Beschlussvorlage - 0712/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremiennachbesetzungen in Beteiligungsunternehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.09.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, in die Nachfolge von Herrn Christoph Gerbersmann a) Frau Martina Soddemann als Vertreterin gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH (Stadthalle) zu entsenden. b) Herr André Erpenbach als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) zu entsenden. c) Herr André Erpenbach als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der der HUI GmbH Hagener Umweltservice und Investitionsgesellschaft (HUI) zu entsenden. d) Herr Henning Keune als Vertreter/in gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) zu entsenden. 2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt Herrn Gerbersmann zum 01.10.2024 als Verwaltungsratsmitglied der Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA) abzuberufen. |
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der erste Beigeordnete und Stadtkämmerer, Herr Christoph Gerbersmann, wird zum 30.09.2024 aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausscheiden.
Herr Gerbersmann ist in seiner Funktion als erster Beigeordnete und Stadtkämmerer der Stadt Hagen in folgende Gremien von Beteiligungsunternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) entsandt worden:
a) Aufsichtsrat Stadthalle
b) Aufsichtsrat HEB
c) Aufsichtsrat HUI
d) Aufsichtsrat G.I.V.
e) Vorsitzender des Verwaltungsrates WBH
f) stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
g) Verwaltungsrat der CVUA
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Hagen vor, bis zur Neubesetzung der Stelle des Kämmerers, die im Beschluss aufgeführten Nachfolgebesetzungen in den Gremien übergangsweise zu beschließen.
Für die Aufsichtsräte der Stadthalle, HEB, HUI und G.I.V. ist Herr Gerbersmann als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW entsandt worden. Mit seinem Ausscheiden enden auch seine Mandate in den genannten Aufsichtsräten. Eine Neuentsendung eines Vertreters gem. § 113 Abs. 2 GO NRW ist hier erforderlich.
Gem. § 114a Abs. 8 GO NRW besteht der Verwaltungsrat des WBH aus dem vorsitzenden Mitglied und den übrigen Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister. Soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Sind die übertragenen Aufgaben mehreren Geschäftsbereichen zuzuordnen, so entscheidet der Oberbürgermeister über den Vorsitz. Da der technische Beigeordnete auch zum Vorstand des WBH gehört, hatte der Stadtkämmerer den Vorsitz inne. Ab dem 01.10.2024 wird der Oberbürgermeister den Vorsitz zunächst selber übernehmen. Hierfür ist kein gesonderter Beschluss des Rates erforderlich.
Das stellvertretende Mandat für die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse erlischt ebenfalls mit dem Ausscheiden von Herrn Gerbersmann. Da die nächste Zweckverbandsversammlung erst im Sommer 2025 stattfinden wird, bedarf es hier zum jetzigen Zeitpunkt keiner Nachbesetzung für die Zweckverbandsversammlung.
Bei der CVUA endet das Mandat von Herrn Gerbersmann nicht automatisch mit seinem Ausscheiden bei der Stadtverwaltung. Auf eigenen Wunsch bittet Herr Gerbersmann um eine Abberufung zum 01.10.2024. Da eine Vertretung der Stadt Hagen in dem Verwaltungsrat durch das stellvertretende Mitglied Herrn Keßen gesichert ist, kann auf eine Übergangsregelung zunächst verzichtet werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanzielle Auswirkungen. |
gez. gez.
Erik O Schulz Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
