Vorschlag zur Tagesordnung - 0837/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Gemäß § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW behält sich der Rat die Entscheidung über die Nutzung des Otto-Ackermann-Platzes vor.

 

2. Der Rat stellt den Platz als allgemeinen Parkplatz der Bevölkerung in den Zeiten, in denen der Platz nicht für Sonderveranstaltungen entweder auf dem Platz bzw. für andere Großveranstaltungen genutzt wird, zur Verfügung. Dabei ist der Hubschrauber-Landeplatz sowie dessen Zufahrt von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Ebenso ist sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Fläche für den dort angesiedelten Katastrophen-Aufstellplatz zur Verfügung steht.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

siehe Anlage

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen