Anfrage - 0824/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Wie wird die zukünftige Abstimmung zwischen den Schulträgern und den Jugendhilfeträgern aussehen?

 

2. Schulträger sollen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger abstimmen. Laut Aussagen der zuständigen Ministerien soll die Zusammenarbeit vor Ort auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Wie soll ein solches gemeinsames Bildungsverständnis vor Ort gestaltet werden?

 

3. Wie sollen zukünftige Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulträger und Jugendhilfeträger gestaltet werden?

 

4.Wie sollen die Vorstellungen der Kinder weiterhin in die Gestaltung der Angebote integriert werden

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 entfällt

 

 

 

 

Begründung

Die Landesregierung hat am Dienstag, den 2. Juli, den Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ verabschiedet, um Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsschulplatz ab dem Schuljahr 2026/27 zu schaffen. Darin ist auch festgelegt, dass die Schulträger zukünftig verpflichtet sind, das Einvernehmen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern herzustellen, um eine enge Zusammenarbeit sicherzustellen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

   

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Beschlüsse

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12.09.2024 - Schulausschuss