Beschlussvorlage - 0671/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/24 (719) Gesamtschule nningsbruch liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 2 und umfasst die Flurstücke 95, 103, 105, 106, 107, 108, 658 und 659. Im Norden wird das Plangebiet durch die Berchumer Straße, im Osten durch Waldfläche, im Süden durch Gehölzbestand und im Westen durch Wohnbebauung an der Feithstraße begrenzt.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Anlass und Vorlauf des Verfahrens

 

Über die Notwendigkeit zur Errichtung einer vierten Gesamtschule wurde bereits in mehreren Vorlagen berichtet, zuletzt in der Vorlage 0610/2024 zur Schulentwicklungsplanung. Der Dünningsbruch als grundsätzlich möglicher Schulstandort wurde ebenfalls bereits dort diskutiert.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung die folgenden Beschlüsse gefasst (Vorlage 0637/2024):

 

Der Rat der Stadt Hagen sieht die dringende Notwendigkeit, kurzfristig zusätzlichen Schulraum zu schaffen. Er fasste daher u. a. den Beschluss eine mindestens vierzügige Gesamtschule im westlichen Bereich des Areals „Im Dünningsbruch“ zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Maßnahme unverzüglich das erforderliche Planungsrecht zu schaffen.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Gemäß des Ratsbeschlusses wird die Verwaltung das erforderliche Planungsrecht für den Bau der Gesamtschule schaffen. Es erfolgt hierzu die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/24 (719) Gesamtschule nningsbruch. Im Bebauungsplan soll der Großteil des Gebietes als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden. Erste Gespräche mit dem Fachbereich Schule zeigen den Bedarf für eine 5- bis 6-zügige Gesamtschule und eine Dreifeld-Sporthalle auf.

 

r das Gesamtareal am Dünningsbruch ist zu einem späteren Zeitpunkt die Erstellung eines Gesamtkonzepts angedacht, das sowohl die Schulnutzung als auch eine potenzielle wohnbauliche Entwicklung im östlichen Bereich vorsieht. Hierbei ist u. a. die Energieversorgung des Schulgebäudes, der Dreifach-Turnhalle und der Wohnbebauung in einem Detailkonzept zu betrachten.

 

Gegenwärtiger Zustand der Fläche

 

Die Fläche ist überwiegend durch Grünland und durch Gehölzflächen in den Randbereichen geprägt. Im Süden befindet sich eine Eichenallee. Im nördlichen Teil der Fläche befindet sich derzeit eine Hofstelle mit mehreren Nebengebäuden, die von der Straße „Im Dünningsbruch“ erschlossen ist.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Im Regionalplan Ruhr befindet sich das Plangebiet innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB).

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Großteil des Plangebiets als Sonderbaufläche für Landesbehörden und Verwaltung dargestellt. Im Westen ist ein kleiner Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Der Großteil des Plangebiets liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Ein kleines Teilstück im Westen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24/63.

 

Das Plangebiet liegt zum Teil im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Es werden jedoch keine Schutzfestsetzungen getroffen. Im Nordosten grenzt der geschützte Landschaftsbestandteil 1.4.2.36 „nningsbruch“ an. Im Landschaftsplan wird als Entwicklungsziel für die Sonderbaufläche genannt, dass die vorhandenen Gehölze zu erhalten sind.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Dr. André Erpenbach

 

Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.09.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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11.09.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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12.09.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen