Mitteilung - 0773/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

 

 

Begründung

 

 

Von Seiten der Politik und der rgerschaft wurde mehrfach die Bitte geäert, in der Hohenlimburger Innenstadt Container für Altpapier und Altglas aufzustellen, so dass diese für die Bewohner der Innenstadt möglichst fußufig erreichbar sind. In der Vergangenheit hat die Verwaltung unterschiedliche Standorter die Einrichtung eines Containerstandortes geprüft. Die letzten drei Prüfungen betrafen folgende Vorschläge:

 

                     Nutzung eines Teils des Parkplatzes an der Freiheitstraße bzw. Bezirksverwaltungsstelle

                     Bereich Langenkampstraße, Freifläche gegenüber dem ehemaligen Café Journal

                     die beiden Parkplätze neben dem Motorradparkplatz hinter dem Rathaus Hohenlimburg

 

Alle bisherigen Bemühungen sind an rechtlichen, baulichen oder auch den verkehrlichen Voraussetzungen gescheitert, zumal die Leerung der Container mittels eines Schwerlastfahrzeugs erfolgt. 

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun, einen Containerstandort an der Bahnstraße einzurichten und einen Teil des rechten Parkstreifens in Richtung Kreisverkehr dafür zu nutzen (Foto). Der zweite Seitenstreifen hat eine Länge von ca. 24 m und bietet zurzeit Platz für vier Fahrzeuge. Lt. HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb wird für einen Containerstandort mit je zwei Altpapier- und zwei Altglascontainern eine Länge von ca. 12 m benötigt. Hinzu kämen ca. 2,5 m für zwei Altkleidercontainer. Rein rechnerisch bleibt noch eine Parkfläche für einen PKW erhalten. Die Beschilderung des betreffenden Seitenstreifens wird zweckentsprechend angepasst. 

 

Seitens der beteiligten Fachbereiche der Stadt Hagen (Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen und  Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung) wie auch des Hagener Entsorgungsbetriebs (HEB GmbH), der DOGA Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH und  der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH bestehen keine Bedenken gegen die Nutzung des Seitenstreifens als Containerstandort bzw. konnten Fragestellungen zur notwendigen Beschilderung, zur Aufstellbarkeit des Entladefahrzeugs oder zur Passierbarkeit des Straßenabschnitts im Falle der Containerleerung geklärt werden. Die Standfestigkeit des Platzes ist gewährleistet wie auch die generelle Befahrbarkeit der Straße mit einem Schwerlastfahrzeug.

 

 

Foto: Bahnstraße in Hohenlimburg

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

gez. Dr. André Erpenbach

 

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.08.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg