Beschlussvorlage - 0658/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umsetzung der Empfehlung der

Landesjugendämter zum Thema: "Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche"

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die nordrhein-westfälischen Landesjungendämter haben im Jahr 2023 spezifische Empfehlungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt herausgebracht, welche am 28.08.2024 durch den Landesjugendhilfeausschluss beschlossen wurden. Die Empfehlungen stellen eine Spezifikation der "Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII" aus dem Jahr 2020 dar (Vorlage 0211/2021, JHA-Beschluss vom 28.04.2021) und sollen den besonderen Dynamiken gerecht werden, die bei (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt vorliegen.

Der Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt in dem Beschluss vom 28.08.2023 die Auseinandersetzung mit den Empfehlungen in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen.

 

Begründung

 

Prozessqualität im Allgemeinen Sozialen Dienst im Kontext der Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII

Die Empfehlungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt setzen eine Prozessbeschreibung zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8a SGB VIII voraus. Die Arbeitsprozesse im ASD wurden im Jahr 2018/19 im Rahmen der Aktualisierung des Qualitätshandbuches neu beschrieben und im JHA am 09.10.2019 vorgestellt. Das Qualitätshandbuch wird seit Einführung stetig weiterentwickelt. Die darin beschriebenen Verfahrensstandards zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungsmeldungen gem. § 8a SGB VIII sehen eine auf den Einzelfall abgestimmte Vorgehensweise vor. Somit sind alle Formen von Kindeswohlgefährdung gleichermaßen berücksichtigt. Speziell im Kontext sexualisierter Gewalt wird die Gefährdungseinschätzung (vor Ort), unabhängig wie abstrakt oder konkret das Gefährdungsmoment beschrieben ist, im Vier-Augen-Prinzip vorgenommen. Auch ohne Hinweise auf sexualisierte Gewalt, wird dieser Aspekt stets im Rahmen der Einschätzung berücksichtigt.

 

Strukturqualität

Die Empfehlungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt unterscheiden zwischen interner und externer Strukturqualität. Im Rahmen der internen Strukturqualität bedarf es insbesondere der Sensibilisierung von Fachkräften für das besondere Themenfeld sexualisierte Gewalt. (vgl. S. 83 f.) Dies wird innerhalb des ASD in Hagen einerseits durch das Einarbeitungskonzept und das flankierende interne Schulungskonzept „Neu in der Abteilung 55/6“ sichergestellt. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Reflexion von Fallverläufen und dem Umgang mit diesen. Dies kann im Rahmen kollegialer Fallberatung oder auch Supervision erfolgen.

Im Rahmen der externen Strukturqualität sind neben dem Leistungsangebot der Jugendhilfe, insbesondere Angebote spezialisierter Beratungsstellen oder Kinderschutzambulanzen, die strukturelle Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, spezialisierte Angebote und die Netzwerke des Kinderschutzes von besonderer Bedeutung. (vgl. S. 86 ff) In Hagen besteht eine aktive Zusammenarbeit mit den Tgern der freien Jugendhilfe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft gem. §78 SGB VIII (AG IV). Mit den einzelnen Trägern wurden

Vereinbarungen zum Umgang mit dem § 8a SGB VIII geschlossen (s.u.). Zur Einschätzung und Abwendung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen bestehen in Hagen darüber hinaus weitere Kooperationsbezüge: Im

 

Rahmen der Gefährdungseinschätzung (Kinderschutzambulanzen, Krankenhäuser, Rechtsmedizin), der aktiven Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft) und in familiengerichtlichen Verfahren.

 

Fachstelle sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Prävention und Beratung

Die Empfehlungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt beschreiben die Notwendigkeit eines differenzierten Hilfeangebots zum Themenbereich sexualisierte Gewalt und verweisen insbesondere auf die spezialisierten Beratungsstellen (vgl. S.89 - 90). Die Stadt Hagen hat gemäß des JHA-Beschlusses (Vorlage 0212/2021; JHA-Beschluss vom 11.03.2021) im Jahr 2021 an einem Interessensbekundungsverfahren des Landes NRW zur Förderung spezialisierter Beratungsstellen teilgenommen und wurde mit 1,5 Stellen bedacht, die sich auf die Beratungsstelle ZeitRaum (0,5 VZÄ) und das Beratungszentrum Rat am Ring (1 VZÄ) aufteilen. Das Konzept der Fachstelle wurde im Oktober 2021 im Jugendhilfeausschuss dargestellt. Im darauffolgenden Jahr konnten die beiden Stellen besetzt werden. Durch die Arbeit der Fachstelle sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen Prävention und Beratung werden somit seit August 2022 betroffene Kinder und Jugendliche und die schützenden Elternteile und/ oder Bezugspersonen beraten. Des Weiteren werden Fortbildungen für Fachkräfte zu diesem Thema angeboten, und Fachkräfte erhalten Unterstützung in individuellen Einzelfällen. Zusätzlich wurde das Netzwerk Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen implementiert (s.u.). Im Rahmen der unterschiedlichen Fortbildungsangebote wurden in Hagen seither 466 Fachkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen fortgebildet, sowie 28 Fachkräfte im Rahmen von Einzelfallberatungen diesbezüglich unterstützt.

Ein weiteres in Hagen verortetes, spezifisch auf Mädchen ausgerichtetes Angebot wird durch Wildwasser Hagen e.V. vorgehalten. Wildwasser macht es sich seit 35 Jahren zum Ziel, Mädchen und junge Frauen zu beraten, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, deren Bezugspersonen und Unterstützer*innen und (pädagogische) Fachkräfte zu begleiten sowie interessierte Mädchen, die Fragen zu dem Thema haben zu informieren.

 

Vereinbarungen nach §8a Abs. 4 SGB VIII

Die Vereinbarungen nach §8a SGB VIII i. V. m. § 72a SGB VIII wurden seitens der Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz im Jahr 2023 überarbeitet, aktualisiert und allen Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII vorgestellt. Anschließend wurde diese im Oktober 2023 durch den JHA beschlossen (Vorlage 0815/2023; JHA-Beschluss vom 25.10.2023). Entsprechend der Empfehlungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt ist vorgesehen, dass die Träger der freien Jugendhilfe die Erziehungsberechtigten sowie das Kind bzw. die/ den Jugendliche*n nicht in die Gefährdungseinschätzung einbeziehen müssen, sofern der Schutz des Kindes bzw. der/ des Jugendliche*n in Frage gestellt wird (vgl. S. 90). Durch §2 Abs. 3 der im Jahr 2023 dargelegten Vereinbarungen ist dieser Aspekt sichergestellt. Ergänzend hierzu wurde seitens der Stadt Hagen gewährleistet, dass die Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft in den Vereinbarungen dargelegt, und

gleichsam auf das für Hagen erarbeitete Modell der Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft verwiesen wurde.

 

 

Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft

Die in Hagen tätigen insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kinderschutz, welche bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gem. §§8a und 8b SGB VIII sowie §4 KKG als anonym beratende Instanz hinzugezogen werden, sind seit dem Jahr 2022 bei der Beratungsstelle ZeitRaum und im Beratungszentrum Rat am Ring (Fachberatung Kindeswohl) tätig (Vorlage 0848/2022; JHA-Beschluss vom 26.10.2022). Durch die unmittelbare Nähe zur Fachstelle sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen Prävention und Beratung kann sichergestellt werden, dass gemäß der Empfehlungen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt die Expertise der Fachstelle hinzugezogen wird, sobald eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei den beiden Beratungsangeboten angefragt wird (vgl. S. 91). Dies ist als Standard festgelegt und konzeptionell verankert.

 

Netzwerke Kinderschutz

In der Stadt Hagen wurde bereits frühzeitig begonnen, die Zusammenarbeit unterschiedlichster Institutionen mithilfe von gelingender Netzwerkarbeit zu unterstützen. Mittlerweile verfügt Hagen über vier Netzwerke im Kinderschutz, die sich unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte setzen. Neben dem Netzwerk Frühe Hilfen und dem Netzwerk Stärkung Kinder und Jugendlicher vernetzen sich in Hagen bereits seit dem Jahr 2013 unterschiedlichste Institutionen im Hagener Kinderschutzforum. Das Hagener Kinderschutzforum sichert die Netzwerkarbeit gemäß § 9 des Landeskinderschutzgesetz.

Mit der Auftaktveranstaltung zum Netzwerk Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde am 20.09.2023 ergänzend hierzu ein Grundstein für eine strukturell verankerte Zusammenarbeit gelegt, welche über die vorhandenen Arbeitskreise und Netzwerke hinaus die fachliche Zusammenarbeit zu dem spezifischen Thema sexualisierte Gewalt sicherstellt. Durch die Auskleidung der Geschäftsführung seitens der Stadt Hagen (und die kooperativen Fachstelle sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Prävention und Beratung) in Zusammenarbeit mit dem Vorsitz (Vorsitz: Malte Meißner Kinderschutzambulanz; stellv. Vorsitz: Christian Peters Bund der Deutsche Katholischen Jugend Stadtverband Hagen) und der Steuerungsgruppe (bestehend aktuell aus: Detlef Reinke - Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Stadt Hagen; Corinna Kämmerer - Die Falken; Stephanie Klees - ZeitRaum) wird ermöglicht, dass das Netzwerk zielgerichtet die lokalen Bedarfe berücksichtigt.

Die Koordination und Steuerung von Netzwerken erfordert Zeit und benötigt entsprechend personeller Ressourcen. Die Stadt Hagen wird dem durch die personelle Ausstattung in der Koordinationsstelle Präventiver Kinderschutz und der Fachstelle sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen gerecht.

Ein Ziel der Hagener Netzwerke im Kinderschutz ist die Umsetzung der im

Landeskinderschutz verankerten interdisziplinären Qualifizierung, weswegen im Jahr 2023 ein Fachtag zum Thema Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum stattgefunden hat. Aufgrund der Bedarfsabfragen in den Netzwerken wurde das Thema sexualisierte Gewalt erneut für einen Fachtag aufgegriffen, der am 09.10.2024 unter dem Titel Sexualisierte Gewalt im Fokus ein Fachtag für die Praxis stattfinden soll und maßgeblich durch die Geschäftsführungen der Hagener Netzwerke im Kinderschutz organisiert wird.

Hierdurch werden die im Rahmen der Empfehlungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt dargelegten Netzwerkstrukturen bereits langjährig und seit dem Jahr 2023 gänzlich in Hagen umgesetzt (vgl. S. 94 - 95).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

 

 

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