Beschlussvorlage - 0808/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss der Budgetierungsverträge mit den freien Kulturzentren vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 zu.

2. Die freien Kulturzentren erhalten weiterhin einen um jährlich 2 % indizierten Zuschuss.

3. Während der Vertragslaufzeit kann eine Erhöhung der Sockelbeiträge geprüft werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

 

Mit dieser Vorlage wird die weitere Förderung der vier freien Kulturzentren Allerwelthaus, Hasper Hammer, Kulturzentrum Pelmke und Werkhof Kulturzentrum beschlossen.

 

Bei der Vorstellung der Jahresberichte der Freien Kulturzentren in der Sitzung des Kultur- und Weiterbildungsauschusses vom 18.6.2024 und im Nachgang in einem Brief an die Fraktionen beantragten die Freien Kulturzentren gemeinsam eine Erhöhung des Sockelbeitrags um 10% ab 2025.

 

In den Jahren 2024 und 2025 handelt es sich um einen Doppelhaushalt und für 2025 wurden die Mittel schon veranschlagt. Die bisherigen Zuschüsse inkl. 2-%-Steigerung sollen für die Laufzeit 2025 bis 2029 vertraglich vereinbart werden. Während der Vertragslaufzeit kann eine Erhöhung des Sockelbetrages geprüft werden.

 

Finanzierung

 

Die im Haushaltsplan 2024/2025 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Die Zuschüsse sind im Rahmen der mittelfristigen Planung für die Jahre 2026-2028 mit berücksichtigt, die Planung für 2029 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 zu berücksichtigen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

 

Abschluss der Budgetierungsverträge mit den freien Kulturzentren Allerwelthaus, Hasper Hammer, Kulturzentrum Pelmke und Werkhof Kulturzentrum

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0471

Bezeichnung:

Volkshochschule und Kultur

Auftrag:

1047105

Bezeichnung:

Freie Kultur/ Mitgliedschaften

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531700

Bezeichnung:

Zuschüsse an private Unternehmen

 

 

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531700

278.162 €

283.726 €

289.400 €

295.187 €

301.091 €

Eigenanteil

 

278.162 €

283.726 €

289.400 €

295.187 €

301.091 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

X

Die im Haushaltsplan 2024/2025 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Die Zuschüsse sind im Rahmen der mittelfristigen Planung für die Jahre 2026-2028 mit berücksichtigt, die Planung für 2029 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 zu berücksichtigen.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

 

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz)

Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur

 

 

 

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.09.2024 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen