Beschlussvorlage - 0544-1/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0543-1/2024 bzw. 0543/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2023 der G.I.V.,

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses der G.I.V.,

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der G.I.V.,

4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2023,

5. den Jahresabschluss 2023 der GIS mbH zur Kenntnis zu nehmen und

6. dem Jahresabschluss 2023 der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI) zuzustimmen.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0543-1/2024 bzw. 0543/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der G.I.V. an, in der Gesellschafterversammlung der HUI,

 

1. den Jahresabschluss 2023 der HUI festzustellen,

2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

3. vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der HUI für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

 

III. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In Ergänzung zur Vorlage 0544/2024 erfolgt unter dem Beschluss zu II. für den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI) ein Weisungsbeschluss.

 

Zu der Gesellschafterversammlung der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2023 der HUI wird durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) Mehrheitsgesellschafterin ist. Die G.I.V. wird durch den Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung der HUI vertreten.

 

Gemäß § 13 Abs. 11 Satz 2 der HUI Gesellschaftsvertrages sind die Vertreter der Gesellschafterin G.I.V. in der Gesellschafterversammlung an Weisungen des Rates der Stadt Hagen und seiner Ausschüsse gebunden. Insofern wird der Rat in Ausübung seines Weisungsrechtes um entsprechende Beschlüsse gebeten.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 des G.I.V. Gesellschaftsvertrages steht der Beschluss zu 1.°c) steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des G.I.V. Aufsichtsrates. Dort heißt es:

(3) Maßnahmen der Geschäftsführung bedürfen […] der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates:

[…]

4. Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Beteiligungsunternehmen, soweit es sich um Entlastungen und Satzungsänderungen, um Auflösung oder Verschmelzung der Unternehmen oder um die Zustimmung zur Übertragung oder Verpfändung von Anteilen des betreffenden Beteiligungsunternehmens handelt.

 

Die Zustimmung des G.I.V. Aufsichtsrates ist nur für die Entlastungsbeschlüsse, nicht für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung erforderlich.

 

Der G.I.V. Aufsichtsrat wird am 27.08.2024 vor der Ratssitzung beraten. Über die Beschlussfassung wird im Rat berichtet.

 

Die Details zu den Jahresabschlüssen können der nichtöffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0543/2024 entnommen werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 X

keine Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0543-1/2024 bzw. 0543/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2023 der G.I.V.,

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses der G.I.V.,

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der G.I.V.,

4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2023,

5. den Jahresabschluss 2023 der GIS mbH zur Kenntnis zu nehmen und

6. dem Jahresabschluss 2023 der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI) zuzustimmen.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0543-1/2024 bzw. 0543/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der G.I.V. an, in der Gesellschafterversammlung der HUI,

 

1. den Jahresabschluss 2023 der HUI festzustellen,

2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

3. vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der HUI für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

III. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen