Beschlussvorlage - 0467/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss eines neuen Finanzierungsvertrages mit der Verbrauchzentrale NRW (VZ) ab 01.01.2025 für die Dauer von fünf Jahren zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Vertrag mit der Verbrauchzentrale NRW (VZ) uft zum 31.12.2024 aus, ab 01.01.2025 soll ein neuer Vertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag soll, wie bisher, aus zwei Teilen bestehen:

 

Teil I allgemeine Verbraucherberatung

Die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbrauchzentrale, soweit und solange die Restförderung in Höhe von 50 % aus Mitteln des Landes NRW sichergestellt ist.

Im Jahr 2025 wird voraussichtlich ein Bargeldzuschuss in Höhe von 43.689 € / 41.639 € erforderlich sein.

 

Teil II Abfall- und Umweltberatung

Die Stadt beteiligt sich zu zwei Dritteln an den Personal-, Sach- und Gemeinkosten, der Abfall- und Umweltberatung, soweit und solange die Restfinanzierung durch das Land sichergestellt ist.

Die Kostensteigerung in der Abfallberatung fließt in die Gebührenkalkulation ein.

 

Die Verbraucherzentrale zieht, wie mit den Vertreter*innen der VZ abgestimmt, voraussichtlich zum 01.01.2025 in die neue Räumlichkeiten in der Rathausstr. 13. Wenige Details des Umzugs / Umbaus sind zwischen Stadt und VZ noch nicht genau geklärt, u. a. die Beauftragung der IT-Verkabelung, daher gibt es zwei Berechnungsvarianten für den Vertrag, die sich aber in der Summe für die Stadt nur gering unterscheiden, (Variante 1 u. 2).

 

Begründung

Teil I Allgemeine Verbraucherzentrale

 

Die Verbraucherberatung Hagen (VB) finanziert sich zu 50 % von der Stadt Hagen und zu 50 % vom Land NRW. Alle Leistungen der Stadt werden in einen Geldwert umgesetzt, so dass das Land einen entsprechenden Barzuschuss geben kann. Der Vertrag läuft zum 31.12.2024 aus.

 

Die für den bisherigen Vertrag wesentlichen Finanzierungsbeiträge der Stadt Hagen bestehen bisher aus einem Barzuschuss in Höhe von 35.000 €, unentgeltlich zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten, eine Personalgestellung, zusätzlich werden noch Leitungskosten- und Mietanteile über die Abfallberatung finanziert. Darüber hinaus spendet die Sparkasse jährlich 5.000 €. Außerdem werden ca. 10.000 aus den Restbeträgen des Altvertrages verrechnet.

 

Der neue Vertrag soll für das Jahr 2025 wie folgt finanziert werden:

 43.689 € Barzuschuss (Variante 1) / 41.639 € Barzuschuss (Variante 2)

 unentgeltlich zur Verfügung zu stellende Räumlichkeiten mit einem Mietwert i. H. v. 15.600 €

 unentgeltliche Mietnebenkosten (Betrieb- u. Energiekosten) i. H. v. 10.800 €

 eine Personalgestellung im Wert von 34.224 €

 Zusätzlich werden noch Leitungskosten über die Abfallberatung finanziert (16.314 €)

 Darüber hinaus spendet die Sparkasse jährlich 5.000 €, die Spende wird dem Barzuschuss der Stadt hinzugerechnet.

 Guthaben/Überschuss aus Vorjahren, geschätzt in Höhe von 10.000 € (pro Jahr)

 

Die Finanzierung für den gesamten Vertragszeitraum ergibt sich wie folgt (Beträge in Euro):

 

 

2025

2026

2027

2028

2029

 

 

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf Variante 1

271.253

276.080

296.400

309.306

322.824

davon

 

 

 

 

 

 

Anteil Kommune (50 %)

135.627

138.040

148.200

154.653

161.412

 

 

Abzüglich

 

 

 

 

 

 

./.   Leitungskosten UB

16.314

17.726

19.240

20.201

21.211

./.   Sachleistung Miete VB

15.600

15.600

15.600

15.600

15.600

./.   Sachleistung Mietnebenkosten VB

10.800

10.800

10.800

10.800

10.800

./.   Personalgestellung Bürokraft

34.224

 

34.908

 

35.606

36.319

37.045

    Zwischenergebnis -  Vorl. Barzuschuss

58.689

59.006

66.954

71.733

76.756

 

 

 

 

 

 

 

./.   Sparkassenspende

5.000

5.000

5.000

5.000

5.000

./.   Guthaben aus Vorjahren, geschätzt

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

./.   Barzuschuss (Variante 1)

43.689

44.006

51.954

56.733

61.756

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf Variante 2

267.154

277.107

297.005

309.467

322.519

davon

 

 

 

 

 

Anteil Kommune (50 %)

133.577

138.554

148.503

154.734

161.260

Barzuschuss (Variante 2)

41.639

44.519

52.256

56.814

61.604

 

r das Haushaltsjahr 2025 wurden bereits Mehrkosten eingeplant.

 

Teil II Abfall- und Umweltberatung (AUB)

 

r den II Vertragsteil Umwelt- und Abfallberatung  bemisst sich die Kostenbeteiligung der Stadt dabei an den konkret anfallenden Kosten (Ergebnis der Betriebsabrechnung).

 

Die Zahlungen für die Leistungen im Bereich Abfallberatung durch die Verbraucherzentrale werden über den Auftrag 1117001 Abfallsammlung u. -transport (Kostenart 531800) abgewickelt. Diese Kosten werden in der Gebührenendabrechnung und somit auch in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (Beträge in Euro):

 

2025

2026

2027

2028

2029

Gesamtkosten

Variante 1

115.932 €

115.657 €

120.742 €

126.070 €

131.667 €

davon

Anteil Kommune (2/3)

77.288 €

77.105 €

80.494 €

84.047 €

87.778 €

 

 

 

 

 

 

zuzüglich

 

 

 

 

 

Leitungskosten

16.314 €

17.726 €

19.240 €

20.201 €

21.211 €

Barzuschuss

Variante 1

93.602 €

94.831 €

99.734 €

104.247 €

108.989 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

Variante 2

113.843 €

116.088 €

121.174 €

126.502 €

132.099 €

 

Barzuschuss

 Variante 2

92.209

95.118 €

100.022 €

104.535 €

109.277 €

 

Die vorgelegte Kostenkalkulation der Verbraucherzentrale geht von der aktuellen Stellenbesetzung aus, wobei sich diese im Rahmen der Laufzeit des in Verhandlung befindlichen Finanzierungsvertrages aber auch ändern kann. Aufgrund des überproportionalen Anteils der Personalkosten an den Gesamtkosten der Beratungsstelle und aufgrund fehlender Eigenmittel muss die Verbraucherzentrale NRW vertraglich im Falle unvorhersehbarer Kostenrisiken im Personalkostenbereich abgesichert sein.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Finanzierung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW ab 01.01.2025

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0223

Bezeichnung:

Tier- und Verbraucherschutz

Auftrag:

1022303

Bezeichnung:

Verbraucherberatung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

Variante 1

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

43.689

44.006

51.954

56.733

61.756

Eigenanteil

 

43.689

44.006

51.954

56.733

61.756

Variante 2

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

41.639

44.519

52.256

56.814

61.604

Eigenanteil

 

41.639

44.519

52.256

56.814

61.604

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

Teilplan:

1170

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Auftrag:

1117001

Bezeichnung:

Abfallsammlung u.- transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

Variante 1

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

93.602

94.831

99.734

104.247

108.989

Eigenanteil

 

93.602

94.831

99.734

104.247

108.989

Variante 2

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

92.209

95.118

100.022

104.535

109.277

Eigenanteil

 

92.209

95.118

100.022

104.535

109.277

 

 

x

Die Finanzierung ist/wird im laufenden/nächsten Haushalt bereits eingeplant.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.06.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.06.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen