Beschlussvorlage - 0406/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 Unterberchum und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.05.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 03.05.2024 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 117 Unterberchum zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, in der Gemarkung Berchum. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Verbandsstraße, östlich liegt das Feuerwehrgerätehaus Berchum/Garenfeld. Westlich verläuft die Lennetalbrücke der BAB 45, welche die Straße Unterberchum kreuzt. Süstlich des Plangebietes schließt sich gewerbliche Nutzung an. Das Plangebiet umfasst ca. 2 ha. 

 

 

 

 

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Plangebiet soll zukünftig gewerblich entwickelt werden. Parallel zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/22 (706) Gewerbegebiet Unterberchum (Drucksachennummer 0407/2024). Nach dem Ratsbeschluss wird der Teiländerungsentwurf für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Begründung

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der ehemaligen Sportplatzfläche. Aufgrund der hohen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, der gewerblichen Prägung der Umgebung und der Darstellung als gewerbliche Nutzung in der Regionalplanung soll der aufgegebene Sportplatz zukünftig gewerblich genutzt werden. 

 

Verfahrensablauf

 

In der Ratssitzung am 22.09.2022 wurde die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 117 Unterberchum beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 07.10.2022 im Amtsblatt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Regionalplan

Der Regionalplan Ruhr stellt die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.

 

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Grünfläche Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt.

 

Bebauungsplan

Das Plangebiet liegt außerhalb bestehender Bebauungs- oder Fluchtlinienpläne. Parallel zu diesem Verfahren wird deshalb der Bebauungsplan 1/22 (709) Gewerbegebiet Unterberchum aufgestellt (siehe Drucksachen-Nr. 0407/2024)

 

Landschaftsplan

Gemäß dem Landschaftsplan der Stadt Hagen liegt das Plangebiet im Randbereich des Schutzgebietes Lenne-Niederung 1.2.2.13. Im westlichen Teil des Plangebiets steht ein kleiner Bereich unter Landschaftsschutz. Die für die gewerbliche Nutzung vorgesehene Sportplatz- und die Stellplatzfläche liegt außerhalb der Schutzzuweisungen.

 

Bestandteile der Vorlagendrucksache

 

  • Übersichtsplan des Geltungsbereiches
  • Begründung Teil A zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 117 vom 03.05.2024
  • Begründung Teil B zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 117 vom 03.05.2024

 

Anlagen der Beschlussvorlage

 

Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

  • Teiländerungsentwurf des Flächennutzungsplanes Nr. 117 Unterberchum
  • Artenschutzprüfung Stufe I, Weluga Umweltplanung, April 2024
  • Gefährdungsabschätzung, KIB Unna GmbH, Februar 2024
  • Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz - Erbau-Röschel - Horstmann PartG, Januar 2023
  • Verkehrstechnische Untersuchung, IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Dezember 2023

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Dr. Andre Erpenbach

 

Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.05.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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11.06.2024 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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18.06.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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20.06.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen