Beschlussvorlage - 0578/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat beschließt die Bildung einer Brückenkommission. Die Kommission wird für die Dauer der Wahlperiode eingerichtet.

2. Die Brückenkommission setzt ich aus 11 Mitgliedern und 11 Stellvertreter*innen der im Rat vertretenden Fraktionen und Ratsgruppen sowie sachkundigen Bürgern und Bürgerinnen und einem/r Schriftführer*in zusammen.

3. Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch die im Rat vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen. CDU-Fraktion und SPD-Fraktion benennen je zwei Mitglieder/ zwei Vertreter*innen, alle weiteren Fraktionen und Ratsgruppen je ein Mitglied/ ein(e) Vertreter*in.

4. Der Rat entsendet folgende Mitglieder und deren Vertreter*innen in die Brückenkommission: 

 

       Ordentliches Mitglied:                                       Stellvertretung:

___________________________               ___________________________

___________________________               ___________________________

rg Meier (SPD) _____________              nter Stricker (SPD) _________

Martin Stange (SPD) __________               Werner König (SPD) __________

diger Ludwig (B90/Grüne)____               Elke Freund (B90/Grüne)_______

Rolf Römer  (AfD)_____________              Marion Nabert-Mumm (AfD)_____

Dr. Josef Bücker (Hagen Aktiv)__               Gertrud Masuch (Hagen Aktiv)___

Laura Knüppel (BfHo/PARTEI)___              Frank Schmidt (BfHo/PARTEI)___

Michael Grzeschista  (FDP)_____               Daniel George (FDP)            _____

Ralf Sondermeyer (Linke)         __               diger Hentschel (Linke)_______

Okan Özdil (HAK)_____________              Fatih Caliskan (HAK)___________

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12.05.2000 in der Fassung des 24. Nachtrages vom 20.05.2021 kann der Rat bei Bedarf und auf Vorschlag eines Ausschusses, längstens für die Dauer einer Wahlperiode, zur Vorbereitung der Beratung besonderer Fachthemen Kommissionen bilden. Dabei sind die zu behandelnden Themen sowie die Größe und Zusammensetzung der Kommission zu bestimmen.

 

Laut Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Stadt, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung vom 08.05.2024 legt die Verwaltung dem Rat die Vorlage zur Bildung einer Kommission vor, um das langfristige und komplexe Thema der Brückenerneuerungen in einer solchen Kommission vorberaten zu lassen.

 

Gemäß § 25 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 08.05.2008 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 20.05.2021 tagen die vom Rat gebildeten Kommissionen öffentlich. Über die Sitzungen der Kommissionen werden Niederschriften gefertigt. Die/der Schriftführer*in wird von der Verwaltung gestellt und von der Kommission bestellt. § 9 gilt entsprechend. Im Übrigen sind die Kommissionen an die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht gebunden. Die/der Vorsitzende der Kommission berichtet dem zuständigen Ausschuss über das Ergebnis der Kommissionsberatung.

 

Die/der Schriftführer*in wird seitens des Fachbereiches 60 gestellt und von der Kommission bestellt.

 

Der Vorsitz wird aus der Mitte der Kommission bestimmt.

 

Die Kommission tagt bedarfsorientiert und wird von den Fachämtern der Verwaltung und dem WBH unterstützt.

 

In folgenden Angelegenheiten erfolgt eine Vorbereitung der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses  oder des Rates durch die Brückenkommission:

 

a) Zustand der Brücken

b) weiteres Vorgehen bei Neuplanungen von Brücken

c) Verkehrsplanung im Zusammenhang mit Brückenplanungen

d) Planungsstand der Neuplanungen

e) Umleitungskonzepte während der Bauphase

 

Vor einer Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates in einer der zuvor genannten Angelegenheiten erfolgt eine Vorberatung im Ausschuss für  Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung und im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen die im Sitzungsbetrieb üblichen Kosten.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

 

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27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen