Beschlussvorlage - 0703/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erhalt und die Umfahrung der Roteiche und akzeptiert die in diesem Zuge entstehenden Mehrkosten gemäß der dargelegten Entwurfsplanung vom 07.08.2024.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Zuge der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 befindet sich das Großprojekt SeePark Hengstey in Planung und Umsetzung. Dabei soll das Plangebiet zu einem attraktiven Begegnungsraum für Mensch und Natur entwickelt werden. Am Südufer des Hengsteysees verläuft der beliebte RuhrtalRadweg, welcher im Zuge des Gesamtprojektes qualifiziert werden soll. Dabei gibt es im Bestand eine Besonderheit. Auf dem asphaltierten Fuß- und Radweg befindet sich mitten auf dem Weg, eine Roteiche die zu Gunsten der Verkehrssicherheit und der verbesserten Durchgängigkeit im Bereich des Kanu Clubs nicht in die Neuplanung integriert wurde. Die Vorschädigung des Baumes, die beengten Platzverhältnisse sowie fehlende Grundstücksverfügbarkeiten begründeten u. a. den Vorschlag der damaligen Planungsvariante ohne Baum. Die im vorletzten Jahr so dargelegte Entwurfsplanung wurde einstimmig vom Rat beschlossen und diente als Grundlage für die Förderantragsstellung (RWP Tourismusförderung NRW). Im Rahmen der Bauvorbereitung und Rodungsarbeiten wurde die Planung des Ausbaus und die damit einhergehende Fällung der Amerikanischen Roteiche durch einen Teil der Hagener Bevölkerung öffentlich in Frage gestellt. Es wurde ein Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt, mit dem Ziel eine planerische Alternative für den Erhalt der Eiche zu finden.

 

Mit der nachfolgenden Vorlage soll darüber entschieden werden, ob die nun erarbeitete Planung, bei der die Roteiche erhalten wird, umgesetzt werden soll, und die damit entstehenden Mehrkosten aus Eigenmitteln der Stadt Hagen getragen werden sollen. Die Mehrkosten, die im Rahmen des Erhalts und entsprechender Umfahrung der Roteiche entstehen, belaufen sich auf 216.155,95 € brutto. Da es aber bei der gesamten Fördermaßnahmen aufgrund diverser Vorgaben des Fördermittelgebers zu Einsparungen durch Planänderungen kommt, ergibt sich durch die Verrechnung der Zusatzkosten lediglich eine Kostensteigerung von 99.066,20 € mit dem Erhalt der Roteiche. Es wird im Weiteren versucht auch diese Mehrkosten über einen Änderungsantrag noch nachträglich fördern zu lassen, um so die städtischen Mehrkosten zu verringern.

 

Begründung

 

Einen wichtigen Baustein zur Umsetzung des Projektes SeePark Hengstey bildet die Qualifizierung des Ruhrtal Radweges. Vor diesem Hintergrund wurde am 23.06.2022 vom Rat der Stadt Hagen einstimmig beschlossen, die vollumfänglich vorgestellten Planungen als Grundlage für einen Förderantrag einzureichen (s. DS.-Nr. 0375(-1)/2022). Dieser Förderantrag wurde bewilligt und es liegen für den Ausbau und die Qualifizierung des RuhrtalRadweges ca. 1,5 Mio. € aus dem Fördertopf RWP Tourismus NRW vor. Im Dezember 2023 wurde vom Fördermittelgeber eine Zuwendung für zwei Streckenabschnitte bewilligt. Der erste Streckenabschnitt verläuft vom Laufwasserkraftwerk im Süden nördlich bis zum Seebad. Der zweite Streckenabschnitt beginnt hinter dem Seebad und verläuft am sogenannten Wassersportbereich mit DLRG und Kanu Club.

 

In der ursprünglichen Planung wurde die Roteiche, die sich auf der Strecke nördlich vom Kanu Club befindet, nicht in die Planung integriert und sollte für den Neuausbau gefällt werden. Gründe, wie Unsicherheiten was die langfristige Standsicherheit des Baumes nach Durchführung von Baumaßnahmen im Umfeld des Stammbereiches betrifft, die Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Vorschädigung des Baumes durch Pilzbefall,hrten im Vorfeld zu dieser Entscheidung. In der Ratssitzung vom 23.06.2022 wurde die ausgearbeitete Planung ohne Eiche in dem Wegbereich vollumfänglich vorgestellt und die Umsetzung auf dieser Grundlage beschlossen (Vorlage DS.-Nr. 0375(-1)/2022). Im Rahmen der Bauvorbereitung der Maßnahme und den damit einhergehenden Rodungsarbeiten wurden die bevorstehenden Baumfällungen angezeigt. Ein Teil der Hagener Bevölkerung hat in diesem Zuge die Rodung der besagten Roteiche in Frage gestellt und Alternativen zur Fällung gefordert. Angesichts der genannten Gründe sowie der besonderen Standortproblematik wurde durch die Verwaltung und städtischen Baumspezialisten, eine Lösung gesucht, die einen möglichst geringen Eingriff für den Baum bedeutet und gleichzeitig den verkehrlichen Mindeststandards entspricht. Ebenfalls bildet der bewilligte Förderantrag und die darin festgelegte Trassenführung (am Kanu Club) eine Vorgabe zur Qualifizierung des RuhrtalRadweges, von der nicht beliebig abgewichen werden kann, ohne die Fördermittel zu gefährden. Eine Umfahrung des Baumes bildete hierdurch die einzige Möglichkeit den Baum zu erhalten, weiter Anspruch auf die Fördermittel zu haben und den verkehrlichen Mindeststandards gerecht zu werden.

 

Die besondere Herausforderung ist dabei durch den Ausbau den vorhandenen Wurzelraum des Baumes so wenig wie möglich zu beanspruchen und zu schädigen. Hierzu wurden im Vorfeld der Alternativenprüfung spezielle Sonaruntersuchungen (AP-GPR) des Wurzelraumes durchgeführt und hinsichtlich der Hauptwurzelzonen oberflächenzerstörungsfrei untersucht und bewertet. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass eine Umfahrung der Eiche und damit die Beanspruchung von einem Teil des Grundstückes des Kanu Clubs prinzipiell möglich sei. Insbesondere die Beseitigung und Verschiebung der vorhandenen Winkelstützmauer wird nicht durch eine Durchwurzelung von Hauptwurzeln der Roteiche beeinträchtigt und führt voraussichtlich nicht zu statisch relevanten Beeinträchtigungen, welche die Standsicherheit beeinflussenrden. Damit die Eingriffe in den Wurzelraum so gering wie möglich gehalten werden können, stellt der Bau einer sog. "Wurzelbrücke" den baumschonendsten Umgang mit der Situation dar. Dabei handelt es sich um eine Stegkonstruktion aus Gittermodulen, die auf Schraubfundamenten aufliegen und so die Druckbelastung von den Wurzeln eines Baumes abhalten. Damit die Mindestwegbreiten hergestellt werden können wird die Konstruktion um den Baum herum gebaut. Hierdurch wird ein geringmöglicher Eingriff durch die Verankerung mittels Schraubfundamenten erreicht und der Wurzelraum bleibt unversiegelt. Der Belag auf der Stegkonstruktion wird gepflastert (s. Beispieldarstellung in Anlage 2). Die Planung sieht ein versickerungsfähiges Pflaster vor.

 

Im Rahmen der AP-GPR-Messuntersuchung erfolgte ebenfalls eine Einschätzung zum Vitalitätszustand der Roteiche, die sich mit den Einschätzungen der aktuellsten Baumuntersuchungen deckt. Die Roteiche weist eine deutliche Bildung von Totholz auf, die in allen Aststärken auftritt. Der allgemeine Zustand der Roteiche ist aufgrund der Totholzbildung und weiterer Merkmale (alter Pilzbefall) nicht unbedenklich und alle Maßnahmen im Wurzelraum der Roteiche werden diese Negativentwicklung vermutlich beschleunigen. Aufgrund der Vorschädigungnnen auch keine sicheren Prognosen über den langfristigen Fortbestand der Roteiche auch ohne die Durchführung der Maßnahme getroffen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz der umfänglichen baumschonenden Maßnahmen, die zur Anwendung kommen werden, eine Verschlechterung des langfristigen Vitalitätszustandes nicht ausgeschlossen ist. Wie lange der Baum an dem Standort verkehrssicher ist und wie stark er auch durch diese baumschonende“ Maßnahme beeinträchtigt wird, kann nicht abschließend gesagt werden.

 

Damit die genannte technische Lösung der Umfahrung umgesetzt werden kann, werden zusätzliche Flächen des ansässigen Kanu Clubs benötigt. Diese belaufen sich auf insgesamt 16,57 qm. Ein Flächentausch war aufgrund der fehlenden räumlichen Verfügbarkeit eines passenden Grundstücks nicht möglich, weshalb man sich auf einen Grundstückskauf einigte. Da die Grundstücksverfügbarkeit zur erneuten Bewilligung der Maßnahme durch den zu stellenden Änderungsantrag gewährleistet sein muss, einigte man sich in der Vorstandssitzung des Kanu Clubs vom 30.07.2024 auf das Verfassen eines Letter Of Intent (LOI), welcher die Absicht des Kaufs durch die Stadt Hagen noch einmal schriftlich fasst. Der LOI mit dem Kanu Club kann aufgrund der Vorlaufzeit von sechs Wochen (Einladungsfrist Mitgliederversammlung) erst nach der Ratssitzung unterschrieben werden. Ein Entwurf ist in Abstimmung mit dem Kanu Club.

 

Zu einer weiteren zeitliche Verzögerung der Maßnahme hrten, neben der hier genannten Planungsänderung durch die Umfahrung der Roteiche, weitere Planänderungen durch zahlreiche Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid und die aufwendige Abstimmung dieser mit dem Fördermittelgeber. Aktuell soll mit dem Start der Baumaßnahme im kommenden Jahr begonnen werden (abhängig von der Prüfung des Änderungsantrages durch die Bezirksregierung). Um den aktuellen Zeitplan halten zu können - Fertigstellung der Maßnahme bis Ende 2026 - ist es erforderlich, die vorliegende Beschlussvorlage, vorbehaltlich des Mitgliederentscheides durch den Kanu Club zum Grundstücksverkauf, in der Ratssitzung im September beschließen zu lassen. Anschließend kann ein Änderungsantrag mit den geänderten Planinhalten bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Gleichzeitig wird eine Übertragung der bewilligten Mittel von 2024 auf 2025 beim Fördermittelgeber beantragt. Aufgrund der Verzögerungen in diesem Jahr konnte mit dem Bau nicht begonnen werden und die vorgesehenen Fördermittel für das Jahr 2024 konnten bzw. werden nicht abfließen. Die Bezirksregierung Arnsberg setzt alles daran Mittel von 2024 nach 2025 zu übertragen. Ein Anspruch auf Auszahlung der zugesicherten Mittel zu einem späteren Zeitpunkt besteht nach Aussage des Fördermittelgebers jedoch nicht. Aufgrund der Planänderungen und den nicht begonnenen Baumaßnahmen in diesem Jahr kann derzeitig nicht sichergestellt werden, dass die im Förderbescheid von Dezember 2023 zugesicherten Summen in den vorgesehenen Jahren 2024-2026 (insgesamt 1.490.256,00 €) fristgerecht verbaut und abgerechnet werden können. 

 

Die Mehrkostenr Abschnitt 2 Wassersport, die im Rahmen des Erhalts und entsprechender Umfahrung der Roteiche entstehen, belaufen sich auf insgesamt 216.155,95 € brutto. Aufgrund der Planänderungen durch Nebenbestimmungen des Fördermittelgebers (z. B. Wegfall eines Rastplatzes) ergeben sich jedoch Einsparungen bei der gesamten Fördermaßnahme in Höhe von 107.047,21. Es wurde sich mit dem Fördermittelgeber darauf geeinigt, dass die Mehrkosten durch den Erhalt der Eiche mit den Einsparungen durch Planänderung verrechnet werden können. Aufgrund dieser Einsparungen ist eine Umsetzung der vorgestellten Planänderungen im Haushalt darstellbar. Nach derzeitigem Stand reduzieren sich damit die zusätzlichen Kosten (Eigenmittel) durch die Planänderungen zum Erhalt der Eiche auf 99.066,20 €.

 

Es ist vorgesehen und mit dem Fördermittelgeber abgesprochen die entstandenen Mehrkosten (99.066,20 €) im Rahmen des Änderungsantrages ebenfalls geltend zu machen (s. Tabelle). Gespräche mit dem Fördermittelgeber ließen jedoch die in Aussichtstellung einer Bewilligung dieser Mehrkosten noch offen. Bestenfalls könnte sich hierdurch der Eigenanteil an der Fördermaßnahme um 63.252,31 € verringern.

 

     Geprüftes LV vom  LV vom 06.08.2024

     05/2023 durch BRA Änderungsantrag

Abschnitt 1 LWKW  1.160.555,01 €  1.053.507,80

Abschnitt 2 Wassersport     721.248,75 €        927.362,16

enthält Kosten für          216.155,95

Umfahrung der Roteiche

KOSTEN GESAMT   1.881.803,76 €  1.980.869,96

KOSTEN zuwendungsfähig 1.862.819,16 €  1.941.885,39

ZUSCHUSS (80%)   1.490.256,00 €  1.553.508,31

EIGENANTEIL STADT     391.547,76 €     427.361,65

zzgl. Personalkosten WBH    350.000,00 €     350.000,00 €

 

Sollte die Kostenerhöhung durch den Erhalt der Eiche bei der Zuschussbewilligung im Rahmen des Änderungsantrages jedoch nicht berücksichtigt werden, so verbleibt es bei der bereits bewilligten Zuwendung in Höhe von 1.490.255,33 € und der städtische Eigenanteil erhöht sich um die genannten 99.066,20 €. Die Kosten der Stadt Hagen im Eigenanteil belaufen sich dann auf 490.613,96 . Sollten die Mehrkosten nicht nachbewilligt werden, stehen die Einsparungen an anderer Stelle die jetzt zur Kompensation der Maßnahmen an der Eiche genutzt werden nicht zur Kompensation vonglichen Mehrkosten im späteren Bauablauf zur Verfügung.

 

r die Maßnahme sind im laufenden Jahr 2024 2.000.000,00 € und im Jahr 2025 500.000,00 € als Auszahlungsermächtigung mit einem Eigenanteil von gesamt 500.000,00 € eingeplant. Die voraussichtlichen Mehrkosten durch den Erhalt der Eiche sind im aktuellen Haushalt darstellbar.

 

Damit zeitnah ein Änderungsantrag bei der Bezirksregierung eingereicht werden kann, soll der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 19.09.2024 über die Umsetzung der neuen Entwurfsplanung vom 07.08.2024 und den damit verbundenen Mehrkosten entscheiden.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Entwurfsplanung des WBH vom 07.08.2024

Anlage 2: Abbildung einer Wurzelbrücke (Beispiel)

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Durch den Ausbau des Ruhrtalradweges wird der Radverkehr als klimafreundliche Mobilitätsform gefördert.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die Maßnahme „Qualifizierung des Ruhrtalradweges“ wird aus dem PSP-Element 5.000608 Ruhrtalradweg dufer Hengsteysee finanziert.

Die nach Eingang des Förderbescheides notwendig gewordenen Planungsänderungen, zum einen aufgrund der Nebenbestimmungen aus dem Förderbescheid, aber auch zum Erhalt der Amerikanischen Roteiche, sind im Haushalt 2024/2025 finanziert.

Ein Änderungsantrag zur Erhöhung der Zuwendung wird nach Beschlussfassung durch den Rat bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000608

Bezeichnung:

Ruhrtalradweg dufer Hengsteysee

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

681100

1.553.508

 

1.500.000

53.508

 

 

Auszahlung (+)

785200

2.330.870

 

2.000.000

330.870

 

 

Eigenanteil

777.362

 

500.000

277.362

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die Ausgaben für den Ruhrtalradweg (Bauabschnitt 1 und 3) in Höhe von 2.330.870 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 58.300 € (2.330.870 € / 40 Jahre) zu rechnen.

Es sind auch Grunderwerbskosten in geringer Höhe zu leisten. Diese werden ebenfalls aktiviert, für Grund und Boden fallen jedoch keine bilanziellen Abschreibungen an.

 

Passiva:

Die erhaltenen Zuschüsse für den 1. Und 3. Bauabschnitt in Höhe von 1.553.508 € sind in der Bilanz als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der Abschreibung über die Nutzungsdauer aufzulösen. Das führt zu eiem jährlichen Ertrag in Höhe von 38.837 € (1.553.508 € / 40 Jahre).

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

11.660 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

34.963 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

58.300 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

104.923 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

38.837 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

66.086 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.09.2024 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat fordert den Rat der Stadt Hagen auf, den Baum und seine Umgebung an dieser Stelle zu erhalten. Gemäß Kommentar von Herrn Jens Stubbe (Westfalenpost vom 31.08.2024) sollte ein großes Schild aufgestellt werden, dass Radfahrern nahelegt abzusteigen und kurz innezuhalten, weil an diesem Stück auf der hunderte Kilometer langen Ausflugsstrecke zwischen Winterberg und Duisburg die Natur ausnahmsweise Vorfahrt hat. Das wäre ein Alleinstellungsmerkmal, auf das Hagen stolz sein könnte.“ 

 

Sollte dieser Alternativvorschlag trotz weiterer klärender Gespräche mit dem Fördermittelgeber nicht möglich sein, empfiehlt der Naturschutzbeirat:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erhalt und die Umfahrung der Roteiche und akzeptiert die in diesem Zuge entstehenden Mehrkosten gemäß der dargelegten Entwurfsplanung vom 07.08.2024.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

2

 

 

BUND NRW e. V.

2

 

 

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

1

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

 

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

1

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

 

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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04.09.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord bittet die Verwaltung kurzfristig spätestens bis zur nächsten Ratssitzung am 19.09.2024 zu klären, ob durch den Erhalt der amerikanischen Roteiche unter Beibehaltung des Status Quo im Bereich des Baumes die Förderfähigkeit des Gesamtprojektes Ruhrtal-Radweg in Frage gestellt werden könnte.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

05.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

11.09.2024 - Umweltausschuss

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12.09.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erhalt und die Umfahrung der Roteiche und akzeptiert die in diesem Zuge entstehenden Mehrkosten gemäß der dargelegten Entwurfsplanung vom 07.08.2024.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

-

-

2

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

1

-

-

Die Linke

1

-

-

HAK

-

-

-

 

 

X

Die Beschlussfassung wurde einstimmig auf die Sitzung des

Rates am 19.09.2024 vertagt, mit der Bitte um vorherige Klärung der Aussage der Bezirksregierung gegenüber dem Naturschutzbeirat, umgehend eine Änderungsplanung einzureichen.

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

.

Erweitern

19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen