Beschlussvorlage - 0484/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der konkreten Planungskizze gemäß Anlage zur Vorlage wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Mit dem abschließenden Ratsbeschluss vom 15.02.204 zur Vorlage 0017/2024 hat die Stadt das umfassende Angebot der Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) zur Erneuerung des Pavillons angenommen

 

Grundlage hierfür war eine zwischenzeitlich durch ein Architekturbüro erstellte Machbarkeitsstudie, wobei der neue Solitärbau an der Grundschule Goethe als Referenzobjekt zugrunde gelegt wurde.

In den letzten Wochen hat das durch die HEG beauftrage Architekturbüro in Abstimmung mit der Grundschule Berchum und dem Fachbereich Schule eine konkrete Planungsskizze als Grundlage der konkreten Umsetzung erstellt.

Der neue Solitär umfasst im Kern vier Unterrichtsräume mit jeweils 75 qm sowie 2 offene Lernbereiche mit jeweils 53 qm. Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden.

 

Hinsichtlich der konkreten Lage des neuen Solitärs wurden bei den Beratungen in den politischen Gremien zwei Optionen dargestellt:

 

1. Der neue Solitär wird an der Stelle des bisherigen Containers vorgesehen. Die Grundfläche des neuen Solitärs ist jedoch etwas größer als die jetzt genutzte Fläche des alten Containers. Dadurch müssten einige Bäume im angrenzenden Bereich des Baukörpers gefällt werden. Der Standort ist als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch zu werten, das Vorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig.

 

2. Der neue Solitär wird auf einem Teilbereich der Wiese gegenüber dem bestehenden Hauptgebäude der Grundschule errichtet. Diese Variante wurde von allen politischen Gremien präferiert, entsprechend wurde die Verwaltung mit der Prüfung dieser Option vorrangig beauftragt. Die Wiese liegt jedoch in einem Landschaftsschutzgebiet. Eine Realisierung dieser Variante steht somit unter dem Vorbehalt einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz. Nach der bisherigen Prüfung im Rahmen der laufenden Bauvoranfrage hat die Untere Naturschutzbehörde die notwendige Befreiung konkret in Aussicht gestellt. Wie der Anlage zu entnehmen ist, sieht die Planung eine Realisierung des Neubaus an diesem Standort vor. Der Standort ist als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zu werten, das Vorhaben unterliegt keiner Privilegierung.

 

 

Bezüglich der Kostenumfangs der Maßnahme wird nach Information der HEG davon ausgegangen, dass die Kostenschätzung, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellt wurde, weiterhin ausrechend ist.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.05.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2024 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen