Berichtsvorlage - 0561/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der beigefügte Controlling-Bericht für das Jahr 2023 berichtet über das Jahresergebnis 2023, das mit 21,8 Mio. € Überschuss abschließt. Dieses ist allerdings nur durch Bilanzierungshilfen von 26,9 Mio. € überhaupt positiv und ist außerdem noch durch diverse Einmaleffekt gestützt.

Die wesentlichen Verschlechterungen wirken auch in 2024 fort. Die Gewerbesteuer 2024 wird voraussichtlich den Planansatz erreichen und auch die Liquiditätskredite konnten aktuell noch durch nachgezahlte Hochwassererstattungen abgebaut werden.

Aufgrund der globalen Marktlage hat sich die Zinslage nochmal verschärft, es wird aber ein leichter Abwärtstrend erwartet.

 

Begründung

 

1. Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2023

Der o. g. Controlling-Bericht für das Jahr 2023 liegt vor und ist als Anlage I beigefügt. Das Jahresergebnis beträgt 21,8 Mio. €, wobei die Bilanzierungshilfe für Corona- und Ukraine-Mehrbelastungen in Höhe 26,9 Mio. € zu dem positiven Ergebnisausweis geführt haben. Der Bericht macht deutlich, dass das Ergebnis nur in Folge von Sonder- bzw. Einmaleffekten zustande kommt. Allein das Gewerbesteueraufkommen liegt mit rd. 45,8 Mio. € über dem Planansatz. Die Bilanzierungshilfen können ab 2024 nicht mehr genutzt werden. Diese veränderten Rahmenbedingungen erfordern strenge Budgetdisziplin. Die aktuelle Bewirtschaftungsverfügung übernimmt diesen Ansatz bereits und gibt klare Handlungsleitlinien vor.

 

2. Gewerbesteuerentwicklung 2024

Der Haushaltsansatz für 2024 verbleibt nach der Anpassung bei 127 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und dem ersten Veränderungslauf lag das Steuersoll bei fast 106 Mio. €. Inzwischen ist die Sollstellung auf fast 121 Mio. € angewachsen. Es ist davon auszugehen, dass durch die weiteren Veränderungsläufe der Haushaltsansatz 2024 erreicht wird.

 

3. Schuldenstand

 

27.05.2024

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

822.900.000 €

852.900.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

4.522.746 €

4.842.405 €

Liquiditätskredite gesamt

827.422.746 €

857.742.405 €

 

 

 

Investitionskredite

33.817.390 €

39.498.716 €

rderkredite

3.897.230 €

4.209.150 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

16.963.878 €

18.103.731 €

Investitionskredite gesamt

54.678.498 €

61.811.597 €

 

 

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

hrend in den USA die robuste Konjunktur sowie die wieder etwas gestiegenen Inflationsraten kurzfristige Zinssenkungen der dortigen Notenbank FED unwahrscheinlich machen, lassen die niedrigen Inflationsraten in der Eurozone eine erste Zinssenkung im Juni erwarten. Der weitere Zinspfad der EZB wird in Abhängigkeit der Wirtschafts- und Inflationsentwicklung jeweils datenabhängig beschlossen. Aktuell geht man von vierteljährlichen Zinssenkungen um jeweils 25 Basispunkten aus.

Ausgehend von der erwarteten Senkung der Leitzinsen, rechnen die Bankenprognosen mit sinkenden Zinsen im Geldmarkt. Für die 3-Monats-Euribor könnte auf Jahressicht mit einer Reduzierung um rd. 100 Basispunkte gerechnet werden. Die Bankenprognosen für den Kapitalmarkt gehen teilweise von Auf- oder Abwärtsbewegungen aus, im Durchschnitt ergibt sich in Übereinstimmung mit den Forwards eine leichte Abwärtstendenz.

 

3.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

06.03.2024

17.04.2024

27.05.2024

STR (Tagesgeld)

   3,905  (2,399)

    3,908  (2,897)

    3,911  (3,152)

  3 Monats-Euribor

   3,942  (2,875)

    3,895  (3,219)

    3,800  (3,462)

12 Monats-Euribor

   3,748  (3,859)

    3,720  (3,764)

    3,740  (3,955)

  3 Jahre Swapsatz

   2,947  (3,635)

    3,074  (3,336)

    3,208  (3,458)

  5 Jahre Swapsatz

   2,734  (3,399)

    2,874  (3,132)

    2,971  (3,242)

10 Jahre Swapsatz

   2,650  (3,221)

    2,794  (3,045)

    2,844  (3,170)

 

4. Doppelhaushalt 2024/2025

Der vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Doppelhaushalt 2024/2025 sowie das Haushaltssicherungskonzept sind der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung gestellt worden. Eine Genehmigung der Bezirksregierung des Doppelhaushaltes 2024/2025 liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz    gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister    Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.06.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen