Beschlussvorlage - 0794/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende weitere Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen:

 

Ramona Greese, SPD

Michael Dahme, SPD

Michael Schuh, Bürger für Hohenlimburg/Die Partei

Laura Knüppel, Bürger für Hohenlimburg/Die Partei

Michael Grzeschista, FDP

Eberhard Gutsche, FDP

 

Externe Bewerberinnen und Bewerber (nach Eingang):

Andreas Paul

Klaus Funke

Richard Johann Mucha

Udo Winkelmann

Karlheinz Reike

Martin Schulz-Beiss

Klaus Peter Fiebig

Sebastian Addicks

Detlef Kinder

Damian Muschiol

Heike Ritzer

Dirk Dreischke

Michael Münzel

Frank Hellfeier

Horst Heymann

Gabriele Kosaca

Christian Buschak

Winfried Budde

Andrea Nottelmann

Meinolf Beier

 

Der Beschluss erfolgt von mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r die neue Amtsperiode vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2030 sind 21 Personen in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen. In der Sitzung des Rates am 27.06.2024 wurden bereits 10 Personen gewählt.

 

 

Begründung

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht

Arnsberg läuft am 31.03.2025 ab. Die neue Amtsperiode dauert vom 01.04.2025 bis 31.03.2030. Gem. § 28 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Die Zahl der aufzunehmenden Personen wird vom Wahlausschuss bestimmt, der für die Stadt Hagen die Anzahl auf 21 festgesetzt hat. In der Sitzung des Rates am 27.06.2024 wurden bereits folgende Personen gewählt:

 

Michael Glod, CDU

Hans-Joachim Junge, CDU

Melanie Purps, CDU

Tanja Grahl, CDU

Dr. Peter Krauß-Hoffmann, CDU

Ralf Quardt, CDU

nter Stricker, SPD

Frank Schmidt, BfHO/Die Partei

Claus Thielmann, FDP

Haci Veli Baz, HAK

 

Nach Nennung der o.g. Personen teilte das Verwaltungsgericht Arnsberg mit, dass die Stadt Hagen mindestens 11 weitere Personen benennen muss. Die Fraktionen wurden erneut angeschrieben und ein Aufruf in der örtlichen Presse erfolgte.

 

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind rfen gem. § 22 VwGO nicht vorgeschlagen werden. Zum öffentlichen Dienst zählen dabei auch die Tätigkeiten bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).

 

Die Vorschlagsliste soll außer Namen und Vornamen auch den Geburtsort, den Geburtstag, die Anschrift und den Beruf des/der Vorzuschlagenden enthalten.

 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen gem. § 20 VwGO Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

 

 

Der Beschluss über die Aufnahme in die Liste muss gem. § 28 VwGO mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gefasst werden.

 

Das Verwaltungsgericht hat gebeten, die vorgesehenen Personen vor der Aufnahme in die Liste zu befragen, ob sie das Amt im Falle einer Wahl annehmen würden oder ob sachliche bzw. persönliche Hinderungsgründe bestehen. „Die Befragung erscheint notwendig, um förmliche Amtsentbindungsverfahren gem. § 24 VwGO zu vermeiden, die durchzuführen sind, wenn ein ehrenamtlicher Richter trotz Vorliegens eines Hinderungsgrundes gewählt worden ist“.

 

In die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht sollen keine Personen aufgenommen werden, die bereits in die Liste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim OVG in Münster aufgeführt sind, weil es dadurch in der Vergangenheit Schwierigkeiten in der Amtswahrnehmung, so z.B. bei der Duplizierung der Terminierungen gekommen ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Vorschlag gebeten.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen