Berichtsvorlage - 0701/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ischelandpark, hier: Projektskizze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz; FB55 - Jugend und Soziales; FB69 - Umweltamt; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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03.09.2024
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.09.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der mit der Haushaltsplanung eingereichte Projektzeitplan ist abhängig von der Förderung, die für die Planung dieser freiwilligen Aufgabe zugrunde gelegt wurde. Ein erneuter Förderaufruf zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ist in diesem Jahr bisher nicht erfolgt. Andere Förderprogramme sind auf die Förderfähigkeit hin untersucht worden, bieten jedoch nur für Teilbereiche eine bedingte Chance auf Anerkennung.
Die Beauftragung einer hydrographischen Vermessung gestaltet sich derzeit aufgrund der geringen Bereitschaft qualifizierter Unternehmen diese zeitnah vorzunehmen als schwierig. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Projektskizze und bei Vorliegen der Messergebnisse über zwei Förderzugänge Fördermittel beantragen. Bundesmittel werden über das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Modul C.5 Schaffung von Naturoasen, hier: Innerörtliche Kleingewässer renaturieren“ beantragt werden, alternativ für die Sanierung des Ischelandteichs über das Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ des Landes über die Bezirksregierung Arnsberg.
Begründung
Projektzeitplan:
Stand Februar 2023 hatte die Verwaltung einen Zeitplan für die Planung und Realisierung erarbeitet, der der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2024/25 zugrunde gelegt wurde. Dieser Zeitplan beruht auf einem Regelzeitplan für Projekte dieser Größenordnung und Komplexität ohne die Einplanung möglicher relevanter Störungen. Ein solcher Zeitplan ist regelmäßig bei der Haushaltsplanung im Vorfeld der Mitteleinplanung anzufertigen.
Dieser sah folgende Planungs- und Umsetzungsschritte vor:
2024 - 2. Quartal: Hydrographische Vermessung
2024 - 3. Quartal: Projektskizze zur Beantragung von Fördermitteln
2025 Planungsleistungen (Vergabe an Extern)
2026 Durchführung der Baumaßnahme
2027 Fertigstellungspflege
2028 Entwicklungspflege und Abschluss der Maßnahme
Die Auslandung (Entschlammung) des Ischelandteichs hatte bei der Umsetzung der Maßnahmen zu Umgestaltung des Ischelandparks seitens der Verwaltung von Beginn an erste Priorität. Bisher ist es der Verwaltung bzw. dem WBH noch nicht gelungen ein Unternehmen zu beauftragen, welches in der Lage ist, die hydrographische Vermessung der Gewässersohle und die Ermittlung der Massen für die Sedimententnahme vorzunehmen. Bisher wurden mehrere Unternehmen kontaktiert, z. T. liegen auch Angebote vor. Volle Auftragsbücher oder Bedingungen die von Auftraggeberseite nur bedingt erfüllt werden können, haben bisher jedoch noch nicht zum Vertragsabschluss geführt. Die Verwaltung ist bemüht weitere Unternehmen anzusprechen, um letztlich eines davon beauftragen zu können.
Finanzierung
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024/25 und das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024 wurden im April dieses Jahres vom Rat beschlossen. Seit dem 14.06.2024 ist der Haushalt nunmehr genehmigt unter der Maßgabe, dass die Maßnahmen des HSK umzusetzen sind. Auf die Höhe der geplanten investiven Auszahlungen gemäß der Investitionsplanung und die Auswirkungen auf die weiter voranschreitende Verschuldung wird seitens der Bezirksregierung Arnsberg explizit Bezug genommen.
Die im Haushalt zur Verfügung stehenden bzw. eingeplanten Finanzmittel gemäß Planung Stand Februar 2023 belaufen sich für die nächsten Jahre, basierend auf dem zugrunde gelegten Zeitplan (s. o., gleichfalls Stand Februar 2023) wie folgt:
| Auszahlung | Einnahmen | Eigenanteil |
2024: | 10.000 € | 8.500 € | 1.500 € |
2025: | 237.000 € | 201.450 € | 35.550 € |
2026: | 2.045.000 € | 1.738.000 € | 306.750 € |
2027: | 2.500 € | 2.125 € | 375 € |
2028: | 2.500 € | 2.125 € | 375 € |
Förderung
Zum Zeitpunkt der Einplanung in den Haushalt im Februar 2023 ging die Verwaltung davon aus, im September 2024 eine Projektskizze für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ einreichen zu können. Ein erneuter Aufruf zu diesem Förderprogramm ist bisher jedoch nicht erfolgt. Auf Rückfrage beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wurde mitgeteilt, dass dieses Förderprogramm bislang nicht verstetigt wurde. Die Entscheidung, ob für das Programm weitere Finanzmittel bereitgestellt werden und es einen erneuten Aufruf geben wird, behält sich der Bundestag vor. Meldungen aus dem Bundesministerium im Juni dieses Jahres war zu entnehmen, dass in diesem Jahr keine Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfond für dieses Bundesprogramm bewilligt wurden. Der Beginn der weiteren Planung für dieses Projekt hätte auf jeden Fall auch nur dann erfolgen können, wenn das Projekt erfolgreich in dieses Programm aufgenommen worden wäre.
Im Frühjahr 2024 wurde stattdessen das Förderprogramm des Bundes „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ bekannt gegeben. Dieses bietet Förderbedingungen für die das Projekt ‚Umgestaltung Ischelandpark und Sanierung Ischelandteich‘ mit einem großen Teil der in der Projektskizze dargestellten Maßnahmen als förderfähig anerkannt werden könnte. Das Modul C „Schaffung von Naturoasen“, welches Maßnahmen zur Renaturierung von innerörtlichen Kleingewässern als förderfähig anerkennt, könnte die Sanierung des Ischelandteichs (Entschlammung bei hohem Verlandungsgrad und biodiversitätsfördernde Gestaltung der Uferbereiche), die Offenlegung des Ischelandbachs einschließlich der Herstellung einer multifunktionalen Retentionsfläche als Maßnahme des natürlichen Regenwasserrückhalts ermöglichen.
Um in den zwei vorgenannten Förderprogrammen jeweils einen Antrag stellen zu können müssen die entsprechenden Teilbereich Wiese und/oder der Teilbereich Ischelandteich weiter auf das jeweilige spezifische Förderziele hin qualifiziert werden.
Fazit
Derzeit laufen mehrere große und komplexe Freiraumplanungen parallel (Seepark Hengstey, Hohenlimburg an die Lenne, Skateanlage Hameckepark, Fritz-Steinhoff-Park etc.) und es gibt eine lange Liste weiterer Projektideen aus Politik und Verwaltung, die in regelmäßigen Abständen den Bedarf nach Sachstandsberichten auslösen. Sowohl die Personalressourcen in der Stadtverwaltung, wie auch beim WBH zur Projektbearbeitung sind begrenzt. Prioritär werden daher die Projekte und Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal bearbeitet, die bereits
(1) einen positiven Förderbescheid erhalten haben,
(2) für die es aktuell Förderprogramme gibt, auf die sich beworben werden kann und die daher qualifiziert werden müssen, oder
(3) durch politischen Beschluss (z. B. Rates, JHA) eine Priorisierung erhalten haben (z. B. Projektgruppe SeePark Hengstey, beschlossenen Prioritätenliste Kinderspielplätze).
Aus diesem Grund wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der bereits geförderten Projekte (1. Priorität) für das Projekt ‚Umgestaltung Ischelandpark und Sanierung Ischelandteich‘ an erster Stelle die Planung zur Sanierung des Teiches dahingehend weiter qualifizieren, dass eine Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Förderprogramm des Bundes „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ möglich wird. Parallel zur Beauftragung der hydrographischen Vermessung wird die Verwaltung auf der Grundlage der Projektskizze auch mit der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg das Gespräch suchen, um auszuloten, ob und wie alternativ ein Förderzugang über das Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ zur Sanierung des Ischelandteichs möglich ist.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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12.09.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Projektskizze der Verwaltung zur Umgestaltung des Ischelandparks wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Teichfläche nicht um mehr als 10 Prozent zu verkleinern. Andernfalls sind die Gremien zu beteiligen
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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AfD | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke | 1 |
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HAK | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||