Beschlussvorlage - 0368/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Sicherheitsdienst Zulassungsbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Natalia Hekel
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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13.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Durchführung der Ausschreibung des Sicherheitsdienstes für die Zulassungsbehörde/ Bürgeramt/ Fahrerlaubnisbehörde des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Freiheitstraße 3 für die Zeit vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt 4 Jahren (30.08.2028) zu.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft beabsichtigt die Ausschreibung des Sicherheitsdienstes für das Dienstgebäude Freiheitstraße 3. Die Ausschreibung ist notwendig, da der bisherige Vertrag ausläuft. Da es sich um einen Dauerauftrag handelt, ist eine erneute Vergabe notwendig.
Vertragsdauer
Der Auftrag soll zunächst für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 vergeben werden, mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr, bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt 4 Jahren (30.09.2028).
Vergabe
Es soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme werden in der Vorlage Druchsachen-Nr. 0375/2024 im nichtöffentlichen Teil dargestellt.
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
gez. Dr. André Erpenbach Beigeordneter
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| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
