Beschlussvorlage - 0380/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Beschluss über den II. Nachtrag zur Satzung der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH)2. Gründung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) durch die Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH)hier: Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0353/2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Satzung der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen folgt dem Beschluss des Verwaltungsrates der SEH vom 25.04.2006 und
stimmt der Gründung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(HEG) durch die Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH)
auf Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfs eines
Gesellschaftsvertrages zu.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der
Bezirksregierung durchzuführen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.08.2006.
Sachverhalt
Die Beschlussvorschläge dieser Vorlage ersetzen die in der Vorlage 0353/2006 enthaltenen Vorschläge.
Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2006 mit der Thematik befasst und dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt. Dabei wurde beschlossen, die von der Verwaltung vorgeschlagene weitergehende Änderung der Anstaltssatzung vorzunehmen und den Vorschlägen der Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat teilweise zu folgen. Der genaue Beschlusswortlaut ist beigefügt.
Die Änderung der Anstaltssatzung kann sich zur angemessenen
Wahrung der Rechte der Stadt Hagen und SEH nicht auf die Erweiterung des
Tätigkeitsspektrums beschränken. Eine Anbindung der neu zu gründenden
Gesellschaft an Vorgaben aus der Stadt Hagen und der SEH muss ebenfalls
vorgesehen werden. Diesem Zweck dient die Ergänzung der §§ 7 und 8 der
Anstaltssatzung.
Durch die Änderung des § 7 Abs. 1 wird
sichergestellt, dass Vertreter der SEH in der Gesellschafterversammlung der
Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) den Weisungen des
Verwaltungsrates der SEH hinsichtlich ihres Stimmverhaltens unterworfen sind.
Die Beschränkung des Weisungsrechts auf
Beteiligungsunternehmen, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 %
beteiligt ist, erscheint notwendig, da die SEH auch an der C.C. Reststoff-Aufbereitung
GmbH & Co. KG sowie der C.C. Reststoff-Aufbereitung-Verwaltungs GmbH (beide
nachstehend als CCR bezeichnet) mit jeweils 20 % beteiligt ist und in diesen
Gesellschaften auch Entscheidungen von ausgesprochen geringer finanzieller
Bedeutung der Gesellschafterversammlung obliegen. Eine Erstreckung des Weisungsrechtes
auf alle Beteiligungsunternehmen würde daher die Entscheidungsfindung in der
CCR unangemessen erschweren. Die Grenzziehung bei einem Anteil von 25 %
erscheint sinnvoll, um die Vorteile einer “Sperrminorität” angemessen
ausnutzen zu können.
Um eine Anbindung der HEG über die SEH auch an
die Stadt Hagen zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, auch § 8 Abs. 2 der
Anstaltssatzung entsprechend zu ergänzen. § 8 Abs. 2 unterwirft bedeutsame Entscheidungen
der Organe des Kommunalunternehmens der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
Diese Anbindung muss auch dann noch sichergestellt werden, wenn Aufgaben nicht
durch das Kommunalunternehmen selbst, sondern durch von ihm maßgeblich
beeinflusste Beteiligungsunternehmen wahrgenommen werden. Dies wird durch die
vorgeschlagene Ergänzung gewährleistet.
In der Sitzung des Verwaltungsrates wurden auch
Änderungswünsche von Seiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert. Diese sind
als Anlage der Vorlage beigefügt. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, der
Anregung unter Ziff. 3 dieser Vorschläge zu folgen.
In dem der Vorlage 0353/2006 beigefügten Entwurf
des Gesellschaftsvertrages waren noch kleinere Unstimmigkeiten enthalten, die
ausgeräumt werden mussten. Es wurden § 2 Abs. 1 ergänzt sowie die §§ 8 und 10
redaktionell überarbeitet. Die sich ergebende Fassung ist beigefügt.

11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Satzung der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen folgt dem Beschluss des Verwaltungsrates der SEH vom 25.04.2006 und
stimmt der Gründung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(HEG) durch die Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (SEH)
auf Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfs eines
Gesellschaftsvertrages zu.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der
Bezirksregierung durchzuführen.
4.
Die
Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH hat die Aufgabe
folgende Flächen umgehend zu erschließen:
Rolandstraße 16 Wohneinheiten
Liebigstr./Thaerstr. 12 Wohneinheiten
Steltenberg/Saatland 04 Wohneinheiten
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.08.2006.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |