Berichtsvorlage - 0835/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der 2. Bewirtschaftungsverfügung 2024 und Haushaltssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Kelvin Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.09.2024
|
Sachverhalt
Begründung
Der Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 konnte erst am 14.12.2023 in den Rat der Stadt eingebracht werden. Nach dem endgültigen Beschluss des Haushaltsplans wurde er zur Genehmigung bei der Bezirksregierung vorgelegt. Eine Genehmigung konnte schließlich mit Schreiben vom 14.06.2024 unter Auflagen erteilt werden. Eine Auflage sieht vor, die Erreichung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) zu überprüfen und einen Bericht hierzu vorzulegen.
Der erste Controllingbericht zum Stand 30.06. wurde ausgewertet und zeigt ein Defizit zum Haushaltsplan von rund 9,8 Millionen € auf. Das geplante Jahresergebnis würde sich damit auf -48,9 Millionen € verschlechtern. Dies hätte gravierende aufsichtsbehördliche Konsequenzen zur Folge, die vermieden werden müssen, um zukünftig die kommunale Selbstbestimmung aufrecht erhalten zu können.
Aufgrund der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen wird gem. § 25 II KomHVO NRW eine Haushaltssperre erlassen.
Unter Berücksichtigung der Haushaltssperre ist höchstens 80 % des Jahresbudgets in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Ergebnisse im Controllingbericht ist keine Ausweitung der Freigabe im Jahresverlauf absehbar. Abweichend hiervon ist eine Überschreitung nur im Rahmen von gesetzlichen oder bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zulässig.
Der Controllingbericht lässt erwarten, dass die Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen strukturell die Haushaltslage beeinflussen und deshalb auch strukturelle Einsparungen in den Folgejahren erforderlich sind. Die Haushaltssperre gilt im Rahmen des Haushaltsplans 2024/2025 auch für das Haushaltsjahr 2025. Eine Aufhebung der Haushaltssperre ist nur möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen in wesentlichem Umfang positiv entwickeln.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | negative Auswirkungen (-) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
263,4 kB
|
