Beschlussvorlage - 0401/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Hagener Straßenbahn AG A) Vorschlag zur Wahl von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt Hagen im Aufsichtsrat B) Benennung eines stimmberechtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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13.06.2024
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
A) Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vor,
- Herrn Henning Keune, Hagen (als Vertreter der Gemeinde gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW),
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
- ….. ,
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, zu Vertretern der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG zu wählen.
B) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau ____________________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 01.07.2024 zu entsenden. Er/Sie wird beauftragt, der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG den in Ziff. 1 enthaltenen Wahlvorschlag zu unterbreiten und diesem zuzustimmen.
C) Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des/der oben genannten stimmberechtigten Vertreters/Vertreterin entsendet der Rat der Stadt Hagen Herrn/Frau ___________________ in die Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.
D) Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG als Aktionärin der HST an, in der Hauptversammlung der HST dem vom Rat beschlossenen Wahlvorschlag zu Ziff. 1 zuzustimmen.
E) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlich und/oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch die Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses für die HVG.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Amtszeit der Aktionärsvertreter der Hagener Straßenbahn AG endet satzungsgemäß mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HST am 01.07.2024. Von daher ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen einen entsprechenden Wahlvorschlag für die Wahl neuer Aktionärsvertreter macht und ein stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen sowie ein stimmberechtigter Vertreter der HVG zu einer entsprechenden Stimmabgabe in der Hauptversammlung angewiesen werden.
Begründung
Zu A)
Der Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG (HST) besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Zehn Mitglieder (Aktionärsvertreter) werden auf Vorschlag der Aktionäre von der Hauptversammlung gewählt. Fünf Mitglieder werden nach den gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt (vgl. § 9 Abs. 1 der Satzung der HST).
Die Stadt Hagen und die HVG als Aktionäre der HST haben nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 11.09.2019 zehn Aktionärsvertreter in die in 2019 beginnende, neue Amtszeit gewählt.
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der HST endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder (Aktionärsvertreter) spätestens mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl der Aktionärsvertreter beginnt, wobei das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Im vorliegenden Fall bedeutet dieses, dass die Amtszeit, die durch die Neuwahl im Jahr 2019 begonnen hat, mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der HST in 2024, die über die Entlastung für 2023 beschließt, endet. Die Hauptversammlung der HST ist für den 01.07.2024 terminiert.
Der Rat der Stadt Hagen hat für die Hauptversammlung einen Wahlvorschlag mit zehn neuen Aktionärsvertretern zu beschließen. Hierbei ist zu beachten , dass gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW zu den zu benennenden Vertretern der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen muss. Im noch amtierenden Aufsichtsrat der HST ist Herr Henning Keune (Technischer Beigeordneter - Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport) der Vertreter der Stadt Hagen gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW. Herr Keune soll für die neue Amtszeit wiederum als Vertreter der Stadt Hagen nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Der Rat der Stadt Hagen hat daher im Wahlvorschlag im Ergebnis neun Aktionärsvertreter für die neue Amtszeit zu benennen.
Aktuell im Aufsichtsrat sind folgende Aktionärsvertreter der Stadt Hagen vertreten:
- Herr Henning Keune, Hagen (als Vertreter der Gemeinde gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW),
- Rainer Voigt
- Corinna Niemann
- Michael Grzeschista
- Rüdiger Ludwig
- Andreas Darda
- Vera Besten
- Fleming Borchert
- Andreas Geitz
- Elke Hentschel
Eine Wiederwahl von Aktionärsvertretern ist zulässig.
Zu B) – E)
Zur Umsetzung des Beschlusses zu A) ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen eine/n stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen in die Hauptversammlung entsendet und sie mit einer Zustimmung zum Wahlvorschlag des Rates beauftragt.
Damit die HVG als Aktionärin der HST im Sinne des Wahlvorschlages des Rates der Stadt Hagen abstimmt, ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss fasst, mit dem die HVG zu einer zustimmenden Stimmabgabe zum Wahlvorschlag des Rates in der Hauptversammlung gewiesen wird.
Zudem ist der Oberbürgermeister für die Umsetzung der Beschlüsse entsprechend zu ermächtigen, insbesondere auch zur Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses für die HVG.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | Keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | Gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
