Beschlussvorlage - 0672/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der nachfolgenden Tabelle die Kindertagespflegeplätze in Hagen

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Land gewährt dem Jugendamt, gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz einen Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege, die sogenannte Kindertagespflegepauschale. Nach  § 1 Abs. 1 Nr. 1 DVO KiBiz, dient die Entscheidung der Jugendhilfeplanung als Grundlage für die Beantragung der Kindertagespflegepauschalen. Die Anzahl der Kindertagespflegeplätze muss dementsprechend im Beschluss angegeben werden. Bisher wurden die Kindertagespflegeplätze in einer gemeinsamen Tabelle mit den Kitaplätzen dargestellt. Die gemeinsame Darstellung ist nicht mehr ausreichend. Die Kindertagespflegeplätze und Kindertagespflegepersonen müssen nun in einer eigenen Form/ Tabelle dargestellt werden. Ebenfalls muss nach Kindertagespflegeplätzen für Kinder mit und ohne Behinderung unterschieden werden, sowie zwischen Kinder unter und über 3 Jahren.

 

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Hagen) beantragt bis zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr beim überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) die Landesmittel:

 

1. nach § 24 Absatz 1 und 2 des Kinderbildungsgesetzes auf der Grundlage der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung (Kindertagespflegepauschalen),

 

2. nach § 47 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes für Fachberatung im Bereich Kindertagespflege

 

Die vorliegende Tabelle bezieht sich rückwirkend auf das Kindergartenjahr 2024/25.

 

Die Tabelle ist ebenfalls eine veränderte Darstellung der Daten aus der Vorlage 0969/2023 vom 14.12.2023 (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025). In der Vorlage 0969/2023 wurden die Tagespflegeplätze zusammen mit den Kitaplätzen in einer einzelnen Tabelle dargestellt. Hier werden die Tagespflegeplätze nun gesondert ausgewiesen.

 

 

Tabelle: Auszug Kibizweb Zuschussantrag 15.März 2024

 

 

Die in dieser Vorlage eingeführte Darstellungsform der Kindertagespflegeplätze,

entspricht den Anforderungen des Landesjugendamtes und wird zukünftig auch in dieser Form von der Jugendhilfeplanung dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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04.09.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen