Beschlussvorlage - 0527/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Bungstockstraße von Lennestraße bis Dümpelstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Birgit Reichl
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.08.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Straßenbautechnische Betrachtung
Die „Bungstockstraße“ zwischen der „Lennestraße“ und der „Dümpelstraße“ soll ausgebaut werden.
Die Länge der Ausbaustrecke zwischen der „Lennestraße“ und der „Dümpelstraße“
beträgt ca. 300 m. Die „Bungstockstraße“ besteht aus einer Fahrbahn und beidseitig angelegten Gehwegen. Die Breite der Fahrbahnfläche beträgt ca. 6,0 m, die Breite der Gehwegfläche links
und rechts neben der Fahrbahn jeweils ca. 2,0 m.
Die Straße weist diverse Straßenschäden auf. Durch Hinweisschilder wird auf die Straßenschäden hingewiesen.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) erfolgt der Ausbau nach der Belastungsklasse 1,8.
Dies bedeutet einen Aufbau von 4 Zentimeter Asphaltbeton und einer 14 Zentimeter
starken bituminösen Tragschicht. Die Stärke des Gesamtaufbaus beträgt 65 cm.
Bei den Gehwegen kommt das „Standardrechteckpflaster“ mit den Abmessungen
10/20/10 in grauer Farbe zur Ausführung. Die Stärke des Pflasterbettes beträgt 3 cm.
Die Beleuchtungsmasten werden erneuert und an die Gehweg-Hinterkante versetzt. Die Beleuchtungskörper werden wieder verwendet, da diese noch relativ neu sind.
Kanalbaumaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Ausbau ist für 2025 vorgesehen.
Der oben beschriebene Ausbaustandard erfüllt die technischen Mindestanforderungen.
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Die Kosten des Ausbaus der Bungstockstraße werden auf ca. 1.218.000 € brutto geschätzt.
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Beitragsrechtliche Betrachtung
Bei der „Bungstockstraße“ handelt es sich um eine Anliegerstraße.
Die „Bungstockstraße“ wurde 1972 erstmalig endgültig hergestellt. Im Jahr 1973 wurden Erschließungsbeiträge für die „Bungstockstraße“ erhoben. Seit der erstmaligen endgültigen Herstellung sind 52 Jahre vergangen. Die anstehende Baumaßnahme wird als KAG-Maßnahme nach § 8 KAG eingestuft. Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Das Land wird voraussichtlich ca. 80 % des beitragsfähigen Aufwandes erstatten.
Finanzielle Betrachtung – konsumtiv –
Es wurden Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 21.420 Euro angesetzt. Die Förderung durch das Land in Höhe von 80% wird angestrebt, so dass mit einem Ertrag von rund 17.140 Euro auf dem Festwert Öffentliche Straßenbeleuchtung gerechnet werden kann.
Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert von 62.184 Euro in Abgang gebracht. Allerdings gibt es noch einen bestehenden Sonderposten in Höhe von 49.725 Euro der aufgelöst werden muss. Dies führt zu einem tatsächlichen Aufwand in Höhe von 12.459 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.
Finanzielle Betrachtung – investiv –
Die Ausbaukosten wurden seitens der Verkehrsplanung mit rund 1.123.500 Euro und WBH-Kosten von rund 94.400 Euro angesetzt. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 1.218.000 Euro. Allerdings muss hier die Beleuchtung, da konsumtiv, abgezogen werden. Somit ergeben sich für die investive Betrachtung rund 1.196.580 Euro.
Im Haushaltsjahr 2024 steht eine Ermächtigungsübertragung aus 2023 in Höhe von 160.000 Euro zur Verfügung, die noch einmal in das nächste Jahr übertragen werden muss. Für das Haushaltsjahr 2025 sind 786.000 Euro eingeplant. Somit stehen dann insgesamt 946.000 Euro zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 250.580 Euro wird dann in der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt.
Beim Land wird eine Förderung von 80% der Kosten beantragt werden. Es wird daher von einer Einzahlung in Höhe von 957.264 Euro ausgegangen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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| sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| positive Auswirkungen (+) |
| keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der „Bungstockstraße“ zwischen „Lennestraße“ und „Dümpelstraße“, ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80% des beitragsfähigen Aufwandes übernommen. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1210 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Auftrag: | 1121001 | Bezeichnung: | Straßen |
Kostenstelle: | 56200 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Kostenart: | 436130 | Bezeichnung: | Festwert ÖSB, Erschließungsbeiträge |
| 527530 | Bezeichnung: | Aufwand Festwert Beleuchtung |
| Kostenart | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Ertrag (-) | 436130 | 0 | 0 | -17.140 | 0 | 0 |
Aufwand (+) | 527530 | 0 | 21.420 | 0 | 0 | 0 |
Eigenanteil |
| 0 | 21.420 | -17.140 | 0 | 0 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1210 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5.000342. | Bezeichnung: | KAG Bungstockstraße |
Finanzposition: | 688200 | Bezeichnung: | Einzahlungen aus Beiträgen KAG |
| 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Einzahlung (-) 688200 | -957.264 | 0 | 0 | 0 | -957.264 | 0 |
Auszahlung (+) 785200 | 1.196.580 | 0 | 946.000 | 250.580 | 0 | 0 |
Eigenanteil | 239.316 | 0 | 946.000 | 250.580 | -957.264 | 0 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. muss im Rahmen der Haushaltsplanung 26/27 berücksichtigt werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert von 62.184 Euro in Abgang gebracht. Für die Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Umbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung. Im Anschluss, ist die „Bungstockstraße“ in der Bilanz mit 1.196.580 Euro zu aktivieren. Dabei entfallen rund 726.330 Euro auf die Fahrbahn und rund 470.250 Euro auf den Gehweg. Bei einer Nutzungsdauer für die Straße von 50 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 14.527 Euro zu rechnen. Bei einer Nutzungsdauer für den Gehweg von 40 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 11.756 Euro zu rechnen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich bei der Erneuerung der „Bungstockstraße“, um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 957.264 Euro zu passivieren. Davon entfallen 581.059 (60,7%) Euro auf die Fahrbahn und 376.205 Euro (39,3%) auf den Gehweg. Die Auflösung des Sonderpostens, parallel zur Abschreibung, führt bei der Fahrbahn zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von rund 11.621 Euro und beim Gehweg zu einem jährlichen Ertrag von rund 9.405 Euro. Der Abgang des Altbestandes führt zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 49.725 Euro. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung, wird ebenfalls mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Daraus ergibt sich ein tatsächlicher Abgang in Höhe von 12.459 Euro. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | € 18.270 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € 26.283 |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | € 44.553 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - € 21.026 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € 23.527 |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. |
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Martina Soddemann Beigeordnete VB 3
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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891,5 kB
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28.08.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Erneuerung der Bungstockstraße von Lennestraße bis Dümpelstraße wird - wie in der Vorlage dargestellt - zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 2 |
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BSW | 1 |
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SPD | 1 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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AfD | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||