Mitteilung - 0773/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Containerstandort Hohenlimburger Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Bettina Renfordt
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb; HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.08.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Von Seiten der Politik und der Bürgerschaft wurde mehrfach die Bitte geäußert, in der Hohenlimburger Innenstadt Container für Altpapier und Altglas aufzustellen, so dass diese für die Bewohner der Innenstadt möglichst fußläufig erreichbar sind. In der Vergangenheit hat die Verwaltung unterschiedliche Standorte für die Einrichtung eines Containerstandortes geprüft. Die letzten drei Prüfungen betrafen folgende Vorschläge:
• Nutzung eines Teils des Parkplatzes an der Freiheitstraße bzw. Bezirksverwaltungsstelle
• Bereich Langenkampstraße, Freifläche gegenüber dem ehemaligen Café Journal
• die beiden Parkplätze neben dem Motorradparkplatz hinter dem Rathaus Hohenlimburg
Alle bisherigen Bemühungen sind an rechtlichen, baulichen oder auch den verkehrlichen Voraussetzungen gescheitert, zumal die Leerung der Container mittels eines Schwerlastfahrzeugs erfolgt.
Die Verwaltung beabsichtigt nun, einen Containerstandort an der Bahnstraße einzurichten und einen Teil des rechten Parkstreifens in Richtung Kreisverkehr dafür zu nutzen (Foto). Der zweite Seitenstreifen hat eine Länge von ca. 24 m und bietet zurzeit Platz für vier Fahrzeuge. Lt. HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb wird für einen Containerstandort mit je zwei Altpapier- und zwei Altglascontainern eine Länge von ca. 12 m benötigt. Hinzu kämen ca. 2,5 m für zwei Altkleidercontainer. Rein rechnerisch bleibt noch eine Parkfläche für einen PKW erhalten. Die Beschilderung des betreffenden Seitenstreifens wird zweckentsprechend angepasst.
Seitens der beteiligten Fachbereiche der Stadt Hagen (Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen und Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung) wie auch des Hagener Entsorgungsbetriebs (HEB GmbH), der DOGA Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH und der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH bestehen keine Bedenken gegen die Nutzung des Seitenstreifens als Containerstandort bzw. konnten Fragestellungen zur notwendigen Beschilderung, zur Aufstellbarkeit des Entladefahrzeugs oder zur Passierbarkeit des Straßenabschnitts im Falle der Containerleerung geklärt werden. Die Standfestigkeit des Platzes ist gewährleistet wie auch die generelle Befahrbarkeit der Straße mit einem Schwerlastfahrzeug.

Foto: Bahnstraße in Hohenlimburg
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
