Beschlussvorlage - 0428/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung von 90 Atemschutzgeräten nebst CFK Druckbehältern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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13.06.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Durch die Fa. Dräger erfolgte im Jahr 2000 die Markteinführung des Atemschutzgerätes PSS 90. Die Geräte dieser Produktserie befinden sich bei der Feuerwehr Hagen immer noch zuverlässig im Einsatz. Seit 2015 wurde zunächst das Nachfolgemodel Dräger PSS 5000 und zuletzt Geräte des Modells Dräger AirBoss Connect angeschafft.
Im Bestand befinden sich derzeit folgende Atemschutzgeräte:
I | Dräger PSS 90 mit Notsignalgeber Bodyguard II + PSS Lungenautomat | 185 |
II | Dräger PSS 5000 mit Notsignalgeber Bodyguard 7000 + PSS Lungenautomat | 136 |
III | Dräger AirBoss Connect mit Notsignalgeber Bodyguard 7000 + PSS Lungenautomat | 40 |
| Summe | 361 |
Da die Firma Dräger die Ersatzteillieferung für die Altgeräte der ersten Produktserie mittlerweile eingestellt hat und die Atemschutzwerkstatt auch nicht mehr über Reservebestände verfügt, ist Zug um Zug auf neue Geräte umzustellen. In den Jahren 2024 / 2025 sollen zunächst 90 der Altgeräte ausgetauscht werden.
Innerhalb der Feuerwehr Hagen werden derzeit ausnahmslos Atemschutzgeräte mit Lungenautomaten des Herstellers Dräger vorgehalten, die einen Einsatz im System (Produktserie Dräger alt / Produktserie Dräger neu) gewährleisten. Die PSS Lungenautomaten der vorhandenen Atemschutzgeräte, sind -ohne Einsatz von Werkzeugen- auf die neue Dräger Produktserie adaptierbar. Diese Kompatibilität sichert der Feuerwehr Hagen schnelle Instandhaltungsprozesse bei größeren Brandeinsätzen oder Einsätzen mit dem Risiko der Freisetzung von chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen (CBRN) Substanzen sowie in Großschadenslagen.
Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel, sowie die Ersatzteilvorhaltung zur Wartung der Atemschutzgerätschaften ist bei der Feuerwehr Hagen flächendeckend auf Geräte des Herstellers Dräger ausgerichtet. Der Beschaffungs- und Wartungsaufwand soll bei der nahezu einheitlichen Gerätevorhaltung minimiert bleiben. Das vorhandene System soll interoperabel weiterbetrieben werden können.
Die Feuerwehr Hagen verfügt über 470 an Dräger Atemschutzgeräten umfassend ausgebildete Atemschutzgeräteträger (AGT). Wichtige praktische Ausbildungsinhalte bilden hierbei die Gerätekunde und Gerätegewöhnung sowie eine fehlerfreie Gerätehandhabung im Einsatz und bei Atemschutznotfällen. Im Bereich der Gerätehandhabung wird ein zusätzliches Augenmerk auf den herstellerspezifischen Notsignalgeber vom Typ Dräger Bodyguard gelegt. Dieser vereinigt ein Notfallsignalgerät mit Druckmanometer, Temperatursensor, Datenspeicher und Restgebrauchsdaueranzeige in einem einzigen Gerät. Die ausgebildeten AGT´s können die identischen Bedieninteraktionen vom vorhandenen -alten- auf den neuen Notsignalgeber der Fa. Dräger 1 zu 1 übernehmen.
Zur Unfallvermeidung und um die Sicherheit der AGT´s im Atemschutzeinsatz zu erhöhen, soll mittelfristig ein telemetrisches Atemschutzüberwachungssystem implementiert werden. Die Atemschutzüberwachung wird hierbei voll automatisiert über eine besondere Funkverbindung zwischen den Einsatzkräften und der Atemschutzüberwachungstafel mittels Echtzeit-Datenübertragung durchgeführt. Um ein flächendeckendes, telemetrisches Überwachungssystem zu installieren, ist es grundsätzlich notwendig, dass alle Atemschutzgeräte im System kompatibel sein müssen, d. h.: Alle Atemschutzgeräte müssen von einem Gerätehersteller kommen und Telemetrie fähig sein. Aktuell verfügt das Amt 37 bereits über 176 Atemschutzgeräte mit den entsprechenden technischen bzw. telemetrischen Ausstattungsmerkmalen.
Die Beschaffung von Atemschutzgeräten anderer Hersteller wird zur Komplexität und zusätzlichen Aufwänden bei der Lagerung, der Einsatzlogistik, der Instandhaltung und Schulung führen. Zusätzlich wird die Inkompatibilität von Telemetriemodulen unterschiedlicher Gerätehersteller die Implementierung einer telemetrischen Atemschutzüberwachung unmöglich machen. Atemschutzgeräteträger würden durch eine teilweise Umstellung auf einen zweiten Hersteller gefährdet.
Aufgrund der Interoperabilität der Atemschutzkomponenten der Fa. Dräger und der damit zusammenhängenden Vereinheitlichung von Ausbildungs-, Wartungs- und Prüfverfahren sollen Atemschutzgeräte der Firma Dräger Typ AirBoss Connect mit Dräger Bodyquard 7000 beschafft werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahme müssen auf Basis von aktuellen Schätzungen im Doppelhaushalt 2024 / 2025 etwa 430.000 Euro brutto an finanziellen Mitteln bereitgestellt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen. |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 0260 | Bezeichnung: | Brand- und Katastrophenschutz |
Finanzstelle: | 5000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Ausrüstungsgegenständen |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Ausz. f. d. Erwerb von Vermögensgegen- ständen > 800 Euro |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Einzahlung (-)
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Auszahlung (+) 783100 | 430.000,00 | 280.000,00 | 150.000,00 |
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Eigenanteil | 430.000,00 | 280.000,00 | 150.000,00 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von 430.000 Euro für die 90 Atemschutzgeräte sind als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzung der Geräte von 10 Jahren entsteht eine jährliche Abschreibung von 43.000 Euro in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro (ab 2025):
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 6.450,00 Euro |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 43.000,00 Euro |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 49.450,00 Euro |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 49.450,00 Euro |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Dr. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
