Berichtsvorlage - 0822/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachhaltige Ansiedlungskriterien bei der Vermarktung des Areals "Schultenstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Michelle Stein
- Beteiligt:
- HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH wird bei der Vermarktung des Areals „Schultenstraße“ an Unternehmen die Bewertungsmatrix „Nachhaltige Ansiedlungskriterien zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit“ als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sollen in zukünftige Vermarktungsverfahren einfließen. Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Nachhaltige Ansiedlungskriterien zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Stadt Hagen
In der Vergangenheit wurde die Veräußerung von Gewerbeflächen durch Kreise, Kommunen und deren Tochtergesellschaften oft wenig transparent und formalisiert durchgeführt. Mitunter spielten persönliche Beziehungen und Netzwerke eine größere Rolle als objektive Kriterien. Entscheidungen wurden bisweilen hinter verschlossenen Türen getroffen, was zu Ungerechtigkeiten führen konnte. Aspekte der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit gerieten mitunter ins Hintertreffen, und es fehlte an einem klaren Fokus auf langfristige Stadtentwicklung und Ressourcenschonung. Deshalb gehen heute immer mehr Kreise und Kommunen zu einem politisch abgestimmten und transparenten Verfahren nach nachvollziehbaren Kriterien über.
Die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH (nachfolgenden HA.WE genannt) will nun ein solches Verfahren bei der Vermarktung des Areals Schultenstraße erstmalig erproben. Dabei sollen auch Erfahrungen für künftige Vermarktungsprozesse gesammelt werden, die für die Entwicklung angepasster Kriterien und Bewertungen hilfreich sein können. Sofern die Erfahrungen es gebieten, können auch während der Vermarktung des Areals Schultenstraße Anpassungen an der Matrix erfolgen.
Der HA.WE obliegt die Vermarktung des Areals Schultenstraße, das sie über ihre Flächengesellschaft erworben hat. Dabei handelt es sich um eine ca. 4 ha große Industriefläche in Kabel, die nach einer Altlastensanierung wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden soll.
In Hagen sowie in der gesamten Metropole Ruhr werden die verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächenpotenziale immer knapper. Dem geringen Angebot steht jedoch eine große Nachfrage von Unternehmen nach Flächen gegenüber. Daneben gewinnen qualitative Kriterien wie Innovationen, hochwertige und zukunftsorientierte Arbeitsplätze sowie Nachhaltigkeitsaspekte an Bedeutung.
Die HA.WE verfolgt mit ihren vorhandenen und sich in der Entwicklung befindlichen Gewerbeflächen das Ziel,
zukunftsorientierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern,
zukunftsfähige, innovative Unternehmen anzusiedeln,
widerstandsfähige Wirtschaftsstrukturen, zukunftsorientierte Kompetenzfelder und innovative Unternehmensnetzwerke aufzubauen und regionale Wertschöpfungsnetzwerke zu stärken,
die Finanzkraft der Kommune durch die Ansiedlung wachstumsstarker Unternehmen zu erhöhen,
attraktive und ökologisch nachhaltige Gewerbegebiete zu schaffen, die zur Adressbildung der Unternehmen beitragen und
bevorzugt Unternehmen anzusiedeln, die einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Um sicherzustellen, dass Ansiedlungen zur Erreichung dieser Ziele beitragen, wurde die in Anlage 1 enthaltene Bewertungsmatrix entwickelt. Durch sie werden Nutzungskonzepte nach den folgenden fünf Ansiedlungskriterien bewertet.
Gleichzeitig fließen besondere flächenbezogene Aspekte ein. So handelt es sich bei dem Areal „Schultenstraße“ um eines der wenigen Gebiete, die planungsrechtlich die Nutzung als Industriegebiet (GI) ermöglichen. Daher wird dies in der Bewertungsmatrix besonders berücksichtigt.
Kriterien | Gewichtung |
Finanzkraft, Umsatzwachstum und Gewerbesteuer des Unternehmens | 25% |
Zahl und Qualität der durch die Ansiedlung geschaffenen Arbeitsplätze | 30% |
Regionale Verflechtung | 10% |
Innovationsstärke des Unternehmens | 20% |
Umweltfreundliches Bebauungs- und Freiflächenkonzept, Energie- sowie Mobilitätskonzept | 15% |
Nähere Erläuterungen zur Auswahl der Kriterien und zur Punktevergabe sind in der Spalte „Erläuterungen“ zusammengefasst. Die Ansiedlungskriterien dienen dazu transparent zu machen, welche Ansiedlungen einen möglichst großen Beitrag zu den genannten Zielen leisten.
Die Bewertungsmatrix soll als flexibles Bewertungssystem verstanden und eingesetzt werden, mit dem die Vorbereitung von Entscheidungen bei der Grundstücksvermarktung formalisiert wird. Sie soll als politische Entscheidungshilfe und Diskussionsgrundlage verstanden werden. Neben den allgemeinen Kriterien sind bei Grundstücksveräußerungen selbstverständlich immer auch Aspekte des Einzelfalls, die sich nicht durch die schematische Bewertung anhand der Basiskriterien erfassen lassen, zu berücksichtigen. Dies kann ggf. durch Erweiterung des Kriterienkataloges und/oder Modifikation der Bewertung und/oder der Gewichtung erreicht werden. Der insofern notwendige Entscheidungsspielraum wird durch Ermessensklauseln sichergestellt. Zwingende Voraussetzungen für eine Flächenveräußerung, wie z.B. ein Finanzierungsnachweis, müssen unabhängig von den aufgeführten Kriterien erfüllt sein.
Sofern keiner der Interessenten den in der Entscheidungsmatrix niedergelegten Auswahlkriterien in ausreichendem Maße entspricht, steht es im Ermessen der HA.WE, von einer Veräußerung Abstand zu nehmen und zu gegebener Zeit ein erneutes Verfahren zu starten/eröffnen.
Zur Prüfung der Kriterien wird die HA.WE ein Formular erstellen, welches den Unternehmen zur Beschreibung ihres Vorhabens im Rahmen des Ansiedlungsprozesses zur Verfügung gestellt wird. Die HA.WE wird die Fragebögen auswerten und so den Interessenten mit der höchsten Punktzahl ermitteln. Dieser wird als Vorschlag der Geschäftsführung zusammen mit dem Gesamtergebnis der Auswertung dem Aufsichtsrat und den befassten Dienststellen in der Stadtverwaltung Hagen im Rahmen der Vorbereitung von Beschlussfassungen über einen Grundstücksverkauf zur Verfügung gestellt.
Wichtig ist, dass es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren handelt, auf das die Vorschriften des Vergaberechts anzuwenden sind. Dadurch kann der Zeit- und Arbeitsaufwand zur Vorbereitung der Verkaufsentscheidung wesentlich vereinfacht und verkürzt werden.
Nach einem Jahr der Anwendung erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der Bewertungsmatrix bzw. eine Entscheidung über deren weitere Anwendung, auch für andere gewerblich nutzbare Flächen im Eigentum der Stadt Hagen bzw. der HAGEN.AREAL GmbH.
Die Matrix war Gegenstand einer Beratung im Beirat der HA.WE. Viele seiner Hinweise sind in die vorliegende Fassung der Matrix (Anlage 1) eingeflossen. Der Beirat ist übereingekommen, dass die SIHK den Kriterienkatalog ihrer Vollversammlung zu einer Konsultation vorlegt, deren Ergebnis dem Aufsichtsrat für seine Entscheidung zur Kenntnis gebracht wurde. Der Aufsichtsrat hat der Matrix einstimmig zugestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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214,6 kB
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