Beschlussvorlage - 0356/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Übernahme der Liegenschaft Bebelstr. 18 von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Haspe als Mietobjekt zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft wird hiermit zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Haspe gibt den Betrieb der Kindertageseinrichtung Bebelstr. 18 zum Beginn des Kita-Jahres 2024/2025 auf. Ein Investor übernimmt die Liegenschaft und vermietet die Einrichtung nach Sanierung an die Stadt Hagen zum Betrieb als Kindertageseinrichtung weiter.

 

Begründung

 

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Haspe gibt im Stadtgebiet Hagen die Kindertageseinrichtung Bebelstr. 18 zum 31.07.2024 auf. Es werden die aktuell an diesem Standort betreuten Kinder nach Übernahme der Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiterhin vor Ort betreut. Es findet insofern nur ein Trägerwechsel statt.

 

In der Kindertageseinrichtung Bebelstr. 18 sind zurzeit 63 Kinder in drei Gruppen untergebracht. Die Gruppenstruktur besteht aus zwei Gruppen Typ I, (Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahre, davon bis zu sechs Kinder unter drei Jahre) und einmal Typ III (Kinder im Alter über 3 Jahre).

 

ckelhausen hat im Stadtteil Haspe liegend einen weiterhin hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter bis sechs Jahren. Ein Wegfall der Plätze durch Aufgabe der Liegenschaft würde zu einer Verschärfung der Betreuungssituationhren.

 

Zur Behebung dieser Problemlage wurde durch den neuen Eigentümer und Investor die oben genannte Liegenschaft zur Weiternutzung als Kindertageseinrichtung der Stadt Hagen, in Trägerschaft der Stadt Hagen, angeboten. Ein Weiterbetrieb soll im gleichen Umfange, wie zuvor von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Haspe, vorgenommen werden.

 

Durch den Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen wird ein Mietvertrag mit dem Eigentümer abschlossen. Hierzu wird es eine nichtöffentliche Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 13.06.2024 geben.

r den Betrieb der Einrichtung entstehen im Rahmen der Betriebskosten folgende Personalkosten:

 

Fachkraft

Eingruppierung

Jahreswert

Insgesamt

1 Leitung

S15

71.500 €

71.500 €

1 ständige Vertretung

S13

69.200 €

69.200 €

4 Fachkräfte

S8a

60.700 € / pro FK

242.800 €

1 Ergänzungskraft

S3

54.100 € / pro EK

54.100 €

Summe

 

 

437.600 €

 

Zum Betrieb der Kita wird der Stadt Hagen vom Land ein Zuschuss gewährt. Dieser errechnet sich anhand von Kindpauschalen für Kinder in den einzelnen Gruppentypen sowie der Miete anhand der festgelegten qm-Zahl der einzelnen Gruppentypen und einem festgelegten qm-Preis.

 

Nach Berechnung des Landes ist für den Betrieb der Kita ein Kostenaufwand in Höhe von 777.657 € notwendig. Hierin sind Personal- und Objektkosten sowie die anrechenbare Miete enthalten. Auf die Kindpauschalen entfällt ein Betrag in Höhe von 705.519 €, auf die vom Land anerkannte Miete ein Betrag von 72.138 €.

 

r die neue Einrichtung ist eine Miete an den neuen Eigentümer und Investor zu zahlen. Im Kindergartenjahr 2024/2025 fallen dafür Kosten in Höhe von 82.744 € an. Dieser Betrag wird um den Abzugsbetrag in Höhe von insgesamt 10.606 €, dies sind je Gruppe um 3.535,43 €, gemäß § 34 Absatz 1 KiBiz, gekürzt und es verbleibt die vom Land anerkannte Miete in Höhe von 72.138 €.

 

Refinanziert werden die Kosten zu 37,2 % vom Land. Dies entspricht einem Betrag von 262.453  Anteil Kindpauschale und 26.835  Anteil Miete. Der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 289.288 , der städtische Anteil auf 488.369 .

Die Betriebskosten entstehen erst mit der Anmietung der Einrichtung. Eine Anmietung der Liegenschaft ist ab August 2024 geplant.

 

Die Festsetzung der Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), mit der die Steigerungen der Kindpauschalen r das jeweils folgende Kindergartenjahr mit der Zustimmung des Finanzministeriums festgelegt wird, erfolgt erst mit der Veröffentlichung durch das Landesjugendamt zu Beginn eines Jahres. Da der jeweils neue Festsetzungsbetrag stark variieren kann, wird ein Durchschnittsbetrag von 1,5 % jährliche Steigerung zugrunde gelegt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Es handelt sich um eine inklusive Kindertageseinrichtung, in der auch Plätze zur Betreuung von Kindern mit einer Behinderung vorgesehen sind.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

r den Betrieb einer neuen Kindertageseinrichtungen mit drei Gruppen mit insg. 63 Plätzen sind Betriebskosten aufzubringen.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1365041

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414200

Bezeichnung:

Zuweisung von Gemeinden (GV)

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

Neu städt. Trägerschaft

Kostenart

2024

2025

2026

2027

 

Ertrag (-)

414200

120.537

291.096

295.463

299.895

 

Aufwand (+)

531800

324.024

782.517

794.256

806.169

 

Eigenanteil

 

203.487

491.421

498.793

506.274

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Alt kirchliche Trägerschaft

Kostenart

2024

2025

2026

2027

 

Ertrag (-)

414200

130.581

315.355

320.085

324.886

 

Aufwand (+)

531800

324.024

782.517

794.256

806.169

 

Eigenanteil

 

193.442

467.163

474.170

481.283

 

 

Vorher / Nachher

Differenz

 

2024

2025

2026

2027

 

Neu städt. Trägerschaft

 

203.487

491.421

498.793

506.274

 

Alt kirchliche Trägerschaft

 

193.442

467.163

474.170

481.283

 

Differenz

 

10.045

24.258

24.623

24.991

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1365041

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

414200

Zuweisung von Gemeinden (GV)

10.045

24.258

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

rperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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05.06.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.06.2024 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen