Beschlussvorlage - 0651/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Wilhelmstr. 10 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Außenspielgelände der Kindertageseinrichtung Wilhelmstr. 10 soll erneuert und umgestaltet werden.

Das derzeitige Außenspielgelände entspricht nicht mehr den aktuellen dagogischen Anforderungen und es ist für alle betreuten Kinder lediglich eingeschränkt bespiel- und nutzbar. Die Spielgeräte sind veraltet und müssen schon jetzt teilweise ersetzt werden. Zudem soll das auf zwei Ebenen terrassenförmig vorhandene Außenspielgelände besser für die Kinder zugänglich gemacht werden.

 

Begründung

Das vorhandene Außenspielgelände entspricht noch der Erstausstattung aus dem Jahr 1993 und ist an den neuen Anforderungen anzupassen.

Die Außenspielgeräte werden laufend gewartet und wo notwendig, erneuert, doch sind diese an das Ende der Nutzungsmöglichkeit angelangt. Durch eine Erneuerung werden die heutigen pädagogischen Standards bei der Gestaltung der Außenspielfläche berücksichtigt, um einerseits den Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen, als auch den individuellen Bewegungsmöglichkeiten fördernd entgegen zu kommen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass in der heutigen Zeit immer mehr Bewegungsdefizite bei Kindern erkannt werden; insbesondere für diese Zielgruppe ist diese Form niederschwelliger Förderung besonders wichtig. 

 

In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung von 55/4, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur neuen Gestaltung der Außenspielfläche entwickelt.

Die vorhandene Außenanlage bleibt in ihrer Aufteilung und Struktur vom Grundsatz her erhalten. Der Baumbestand bleibt unangetastet und wird um Neupflanzungen ergänzt. Der Sandspielbereich in der oberen Ebene wird geringfügig vergrößert und der Spielbereich für die Kinder unter drei Jahren in der unteren Ebene wird umfangreicher ausgestattet.

Mit diesem Konzept werden nachfolgende Ziele verbunden:

-          Die verschiedenen Altersgruppen (unter und über drei Jahren) mit aktuellen altersgerechten Spielgeräten zu versorgen

-          r den U-3 Bereich auf der unteren Spielebene einen neugestalteten und geschützten eigenen Spielbereich zu erstellen

-          r alle Kinder spannende und erlebnisreiche Spielmöglichkeiten anbieten zu können.

 

Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:

-          Im Durchgangsbereich zum Außengelände werden mobile Pflanzbeete mit Rankgittern aufgestellt.

-          Des Weiteren werden runde Sitzgelegenheiten für jeweils bis zu acht Kindern aufgestellt, welche ebenfalls mobil sind.

-          Auf der oberen Ebene werden die bisher getrennten Sandflächen zu einer größeren Sandfläche verbunden, die dann Platz für eine Wasserspielanlage und einen separaten Matschtisch bieten. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass ein große Anzahl Kinder gleichzeitig mit dem Wasser spielen können.

-          Zur Beschattung wird über der Matschanlage ein neues Sonnensegel installiert.

-          Eine alte Spielanlage wird durch ein neues Kletter- und Balancier-Spielgerät mit Rutsche ersetzt. Die Kombination aus Seilelementen, Holzrampen, Leitern und Rutsche bietet ein vielfältiges Bewegungsangebot, welches den unterschiedlichen Bewegungsmöglichkeiten der Kinder die Möglichkeit zur Weiterentwicklung bietet.

-          Die am Hang vorhandenen Reifen, Gummibelag und Schwellen werden entfernt und auf der gesamten Hangbreite durch eine Kletter-Balancier-Anlage ersetzt. Diese besteht aus einer Vielzahl verschiedener Kletteraufgängen: Baumstammtreppen, Balancierstegen, Knüppelstufe, Stelzen und Pollern, Balanciertau und Kletternetz. Hierdurch wird den Kindern eine Vielzahl an Bewegungsmöglichkeiten angeboten.

-          Der weiter anschließende U3-Spielbereich wird vollständig neugestaltet. Es entsteht ein altersgerechtes Hüttendörfchen einschließlich kleiner Rutschanlage und Sitzgruppe.

 

Das neue Konzept für das Außengelände der Einrichtung stellt eine erhebliche Verbesserung der Spielsituation dar und korrespondiert mit den neuen Standards und den dagogischen Anforderungen und Erfordernissen der Einrichtung. Es erfolgt insgesamt eine deutliche Aufwertung des Gesamtangebotes und eine neue erkennbare Strukturierung des Außengeländes für Kinder unter und über drei Jahren.

 

Auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen nach DIN 276 entstehen Kosten in Höhe von 320.000,00 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte, Bänke und Sonnensegel 235.000,00 € und das Herstellen des Außengeländes 85.000,00 €. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten nnen im Vorfeld nicht abgebildet werden. Auf Grund der Marktentwicklung der letzten Jahre ist mit Mehrkosten von 15% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

 

Mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme soll der Wirtschaftsbetrieb Hagen beauftragt werden.

Die benötigten Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 der Stadt Hagen berücksichtigt.

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme noch in 2024 zu beginnen und in 2025 weiterzuführen und zu beenden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Wilhelmstr. 10

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1.06.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Finanzstelle:

5.000403

Bezeichnung:

Bauliche Maßnahmen Kitas

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahme

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

 

 

 

 

Einzahlung (-)

681150

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

320.000

320.000

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben in Höhe von 320.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 235.000 € auf die Neubeschaffung von Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen und 85.000 € auf die Herstellung des Außengeländes.

Die entstehenden Anlagen sind mit den jeweils zutreffenden Nutzungsdauern abzuschreiben.

Die Spielgeräte ohne Sonnensegel, hier gelten gesonderte Nutzungsdauern, es verbleiben hier 215.365 €, sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, somit mit jährlich 21.536 € abzuschreiben.

Die Sonnensegel, es sind hier zwei Sonnensegel für insgesamt 19.635 € geplant, sind mit einer Nutzungsdauer von 13 Jahren, somit mit jährlich 1.510 €, abzuschreiben.

Die Herstellung der Außenfläche mit 85.000 € ist innerhalb von 7 Jahren abzuschreiben, somit jährlich 12.143 €.

Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit 21.536 €r die Geräte, für die Sonnensegel 1.510 € und für die Spielfläche 12.143 €, insgesamt 35.189 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen in Höhe von 320.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände 35.189 €.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

35.189 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

35.189 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 35.189 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

rperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen