Beschlussvorlage - 0557/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

  1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2023
  2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses
  3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbHGesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100,00 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2023 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 04.06.2024 formuliert.

 

Die Details zum Jahresabschluss 2023 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0556/2024 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses.

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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13.06.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen