Vorschlag zur Tagesordnung - 0595/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Wir fordern die Verwaltung der Stadt Hagen auf im Rahmen jeglicher Äerungen unabhängig von ihrer Form die sogenannte „gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen etc. nicht anzuwenden.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“hrt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird.

2. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Bedeu-tungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung („generisches Maskulinum“) jedes natürliche Geschlecht umfassen. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ ist somit nicht erforderlich, um auf diese Weise alle Geschlechter anzusprechen.

3. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ ist nicht dazu geeignet, zur Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebots nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundge-setzes (GG) oder des Diskriminierungsverbots nach Artikel 3 Absatz 3 GG beizutragen.

 

 

Besondere Berücksichtigung sollten auch Menschen mit Migrationshintergrund erfahren. Gegen die „Gendersprache“ gibt es in diesem Zusammenhang viele Argumente:

 

1. Personen mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Zweitsprache lernen, haben zusätzliche Schwierigkeiten die Regeln und Formen der Gendersprache zu verstehen und korrekt anzuwenden. Dies führt zu Verwirrung und Frustration und erschwert den Lernprozess.

2. Die Einführung und Nutzung von Gendersprache stellt eine zusätzliche Hürde für die Integration dar. Personen, die sich bereits bemühen, die deutsche Sprache zu erlernen und sich in die Gesellschaft zu integrieren, werden durch die zusätzlichen sprachlichen Anforderungen überfordert.

3. Die Bereitstellung von Bildungsressourcen, die Gendersprache erklären und lehren, erfordert zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Diese Ressourcen könnten stattdessen in andere wichtige Bereiche der Unterstützung und Integration von Migranten fließen.

4. Deutsch ist bereits eine komplexe Sprache mit einer anspruchsvollen Grammatik. Die Einführung von Gendersprache fügt eine weitere Schicht von Regeln hinzu, die für Lernende, insbesondere für diejenigen mit wenig formaler Bildung oder Sprachkenntnissen, schwer oder gar nicht verständlich wird.

5. Personen mit Migrationshintergrund kommen aus verschiedenen kulturellen und sprachlichen Hintergründen, in denen das Konzept der Gendersprache unbekannt oder irrelevant ist. Die Einführung dieser Konzepte stößt auf Unverständnis oder Ablehnung.

6. r viele Personen mit Migrationshintergrund steht das Erlernen der grundlegenden Sprachfertigkeiten im Vordergrund. Die Vermittlung zusätzlicher sprachlicher Feinheiten wie der Gendersprache wird als weniger prioritär angesehen, und lenkt Ressourcen und Aufmerksamkeit von diesen grundlegenden Zielen ab.

 

Im Übrigen wurde in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaa-tes Bayern (AGO) im März dieses Jahres beschlossen, dass die Gendersprache mit Son-derzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig ist.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

         

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen