Beschlussvorlage - 0527/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Bungstockstraße von Lennestraße bis Dümpelstraße wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Straßenbautechnische Betrachtung

Die Bungstockstraße zwischen der Lennestraße und der mpelstraße soll ausgebaut werden.

Die Länge der Ausbaustrecke zwischen der Lennestraße und der mpelstraße

beträgt ca. 300 m. Die Bungstockstraße besteht aus einer Fahrbahn und beidseitig angelegten Gehwegen. Die Breite der Fahrbahnfläche beträgt ca. 6,0 m, die Breite der Gehwegfläche links

und rechts neben der Fahrbahn jeweils ca. 2,0 m.

Die Straße weist diverse Straßenschäden auf. Durch Hinweisschilder wird auf die Straßenschäden hingewiesen.

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) erfolgt der Ausbau nach der Belastungsklasse 1,8.

Dies bedeutet einen Aufbau von 4 Zentimeter Asphaltbeton und einer 14 Zentimeter

starken bituminösen Tragschicht. Die Stärke des Gesamtaufbaus beträgt 65 cm.

 

Bei den Gehwegen kommt das „Standardrechteckpflaster“ mit den Abmessungen

10/20/10 in grauer Farbe zur Ausführung. Die Stärke des Pflasterbettes beträgt 3 cm.

 

Die Beleuchtungsmasten werden erneuert und an die Gehweg-Hinterkante versetzt. Die Beleuchtungskörper werden wieder verwendet, da diese noch relativ neu sind.

 

Kanalbaumaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Der Ausbau ist für 2025 vorgesehen.

 

Der oben beschriebene Ausbaustandard erfüllt die technischen Mindestanforderungen.

 

 

Die Kosten des Ausbaus der Bungstockstraße werden auf ca. 1.218.000 € brutto geschätzt.

.

 

 

Beitragsrechtliche Betrachtung

 

Bei der Bungstockstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße.

Die Bungstockstraße wurde 1972 erstmalig endgültig hergestellt. Im Jahr 1973 wurden Erschließungsbeiträge für die Bungstockstraße erhoben. Seit der erstmaligen endgültigen Herstellung sind 52 Jahre vergangen. Die anstehende Baumaßnahme wird als KAG-Maßnahme nach § 8 KAG eingestuft. Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Das Land wird voraussichtlich ca. 80 % des beitragsfähigen Aufwandes erstatten.

 

 

Finanzielle Betrachtung konsumtiv

 

Es wurden Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 21.420 Euro angesetzt. Die Förderung durch das Land in Höhe von 80% wird angestrebt, so dass mit einem Ertrag von rund 17.140 Euro auf dem Festwert Öffentliche Straßenbeleuchtung gerechnet werden kann.

Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert von 62.184 Euro in Abgang gebracht. Allerdings gibt es noch einen bestehenden Sonderposten in Höhe von 49.725 Euro der aufgelöst werden muss. Dies führt zu einem tatsächlichen Aufwand in Höhe von 12.459 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

 

Finanzielle Betrachtung investiv

 

Die Ausbaukosten wurden seitens der Verkehrsplanung mit rund 1.123.500 Euro und WBH-Kosten von rund 94.400 Euro angesetzt. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 1.218.000 Euro. Allerdings muss hier die Beleuchtung, da konsumtiv, abgezogen werden. Somit ergeben sich für die investive Betrachtung rund 1.196.580 Euro.

 

Im Haushaltsjahr 2024 steht eine Ermächtigungsübertragung aus 2023 in Höhe von 160.000 Euro zur Verfügung, die noch einmal in das nächste Jahr übertragen werden muss. Für das Haushaltsjahr 2025 sind 786.000 Euro eingeplant. Somit stehen dann insgesamt 946.000 Euro zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 250.580 Euro wird dann in der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt.

 

Beim Land wird eine Förderung von 80% der Kosten beantragt werden. Es wird daher von einer Einzahlung in Höhe von 957.264 Euro ausgegangen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der „Bungstockstraße“ zwischen „Lennestraße“ und „mpelstraße“, ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80% des beitragsfähigen Aufwandes übernommen.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121001

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenart:

436130

Bezeichnung:

Festwert ÖSB, Erschließungsbeiträge

 

527530

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Beleuchtung

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

436130

0

0

-17.140

0

0

Aufwand (+)

527530

0

21.420

0

0

0

Eigenanteil

 

0

21.420

-17.140

0

0

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5.000342.

Bezeichnung:

KAG Bungstockstraße

Finanzposition:

688200

Bezeichnung:

Einzahlungen aus Beiträgen KAG

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

688200

-957.264

0

0

0

-957.264

0

Auszahlung (+)

785200

1.196.580

0

946.000

250.580

0

0

Eigenanteil

239.316

0

946.000

250.580

-957.264

0

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. muss im Rahmen der Haushaltsplanung 26/27 berücksichtigt werden.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert von 62.184 Euro in Abgang gebracht. r die Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Umbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung.

Im Anschluss, ist die „Bungstockstraße“ in der Bilanz mit 1.196.580 Euro zu aktivieren. Dabei entfallen rund 726.330 Euro auf die Fahrbahn und rund 470.250 Euro auf den Gehweg.

Bei einer Nutzungsdauer für die Straße von 50 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 14.527 Euro zu rechnen. Bei einer Nutzungsdauer für den Gehweg von 40 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 11.756 Euro zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung der „Bungstockstraße“, um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 957.264 Euro zu passivieren. Davon entfallen 581.059 (60,7%) Euro auf die Fahrbahn und 376.205 Euro (39,3%) auf den Gehweg. Die Auflösung des Sonderpostens, parallel zur Abschreibung, führt bei der Fahrbahn zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von rund 11.621 Euro und beim Gehweg zu einem jährlichen Ertrag von rund 9.405 Euro. Der Abgang des Altbestandes führt zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 49.725 Euro. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung, wird ebenfalls mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Daraus ergibt sich ein tatsächlicher Abgang in Höhe von 12.459 Euro.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

18.270

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

26.283

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

44.553

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- € 21.026

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

23.527

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden schen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Martina Soddemann

Beigeordnete VB 3

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.08.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Erneuerung der Bungstockstraße von Lennestraße bis Dümpelstraße wird - wie in der Vorlage dargestellt - zugestimmt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

BSW

1

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0