Beschlussvorlage - 0709/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1. Die kurzfristige Bereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Gesamtsumme aller noch zu zahlenden Abschlagsrechnungen des Generalübernehmers für den Umbau des Freibades Henkhausen in Höhe von 6.860.000 € auf der Position Umbau Freibad Henkhausen (PSP-I 5.000763). Die Mittel stehen in dieser Höhe bei dem Servicezentrum Sport für das Jahr 2025 zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus den in 2024 nicht benötigten Mitteln zum Ankauf von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079).

 

2. Die Bereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW des gleichen Betrages für 2025 in umgekehrter Richtung, d.h. zugunsten des Ankaufs von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079) mit Deckung aus dem Umbau des Freibades Henkhausen (PSP-I 5.000763).

 

3. Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 6.860.000 € zugunsten des Ankaufs von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079) mit Deckung aus den Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2025 der Finanzstellen 5.000810 (Deckensanierung Bergischer Ring - 2.282.000 €), 5.000808 (Deckensanierung Industriestr. - 1.176.000 €), 5.000809 (Deckensanierung Märkischer Ring - 1.010.000 €), 5.000708 (Neubau Wache Mitte - 2.000.000 €) und 5.000816 (Standort für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) - 500.000 €).

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Entsprechend des Bauzeitplanes zu dem Projekt ist der Bauantrag am 20.03.2024 bei der unteren Bauaufsicht eingereicht worden. Es war vorgesehen, im August 2024, nach Erteilung der Baugenehmigung, mit den Arbeiten zu beginnen.

 

Am 29.05.2024 konnte für den Aushub der Baugrube inklusive des Einbaus der Grundleitungen unter der Bodenplatte und den Verbau der Baugrube eine Teilbaugenehmigung erwirkt werden. Parallel wurde mit den Abbrucharbeiten begonnen. Somit konnten die Vorbereitungsarbeiten für den eigentlichen Bau des Bades früher als im Bauzeitplan festgelegt, abgeschlossen werden.

 

Mit Erteilung der Baugenehmigung am 07.08.2024 können nun die Rohbauarbeiten (Betonage der Bodenplatte Untergeschoss, Decke über Untergeschoss, Decke Erdgeschoss und Decke über Erdgeschoss) erfolgen.

 

Vertraglich ist mit dem Generalübernehmer vereinbart, dass Abschlagszahlungen leistungsbezogen eingereicht werden, so dass nun Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 6.860.000 €, die für 2025 vorgesehen und im Haushalt eingeplant worden sind, bereits im Jahr 2024 in Rechnung gestellt und ausgezahlt werden.

 

Es kommt zu keinen Mehrkosten für den Umbau des Freibades Henkhausen, es soll lediglich die für 2025 vorgesehen Rechnungsstellung und Zahlung auf das Jahr 2024 vorgezogen werden, was den o.g. Beschluss erforderlich macht.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Finanzstelle:

5.000763

Bezeichnung:

Umbau/ Erweiterung Freibad Henkhausen

Finanzposition:

781700

Bezeichnung:

Auszahlungen an private Unternehmen

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

781700

+6.860.000

+6.860.000

 

 

 

 

Eigenanteil

+6.860.000

+6.860.000

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

0123

Bezeichnung:

Verwaltung der Liegenschaften

Finanzstelle:

5.000079

Bezeichnung:

Ankauf von Grundstücken und Gebäuden

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehreinzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderauszahlung (+)

782200

Auszahlung für den Erwerb von Gebäuden

+6.860.000

 

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die zusätzlichen Ausgaben für den Umbau des Freibades Henkhausen in 2024 in Höhe von 6.860.000 sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu bilanzieren. Diese sind über eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren (jährlich 343.000) abzugrenzen.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

343.000

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

343.000

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

343.000

 

  1.                Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. Andre Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.09.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen