Beschlussvorlage - 0586/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende 21 Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen:

 

Michael Glod, CDU____________  _

Hans-Joachim Junge, CDU______ _

Melanie Purps, CDU_____________

Tanja Grahl, CDU_     ____________

Dr. Peter Krauß-Hoffmann, CDU__ _

Ralf Quardt, CDU     _____________

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Frank Schmidt, BfHo/PARTEI____  _

Claus Thielmann, FDP___________

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Haci Veli Baz, HAK   _____________

 

 

Der Beschluss erfolgt von mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r die neue Amtsperiode vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2030 sind 21 Personen in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen.

 

Begründung

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg läuft am 31.03.2025 ab. Die neue Amtsperiode dauert vom 01.04.2025 bis 31.03.2030. Gem. § 28 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Die Zahl der aufzunehmenden Personen wird vom Wahlausschuss bestimmt, der für die Stadt Hagen die Anzahl auf 21 festgesetzt hat. Die Liste soll möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 28.06.2024 vorgelegt werden. Entsprechend des Stärkeverhältnisses im Rat der Stadt Hagen sind/ist von der Fraktion

 

CDU:      6 Personen

SPD:      5 Personen

ndnis 90/Die Grünen:   3 Personen

AFD:      2 Personen

Hagen Aktiv:     1 Person

rger für Hohenlimburg/Die Partei: 1 Person

FDP:      1 Person

Die Linke:     1 Person

HAK:      1 Person

 

zu benennen.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Hinweise des beiliegenden Merkblattes zu beachten. Dieses und eine Liste der Personen, die zurzeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg tätig sind, wurden den  Fraktionen im entsprechenden Anschreiben bereits zur Kenntnis gegeben. Im Interesse einer kontinuierlichen Rechtsprechung würde es das Verwaltungsgericht begrüßen, wenn möglichst viele der bereits als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätigen Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden könnten.

 

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind rfen gem. § 22 VwGO nicht vorgeschlagen werden. Zum öffentlichen Dienst zählen dabei auch die Tätigkeiten bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkassen).

 

Die Vorschlagsliste soll außer Namen und Vornamen auch den Geburtsort, den Geburtstag, die Anschrift und den Beruf des/der Vorzuschlagenden enthalten.

 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen gem. § 20 VwGO Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben.

 

Der Beschluss über die Aufnahme in die Liste muss gem. § 28 VwGO mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gefasst werden.

 

Das Verwaltungsgericht hat gebeten, die vorgesehenen Personen vor der Aufnahme in die Liste zu befragen, ob sie das Amt im Falle einer Wahl annehmen würden oder ob sachliche bzw. persönliche Hinderungsgründe bestehen. „Die Befragung erscheint notwendig, um förmliche Amtsentbindungsverfahren gem. § 24 VwGO zu vermeiden, die durchzuführen sind, wenn ein ehrenamtlicher Richter trotz Vorliegens eines Hinderungsgrundes gewählt worden ist“.

 

In die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht sollen keine Personen aufgenommen werden, die bereits in der Liste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim OVG in Münster aufgeführt sind, weil es dadurch in der Vergangenheit Schwierigkeiten in der Amtswahrnehmung, so z. B. bei der Duplizierung der Terminierungen gekommen ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Vorschlag gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen