Beschlussvorlage - 0794/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Dagmar Klute
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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19.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende weitere Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen:
Ramona Greese, SPD
Michael Dahme, SPD
Michael Schuh, Bürger für Hohenlimburg/Die Partei
Laura Knüppel, Bürger für Hohenlimburg/Die Partei
Michael Grzeschista, FDP
Eberhard Gutsche, FDP
Externe Bewerberinnen und Bewerber (nach Eingang):
Andreas Paul
Klaus Funke
Richard Johann Mucha
Udo Winkelmann
Karlheinz Reike
Martin Schulz-Beiss
Klaus Peter Fiebig
Sebastian Addicks
Detlef Kinder
Damian Muschiol
Heike Ritzer
Dirk Dreischke
Michael Münzel
Frank Hellfeier
Horst Heymann
Gabriele Kosaca
Christian Buschak
Winfried Budde
Andrea Nottelmann
Meinolf Beier
Der Beschluss erfolgt von mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Hagen.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die neue Amtsperiode vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2030 sind 21 Personen in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen. In der Sitzung des Rates am 27.06.2024 wurden bereits 10 Personen gewählt.
Begründung
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht
Arnsberg läuft am 31.03.2025 ab. Die neue Amtsperiode dauert vom 01.04.2025 bis 31.03.2030. Gem. § 28 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Die Zahl der aufzunehmenden Personen wird vom Wahlausschuss bestimmt, der für die Stadt Hagen die Anzahl auf 21 festgesetzt hat. In der Sitzung des Rates am 27.06.2024 wurden bereits folgende Personen gewählt:
Michael Glod, CDU
Hans-Joachim Junge, CDU
Melanie Purps, CDU
Tanja Grahl, CDU
Dr. Peter Krauß-Hoffmann, CDU
Ralf Quardt, CDU
Günter Stricker, SPD
Frank Schmidt, BfHO/Die Partei
Claus Thielmann, FDP
Haci Veli Baz, HAK
Nach Nennung der o.g. Personen teilte das Verwaltungsgericht Arnsberg mit, dass die Stadt Hagen mindestens 11 weitere Personen benennen muss. Die Fraktionen wurden erneut angeschrieben und ein Aufruf in der örtlichen Presse erfolgte.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – dürfen gem. § 22 VwGO nicht vorgeschlagen werden. Zum öffentlichen Dienst zählen dabei auch die Tätigkeiten bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).
Die Vorschlagsliste soll außer Namen und Vornamen auch den Geburtsort, den Geburtstag, die Anschrift und den Beruf des/der Vorzuschlagenden enthalten.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen gem. § 20 VwGO Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Der Beschluss über die Aufnahme in die Liste muss gem. § 28 VwGO mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gefasst werden.
Das Verwaltungsgericht hat gebeten, die vorgesehenen Personen vor der Aufnahme in die Liste zu befragen, ob sie das Amt im Falle einer Wahl annehmen würden oder ob sachliche bzw. persönliche Hinderungsgründe bestehen. „Die Befragung erscheint notwendig, um förmliche Amtsentbindungsverfahren gem. § 24 VwGO zu vermeiden, die durchzuführen sind, wenn ein ehrenamtlicher Richter trotz Vorliegens eines Hinderungsgrundes gewählt worden ist“.
In die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht sollen keine Personen aufgenommen werden, die bereits in die Liste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim OVG in Münster aufgeführt sind, weil es dadurch in der Vergangenheit Schwierigkeiten in der Amtswahrnehmung, so z.B. bei der Duplizierung der Terminierungen gekommen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Vorschlag gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen
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