Beschlussvorlage - 0777/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundlegenden Vorschläge weiter zu konkretisieren und in Form von Einzelvorlagen den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Ausgehend vom Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage 0637/2024) und dem entsprechend erfolgten Ratsbeschluss am 27.06.2024 ergeben sich insbesondere für den Bereich der Sekundarstufe I und den Bereich der Förderschulen neue schulorganisatorische Optionen, die nachfolgend als Schwerpunkt der Vorlage im Rahmen eines Gesamtkonzepts skizziert werden.

Für den Bereich der Grundschulen konnte der überwiegende Teil der Maßnahmen bereits eingeleitet werden. Daher wird auf diesen Bereich nur kurz eingegangen.

 

Begründung:

 

Angesichts weiter steigender Schülerzahlen wurde in 2023 davon ausgegangen, dass sowohl im Bereich der Grundschulen als auch in der Sekundarstufe I jeweils zusätzlich 10 Züge Schulraum benötigt werden (Vorlage 0747/2023). Zwischenzeitlich wurde die Entwicklung überschlägig geprüft. Der Bedarf von jeweils 10 Zügen wurde dabei bestätigt und bleibt somit die Grundlage für die Planungen. Die Entwicklung im Bereich der Förderschulen wird unten gesondert dargestellt.

 

  1. Grundschulen – Umsetzung schulorganisatorischer Maßnahmen

 

Bei den Grundschulen konnte der überwiegende Teil der Maßnahmen bereits eingeleitet werden. Die jeweiligen Planungen wurden in Form von Einzelvorlagen vorgestellt und über den Stand der Maßnahmen wurde insgesamt berichtet. Neben Erweiterungsmaßnahmen wurde ebenfalls die Erneuerung von Pavillons an den Grundschulen Berchum, Hestert und Im Kley (Teilstandort Reh) in Angriff genommen. In der nachstehenden Übersicht sind die Erweiterungsmaßnahmen zusammenfassend dargestellt.

 

Maßnahme

Erweiterung um

voraussichtliche

Fertigstellung

Neubau GS Wehringhausen

+ 3 Züge

2024/2025

Erweiterung GS Goldberg

+ 1 Zug

2026/2027

Erweiterung GS Henry-van-de-Velde

+ 1 Zug

2026/2027

Neubau GS Södingstraße

+ 2 Züge

2027/2028

Neubau Grundschule + Kita Ischeland

+ 3 Züge

2030/2031

 

Insgesamt befinden sich die Maßnahmen weiterhin im Plan. Hinsichtlich des Neubaus einer Grundschule inklusive einer Kita am Standort Ischeland werden aktuell über den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung die Teiländerung des Flächennutzungsplans und das Bebauungsplanverfahren eingeleitet (Vorlagen 0679/2024 und 0668/2024).

 

  1. Sekundarstufe I

 

Auf Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Rat in seiner Sitzung am 27.06.2024 u. a. folgenden Beschluss gefasst: „Die Stadt errichtet eine mindestens vierzügige Gesamtschule im westlichen Bereich des Areals Im Dünningsbruch“.

Gegenüber der bisherigen Ausrichtung, wonach vorhandener Schulraum für die neue städtische Gesamtschule genutzt werden sollte, wird mit Realisierung eines Neubaus auf dem Areal Dünningsbruch der dann zur Verfügung stehende Schulraum insgesamt vergrößert. Damit ist es möglich, weitere Schulraumbedarfe zu berücksichtigen bzw. zu decken. Zudem sind die zukünftige Nutzung des Schulzentrums Wehringhausen sowie des Gebäudes der ehemaligen Förderschule August-Hermann-Francke neu zu betrachten. Dies schafft weitere Optionen.

 

Ausgehend von dieser Veränderung hat die Verwaltung schulorganisatorische Varianten entwickelt und diese mit der Bezirksregierung erörtert. Die Stellungnahme der Bezirksregierung ist als Anlage beigefügt. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für die Sekundarstufe I werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

a)      Schulzentrum Wehringhausen

 

Im Sommer 2025 wird die FESH das Schulzentrum Wehringhausen verlassen. Zum Schuljahr 2025/2026 steht damit im Umfang von 2 Zügen zusätzlicher Schulraum zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Schulraum als Übergangslösung für zusätzliche Hauptschulplätze zu nutzen.

 

Im Bereich der Hauptschulen besteht zwar kein nennenswerter Mehrbedarf in den Jahrgangsstufen 5 und 6, jedoch ab der 7. Jahrgangsstufe bis zur 9. Jahrgangsstufe durch Schulformwechsler*innen sowie Bildungsgangzuweisungen nach dem Spracherwerb. Zu berücksichtigen sind weiterhin neu zugereiste Schüler*innen, für die derzeit ebenfalls nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Bereits zum Schuljahr 2024/2025 war die Versorgung dieser Schüler*innen durch die Bildung von zusätzlichen Klassen an den beiden Hauptschulen nur möglich, indem dort Differenzierungs- bzw. Fachräume aufgegeben wurden. Dies wird zum kommenden Schuljahr in den vorhandenen Raumressourcen nicht mehr möglich sein.

 

Nach erster Beratung mit der Bezirksregierung wird eine organisatorische Anbindung dieses Hauptschulzweiges als Teilstandort der Hauptschule Ernst Eversbusch favorisiert.

 

b)      Marienhospital

 

Nach der bisherigen Planung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 das ehemalige Marienhospital zur Verfügung stehen. Damit wird das Raumangebot um eine 4-zügige Schule der Sekundarstufe I im Ganztag einschließlich einer 2-Feld-Sporthalle ausgeweitet.

 

Ausgehend von der gemeinsamen Erörterung mit der Bezirksregierung werden angesichts der Bedarfssituation folgende schulorganisatorische Vorschläge unterbreitet:

 

  1. Die Hauptschule Geschwister Scholl zieht komplett in das Marienhospital um und kann dort auf 4 Züge aufwachsen. Einschließlich der Hauptschule Ernst Eversbusch (2 Züge) gäbe es damit ein Gesamtangebot von 6 Hauptschulzügen zuzüglich der zuvor erwähnten, übergangsweise zur Verfügung stehenden Raumressourcen im Schulzentrum Wehringhausen (2 Züge).

 

  1. Der Standort in der Kapellenstraße würde damit als Hauptschulstandort aufgegeben. Die ebenfalls in der Kapellenstraße beheimatete Realschule Heinrich Heine hätte die Möglichkeit, die Räume der Hauptschule zu übernehmen. So könnte der zunehmende gesamtstädtische Bedarf an Realschulplätzen, für den es in den vorhandenen Raumressourcen der Realschulen bisher keinen Platz gibt, abgedeckt werden.

 

Aus den bisherigen Erfahrungen ist für viele der neuankommenden Schüler*innen aus Fluchtbewegung und Zuwanderung die Zielperspektive ein Hauptschulabschluss. Mit der Ausweitung von Hauptschulplätzen würde dieser zusätzliche Bedarf berücksichtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre folgendes Szenario als nachrangige Möglichkeit denkbar, das auch von der Bezirksregierung mitgetragen wird:

 

  1. Die Sekundarschule Altenhagen zieht komplett in das Marienhospital um und bildet dort einen 4 Zug. Einschließlich der Sekundarschule Liselotte Funcke (3 Züge) gäbe es damit ein Gesamtangebot von 7 Sekundarschulzügen. Der bisherige Standort in der Friedensstraße würde damit als Sekundarschulstandort aufgegeben.

 

  1. Die Hauptschule Geschwister Scholl zieht komplett in das dann ehemalige Gebäude der Sekundarschule Altenhagen. Da dieses Gebäude raumstärker ist, könnte die Hauptschule auf volle 3 Züge wachsen. Einschließlich der Hauptschule Ernst Eversbusch (2 Züge) gäbe es damit ein Gesamtangebot von 5 Hauptschulzügen.

 

  1. Der Standort in der Kapellenstraße würde als Hauptschulstandort aufgegeben. Die ebenfalls in der Kapellenstraße beheimatete Realschule Heinrich Heine hätte die Möglichkeit die Räume der Hauptschule zu übernehmen. So könnte der zunehmende gesamtstädtische Bedarf an Realschulplätzen, für den es in den vorhandenen Raumressourcen der Realschulen bisher keinen Platz gibt, abgedeckt werden.

 

c)       Gesamtschule „Im Dünninsgbruch“

 

Perspektivisch wird davon ausgegangen, dass zum Schuljahr 2030/2031 der Schulbetrieb der neuen Gesamtschule im Bereich Dünningsbruch aufgenommen werden kann. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung leitet dazu aktuell das Bebauungsplanverfahren ein (Vorlage 0671/2024).

Aus schulorganisatorischer Sicht wird seitens der Verwaltung zunächst mit einer Planungsgröße von 5 Zügen ausgegangen. Sollte sich ein darüber hinaus gehender Bedarf andeuten, wäre eine Erhöhung auf 6 Züge vor Beginn der konkreten Planung noch möglich.

d)      Ehemaliges Hauptschulgebäude Hohenlimburg

 

Als eine der ersten schulorganisatorischen Maßnahmen wurde durch Ratsbeschluss vom 16.06.2020 (Vorlage 0583/2020) über die zukünftige Nutzung des ehemaligen Hauptschulgebäudes Hohenlimburg entschieden, wonach das Gymnasium Hohenlimburg den überwiegenden Teil der Räume erhält. Dadurch erhöht sich das Gymnasialangebot um rund 1,5 Züge.

 

Angesichts der bisherigen Entwicklung seit 2020 sowie der perspektivischen Gründung der zusätzlichen Gesamtschule wird nach Einschätzung der Verwaltung stattdessen folgende Neuausrichtung vorgeschlagen:

 

  1. Der Neubau am Theodor Heuss Gymnasium wird um ein Geschoss aufgestockt. Bei Erstellung des Neubaus wurde diese Option (Statik, Versorgungsleitungen) bereits berücksichtigt. Dadurch erhöht sich dort das Gymnasialangebot um 0,5 auf insgesamt 4 Züge. Die bisher beschlossene Ausweitung des Gymnasialangebots im ehemaligen Hauptschulgebäude Hohenlimburg wird aufgehoben. Damit wird das Gymnasialangebot nicht mehr so stark ausgeweitet, erscheint aber perspektivisch weiterhin ausreichend.

 

  1. Im Hinblick auf den qualitativen Erfolg der neuen Gesamtschule wäre dies als ein Gelingensfaktor wichtig, um so die heterogene Leistungs- zusammensetzung der Schülerschaft, gerade im Hinblick auf die spätere Sekundarstufe II, von Anfang an sicherzustellen.

 

  1. Damit würde ein Teil der Räume im ehemaligen Hauptschulgebäude Hohenlimburg frei und könnte neu geplant werden. Bekanntenmaßen ist die Verwaltung aktuell mit der Erneuerung der Pavillons der Grundschule Im Kley am Teilstandort Reh beauftragt (siehe Vorlage 0351/2024). Es bestünde die Möglichkeit, unter Nutzung der freiwerdenden Räume in der ehemaligen Hauptschule, das Angebot der Grundschule Im Kley insgesamt auf den Hauptstandort in Elsey zu konzentrieren und den Teilstandort in Reh aufzugeben. Damit würde die anstehende Investition durch die Erneuerung der Pavillons (grob geschätzt 6 Mio. €) entfallen. Zur Gesamtbetrachtung des Standorts in Reh gehört auch das alte Landschulgebäude, das aufgrund des Alters (Baujahr 1868) perspektivisch ebenfalls zu erneuern wäre. Bauliche Veränderungen wären aufgrund des dann entfallenden Bestandsschutzes des Gebäudes kaum umsetzbar.

 

Zusammengefasst können mit den vorgeschlagenen Maßnahmen alle bislang erkennbaren Bedarfe in der Sekundarstufe I abgedeckt werden. Im Zusammenhang mit einer geänderten Nutzung des ehemaligen Hauptschulgebäudes Hohenlimburg könnte zudem eine pragmatische und kostengünstige Lösung für die Grundschule Im Kley geschaffen werden. Im nächsten Schritt werden diese weiter konkretisiert und in Einzelvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

  1. Förderschulen

 

Neben dem allgemeinen Angebot im Bereich der Grundschulen und der Schulen der Sekundarstufe I sind die aktuellen Entwicklungen bei den Förderschulen zu betrachten, konkret schwerpunktmäßig bei den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung. Zusätzlich wird auf die Möglichkeit eines neuen zukünftigen Standorts für die Förderschule Wilhelm Busch eingegangen.

 

Die Verwaltung hat schuljährlich, zuletzt mit der Vorlage 0905/2023, einen Abgleich der Prognose- mit den Schulstatistikzahlen vorgenommen. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, gab es beim Förderschwerpunkt Lernen bis 2022/2023 eine moderate Abweichung, die sich in 2023/2024 erhöht hat. Die voraussichtlichen Schülerzahlen für 2024/2025 ergeben hingegen einen starken, sprunghaften Anstieg gegenüber der Prognose.

 

 

Prognosezahlen

2020/2021

2021/2022

2022/2023

2023/2024

2024/2025

Fr.-v-Bodelschwingh

190

192

195

194

195

Fritz Reuter

222

222

225

221

221

Gesamt

412

414

420

415

416

 

 

 

 

 

 

Statistikzahlen

 

 

 

 

 

Fr.-v-Bodelschwingh

205

208

215

220

246

Fritz Reuter

225

228

228

226

258

Gesamt

430

436

443

446

504

 

 

 

 

 

 

 

+ 18

+ 22

+ 23

+ 31

+ 88

 

Bei der Förderschule Gustav Heinemann mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist bis 2023/2024 eine kontinuierliche Zunahme der Schüler*innen gegenüber der Prognose zu bemerken. Die voraussichtlichen Schülerzahlen für 2024/2025 ergeben hingegen einen äußerst starken Anstieg gegenüber der Prognose.

 

Prognosezahlen

2020/2021

2021/2022

2022/2023

2023/2024

2024/2025

Gustav Heinemann

235

236

237

239

238

 

 

 

 

 

 

Statistikzahlen

 

 

 

 

 

Gustav Heinemann

239

246

265

273

334

 

 

 

 

 

 

 

+ 4

+ 10

+ 28

+ 34

+ 96

 

Laut Begründung des fraktionsübergreifenden Antrags (Vorlage 0637/2024) wird eine Lösung darin gesehen, das Schulzentrum Wehringhausen zukünftig als Förderschulzentrum zu nutzen. Ausgehend von der örtlichen Neuausrichtung für die 4. Gesamtschule teilt die Verwaltung diese Einschätzung. Neben der dort verbleibenden Förderschule Friedrich von Bodelschwingh stünden dafür perspektivisch die freiwerdenden Raumressourcen der FESH zur Verfügung, die lediglich für einen Überbrückungszeitraum als Raumpuffer für Hauptschulangebote benötigt werden. So könnte dort die Förderschule Friedrich von Bodelschwingh weiterwachsen, um den zukünftigen zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen mit dem Förderschwerpunkt Lernen abzudecken.

 

Wie dargestellt, ist die Förderschule Gustav Heinemann in den letzten 5 Jahren stark gewachsen. Die zwischenzeitlich in Betrieb genommene zusätzliche Liegenschaft des alten Grundschulgebäudes in Hagen-Dahl ist mittlerweile ausgelastet. Mit der Fertigstellung des Neubaus der Grundschule Goldberg (Franzstraße) werden der Förderschule voraussichtlich im Sommer 2026 weitere Räume am Hauptstandort überlassen. Sofern der starke Schülerzuwachs weiter anhält, werden die zusätzlichen Räume innerhalb eines mittelfristigen Zeitraums erneut ausgelastet sein. Ein darüberhinausgehendes Angebot mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung könnte räumlich neben der Friedrich-von-Bodelschwingh Förderschule im Schulzentrum Wehringhausen dauerhaft Platz finden. Da im Landesvergleich die Förderschule Gustav Heinemann als eine sehr große Schule anzusehen ist, zudem bereits einen zweiten Standort in Hagen-Dahl hat, wäre neben einem Teilstandort bevorzugt die Neugründung einer zweiten Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu prüfen.

 

Mit dem o. g. Beschluss zum Bau der neuen Gesamtschule im Bereich Dünningsbruch bieten sich gegenüber den bisherigen schulorganisatorischen Festlegungen für das Gebäude der ehemaligen Förderschule August-Hermann Francke neue Nutzungsoptionen. Die Verwaltung schlägt dazu eine umfassende Prüfung der Immobilie als neuen Standort für die Förderschule Wilhelm Busch vor. Die konkreten Informationen dazu gehen aus der Einzelvorlage 0771/2024 hervor.

 

Zusammengefasst können damit in einer mittelfristigen Perspektive die Gesamtbedarfe bei den Förderschulen abgedeckt werden.

 

  1. Fazit und weiteres Vorgehen

 

Durch den erwähnten Ratsbeschluss vom 27.06.2025 haben sich neue schulorganisatorische Möglichkeiten aufgetan. Mit den dargestellten Maßnahmen stellt die Verwaltung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand eine umfassende Bedarfsdeckung für den Grundschulbereich, die Sekundarstufe I und den Förderschulbereich dar. Die neuen Optionen zielen auch darauf ab, den vorhandenen Schulraum perspektivisch in eine dauerhafte Nutzung einzubeziehen.

Während im Grundschulbereich der überwiegende Teil der Maßnahmen in den letzten Monaten auf den Weg gebracht werden konnte, muss der aktuelle Schwerpunkt nun auf den Bereich der Sekundarstufe I gerichtet werden. Hier ist es wichtig, für die Nachnutzung der freiwerdenden Räume durch die FESH im Schulzentraum Wehringhausen sowie für die Nutzung des Marienhospitals zügig verbindliche Konzepte als Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zu beschließen.

Im Rahmen der zu erarbeitenden Einzelvorlagen wird auch auf die zeitliche Umsetzung durch die Gebäudewirtschaft oder alternative Dienstleister eingegangen. Zudem ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme sicherzustellen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2024 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen