Beschlussvorlage - 0688/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die europaweite Ausschreibung von Durchführungsaufträgen an externe Leistungserbringer zur Sicherstellung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports im Rettungsdienst der Stadt Hagen gemäß § 13 Rettungsdienstgesetz NRW für drei Jahre mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr.

 

Die Auftragserteilung soll so schnell wie möglich erfolgen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) ist vom Rat in der Sitzung am 27.06.2024 beschlossen worden (siehe Drucksache Nr. 0445/2024). Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Prüfung der eigenen Ressourcen, die rettungsdienstlichen Leistungen, die der Träger nicht selbst stellen wird, öffentlich auszuschreiben. Die interne Prüfung hat ergeben, dass fachlich qualifiziertes Personal für die Besetzung von vier Rettungstransportwagen (RTW) und drei Krankentransportwagen (KTW) derzeit nicht zur Verfügung steht. Eine Nachqualifizierung von ausreichendem Personal ist kurzfristig nicht möglich. Aktuell erfolgt die Besetzung von drei KTW und zwei RTW bereits über die Hilfsorganisationen.

 

Die über die Personalgestellung hinaus r den Betrieb der Rettungsmittel erforderlichen DIN-gerechten Ressourcen werden durch den Träger gestellt.

 

Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 26 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hagen verpflichtet, vor der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Auszuschreibung durchzuführen. Aufgrund des Gesamtvolumens der Maßnahme ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die Vergabe der einzelnen Lose soll so schnell wie möglich erfolgen.

 

Bei den Kosten für die Personalgestellung handelt es sich um einen ansatzfähigen Aufwand im Rahmen der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes. Die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren ist somit gewährleistet.

 

Begründung

 

Nach § 6 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.

 

Mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplanes ist eine zumindest vorübergehende Ausweitung der externen Vergabe zur Durchführung von Rettungsdienstleistungen in der Stadt Hagen erforderlich. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Soll-Konzeptes führen aufgrund der vom Gutachter verwendeten Berechnungsmethode, nach der insbesondere die Einsatzhäufigkeit und Paralleleinsätze bewertet werden, zu einem zusätzlichen Bedarf an Rettungsmitteln, die entsprechend personell zu besetzen sind.

 

r den Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent (bis 31.12.2026) beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen. Als Fahrer oder Fahrerin fachlich geeignet ist r den Krankentransport, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet worden ist, r die Notfallrettung, wer als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet worden ist. Mit eigenem Personal kann lediglich ein Teil der Rettungsmittel dauerhaft besetzt werden. Die darüber hinaus gehende rettungsdienstliche Versorgung ist auszuschreiben. Grundsätzlich ist die Notfallrettung aber wie bisher von der Stadt Hagen als Trägerin des Rettungsdienstes sicherzustellen.

 

Bisher unterstützen die Hilfsorganisationen bereits mit der Besetzung von drei KTW und zwei RTW. Die Besetzung der Einsatzfahrzeuge mit fachlich qualifiziertem nicht notärztlichem Personal soll jetzt im Einklang mit den haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen extern vergeben werden. Die Ausschreibung ist in 7 verschiedenen Losen vorgesehen:

 

Los 1 = Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung

 Standort: Rettungswache „Wachbereich Innenstadt “

 glich sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.1x RTW: 7.30 bis 07:30 Uhr  (24 Std.)

 

Los 2 = Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung

 Standort: Rettungswache „Wachbereich Innenstadt “

 glich sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.1x RTW: 7.30 bis 07:30 Uhr  (24 Std.)

 

Los 3 = Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung

 Standort: Rettungswache „Wachbereich Innenstadt “

 glich sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.1x RTW: 7.30 bis 19:30 Uhr  (12 Std.)

 

Los 4 = Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung

 Standort: Rettungswache „Wachbereich Hohenlimburg“

 5 Tage die Woche (Mo Fr), die Gestellung umfasst auch die Feiertage.

 1x RTW: 07:30 bis 19:30 Uhr (12 Std.)

 

Los 5 = Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports

 Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hagen sowie darüber hinaus (sog.  Fernfahrten).

 Standort: “Wachbereich Innenstadt“

 nf Tage die Woche (Mo-Fr):1x KTW von 09:00 bis 21:00 Uhr (12 Std.)

 

Los 6 = Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports

 Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hagen sowie darüber hinaus (sog.  Fernfahrten).

 Standort: “Wachbereich Innenstadt“

 sechs Tage die Woche, Mo-Sa. 1 x KTW von 07.30 bis 19.30 Uhr (12 Std.)

 

Los 7 = Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports

 Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hagen sowie darüber hinaus (sog.  Fernfahrten).

 Standort: “Wachbereich Innenstadt“

 sechs Tage die Woche, Mo-Sa. 1 x KTW: von 07.30 bis 07:30 Uhr, (24 Std.)

 

Derzeit wird der Versorgungsauftrag für die rettungsdienstliche Versorgung überwiegend durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sichergestellt. Bedingt durch die im Rettungsdienstbedarfsplan neu implementierten Rettungsmittel, ist eine temporäre Erweiterung des Personalkörpers mit externen Leistungserbringern erforderlich. Die Vergabe öffentlicher Aufträge hat im Einklang mit der Vergabeverordnung und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu erfolgen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist die Stadt Hagen verpflichtet, die Gestellung von externen Leistungserbringern öffentlich auszuschreiben und einen schriftlichen Versorgungsvertrag zu schließen. Die Laufzeit dieser Verträge ist nach dem Rettungsgesetz auf die Dauer von höchstens fünf Jahren beschränkt. Es ist beabsichtigt, die Lose r die nächsten drei Jahre mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr auszuschreiben.

 

Bei den Kosten für die Personalgestellung handelt es sich um einen ansatzfähigen Aufwand im Rahmen der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes. Die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren ist somit gegeben. Das Einvernehmen der Kostenträger zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans liegt vor.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Personalgestellung für die Durchführung des Rettungsdienstes

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Auftrag:

1027001

Bezeichnung:

Notfallrettung

Kostenart:

432100

Bezeichnung:

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

 

529100

Bezeichnung:

Aufw. für sonst. Dienstleistungen Fachamt

 

 

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

432100

-1.450.000 €

-3.016.000 €

-3.136.640 €

-3.262.106 €

-3.392.590 €

Aufwand (+)

529100

1.450.000 €

3.016.000 €

3.136.640 €

3.262.106 €

3.392.590 €

Eigenanteil

 

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

Teilplan:

0270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Auftrag:

1027003

Bezeichnung:

Krankentransport

Kostenart:

432100

Bezeichnung:

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

 

529100

Bezeichnung:

Aufw. für sonst. Dienstleistungen Fachamt

 

 

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

432100

-750.000 €

-1.560.000 €

-1.622.400 €

-1.687.296 €

-1.754.788 €

Aufwand (+)

529100

750.000 €

1.560.000 €

1.622.400 €

1.687.296 €

1.754.788 €

Eigenanteil

 

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

X

Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von den Geboten auf die einzelnen Lose. Im Haushalt für 2025 sind bereits Mittel für die Personalgestellung eingeplant. Der Aufwand ist über die Rettungsdienstgebühren refinanziert. Die finanziellen Auswirkungen ab dem Jahr 2026 werden in der nächsten Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Dr. André Erpenbach

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen