Beschlussvorlage - 0612/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 5.082,49 € gem. dem beiliegenden Antrag des Vereins TC Grün-Weiss Haspe e. V. für das Haushaltsjahr 2024 zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung

 

Im lfd. Haushaltsjahr steht ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als

Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen

Sportanlagen zur Verfügung.

r 2024 hat der Verein TC Grün-Weiss Haspe e. V. für die Errichtung einer Flutlichtanlage einen Betrag in Höhe von 5.082,49 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten der Maßnahme beantragt.

Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von

freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen

der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass

unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb

der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne

Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Veriene

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlungen an übrige Bereiche

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

5.082,49 €

5.082,49 €

 

 

 

 

Eigenanteil

5.082,49 €

5.082,49 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die genannte Investitionsmaßnahme an der vereinseigenen Sportstätte in Höhe von 5.082 € stellt einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den

durchzuführenden Investitionen um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie

über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an

vereinseigenen Sportstten aus der Sportpauschale förderfähig sind.

Die jährlichen Abgrenzungen betragen 339 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung zu 100% aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und hrt in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

339

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

339

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-339

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.06.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen