasserspielplatz, Skate-Anlage und alle Aktivitäten, die raumgreifende Bewegung, viel Interaktionen unter den Nutzern oder den Einsatz von Sportgeräten erfordern, die eine eigene Lärmquelle darstellen (Bälle, Skatebord, etc.) sind für Nutzungen auf dieser Fläche nicht geeignet; es sei denn man denkt und finanziert einen Lärmschutz (Wand oder Wall) gleich mit.

 

Seitens der Verwaltung sind zur Erweiterung des Sportangebotes Nutzungen wie eine Outdoor-Boulderwand und/oder eine Parkour-Anlage anstelle des Bolz- bzw. Basketballplatzes in die bisherigen Überlegungen zur Gesamtkonzeption eingeflossen. Entsorgungskosten könnten bedingt reduziert werden, wenn ein Teil der Fläche versiegelt bzw. überbaut werden nnte. Hier spielen aber auch bautechnische Anforderungen eine Rolle, ob z. B. ein Fallschutz auf den vorhandenen Untergrund aufgetragen werden kann. Hier nnen derzeit keine verbindlichen Aussagen gemacht werden. Ebenso denkbar sind Boule-Bahnen und schattige Sitzplätze und sonstige attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten zur ruhigen Erholung.

 

Im Rahmen einer Gesamtkonzeption favorisiert die Verwaltung anstelle des Bolz- bzw. Basketballplatzes strukturreiche Vegetationsflächen und schattige Aufenthaltsräume für die ruhige Erholung. Ebenso hält die Verwaltung an dem methodischen Planungsprozess mit dem Vorlauf einer Gesamtkonzeption vor der Betrachtung von Einzelmaßnahmen in Teilbereichen fest. In die Gesamtkonzeption hat das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung für das Kinder- und Jugendzentrum einzufließen.

 

Derzeit laufen mehrere große und komplexe Freiraumplanungen parallel (Seepark Hengstey, Hohenlimburg an die Lenne, Ischelandpark, Skateanlage Hameckepark etc.). Es gibt eine lange Liste weiterer Projektideen aus Politik und Verwaltung, die in regelmäßigen Abständen den Bedarf nach Sachstandsberichten auslösen. Sowohl die Personalressourcen in der Stadtverwaltung, wie auch beim WBH zur Projektbearbeitung sind begrenzt. Prioritär werden daher die Projekte und Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal bearbeitet, die bereits

 

(1) einen positiven Förderbescheid erhalten haben,

(2) r die es aktuell Förderprogramme gibt, auf die sich beworben werden kann und die daher qualifiziert werden müssen, oder

(3) durch politischen Beschluss (z. B. Rat, JHA) eine Priorisierung erhalten haben (z. B. Projektgruppe SeePark Hengstey, beschlossenen Prioritätenliste Kinderspielplätze).

 

Auch aus diesem Grund kann es bei nicht priorisierten Projekten kurzfristig immer wieder - auch aus internen Gründen (z. B: Elternzeit, Krankheit, Kündigung) - zur Umdisponierung bei der Bereitstellung von Personalressourcen und damit auch zur Zurückstellung dieser sowie anderer Maßnahmen kommen. Dies gilt für die Freiraumplanung, wie auch r andere Bereiche, die diesem Projekt zuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Dr. André Erpenbach

Beigeordneter

Marina Soddemann

Beigeordnete

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.09.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

Erweitern

12.09.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen

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18.09.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des Wasserspielplatzes am Standort des ehemaligen „figs“ sachlich und fachlich von der freiraumplanerischen Gesamtbetrachtung des Fritz-Steinhoff-Parks abzutrennen und unverzüglich mit den Planungen eines Wasserspielplatzes zu beginnen.

 

  1. Die freiraumplanerische Gesamtbetrachtung geschieht dann unter Berücksichtigung des kurzfristig zu planenden Wasserspielplatzes.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit dem Rückbau der oberflächlichen Anlagen zu beginnen. Dafür wird sie anteilig die im Haushalt 2024/2025 ausgewiesenen Projektmittel einsetzen. Ziel ist es, kurzfristig auch die materielle Grundlage für den Bau des Wasserspiel-platzes zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0